Hinweis(e)
Die Bremische Bürgerschaft hat Mitte März 2016 die Novellierung des Radio-Bremen-Gesetzes beschlossen. Die Zahl der Mitglieder im Rundfunkrat wurde auf 30 Personen erhöht, gleichzeitig der Einfluss der Politik beschränkt.
Der Rundfunkrat ist bei öffentlich-rechtlichen Anstalten das oberste Kontrollgremium. Er wählt unter anderem den Intendanten und genehmigt den Haushalt. Nach § 3 Absatz 2 des Radio-Bremen-Gesetzes hat die Anstalt bei ihren Angeboten die besonderen Belange behinderter Menschen zu beachten.
Vorgesehen im Radio-Bremen-Gesetz ist ferner im Hinblick auf die Zusammensetzung des Rundfunkrats, die Aufnahme des Landesteilhabebeirats. Aus diesem Grund traf sich der Landesteilhabebeirat am 20. April 2016 im Börsenhof A zu einer Sondersitzung. Die stimmberechtigten Mitglieder haben sich für Wolf Arne Frankenstein als Mitglied sowie für Heidi Frauenkron von Arx als stellvertretendes Mitglied ausgesprochen. In regelmäßigen Zeitabständen wird nun über die Arbeit des Rundfunkrats im Landesteilhabebeirat berichtet.