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Rechtliche Grundlagen

Gemäß dem dritten Hauptteils des Landesaktionsplans, dem Senatsbeschlusses aus Dezember 2014 sowie dem Bremischen Behindertengleichstellungsgestzes wird die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen durch einen Landesteilhabebeirat begleitet. Vorsitzender des Gremiums ist die/ der Landesbehindertenbeauftragte. Die Geschäftsstelle des Beirats ist ebenfalls bei der Dienststelle des LBB angesiedelt.

Senatsbeschluss

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen Ende 2014 verabschiedet. In seiner Mitteilung an die Bremische Bürgerschaft vom 2. Dezember 2014 geht der Senat unter Punkt 4 auf die Einrichtung des Landesteilhabebeirats ein.
Drucksache 18 / 1657 (pdf, 66.1 KB)

Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Der oben aufgeführte Senatsbeschluss führt aus, dass der Landesteilhabebeirat im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verankert werden soll. Dies erfolgte im Rahmen der Überarbeitung im Jahr 2018. Näheres im Abschnitt 6 des anliegenden Dokuments.
Gesetzblatt vom 19. Dezember 2018 (pdf, 394.9 KB)

Landesaktionsplan

Im Aktionsplan heißt es unter V.2. Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Vertretungen:
"Für die inhaltliche Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans sowie der UN-BRK im Land Bremen wird ein Landesteilhabebeirat eingerichtet. Der Beirat soll darüber hinaus in die Weiterentwicklung sowie in die Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans aktiv einbezogen werden."
Aktionsplan (pdf, 1.4 MB)