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Arbeitsgruppe "Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft"

Vielen Dank für Ihre Teilnahme und das Interesse.
Es wurden mittlerweile alle Sitzungen der Arbeitsgruppen durchgeführt.
Aktuell erarbeitet der Senat eine erste Entwurfsfassung.

Rückblick auf die 1. AG-Sitzung im März 2021

Interessierte Teilnehmer:innen kamen Anfang März zusammen. In der ersten Sitzung standen die Bereiche Familie und Partnerschaft im Fokus der Sitzung. Folgende Themen wurden besprochen:

  • Barrierefreier Zugang zum Beratungs- und Schutzsystem für alle Betroffenen (inklusive Menschen mit Migrationsbiografie)
  • Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Partnerschaft
  • Gewaltschutz
  • Prävention und Empowerment

Im Juni wird die Arbeitsgruppe die Bereiche Familie und Partnerschaft weiter erörtern. Anschließend folgen das Betreuungsrecht sowie der Zugang zur Justiz. Fragen zum weiteren Vorgehen richten Sie gerne an die Ansprechpersonen für die Arbeitsgruppe.

Eingereichte Maßnahmenvorschläge

Im Vorfeld zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe konnten Maßnahmenvorschläge für den Aktionsplan_2021 online eingereicht werden.
Alle eingereichten Vorschläge zum Handlungsfeld "Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft" finden Sie auf der folgenden Seite.

Einführung in das Handlungsfeld

Zielvorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention

Unter dem Sammelbegriff "Schutz der Persönlichkeitsrechte" lassen sich im Wesentlichen die Artikel 12 bis 22 der UN-BRK zusammenfassen. Gegenstand dieser Artikel sind die Anerkennung der Rechte von behinderten Menschen, ihre Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen, der Schutz ihrer Rechte vor Beeinträchtigungen und die Gewährleistung eines gleichberechtigten und ungehinderten Zugangs zu gerichtlichem Rechtsschutz. Der Artikel 25 der UN-BRK fordert wirksame und geeignete Maßnahmen zur Achtung der Wohnung und der Familie.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (pdf, 137.7 KB)]

Themen aus dem Landesaktionsplan_2014 (pdf, 1.4 MB)

Bereich Justiz

  • Anpassung der Informationstechnik in der Justiz – Barrierefreiheit des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
  • Bereitstellung von Kommunikationshilfen im Rahmen gerichtlicher Verfahren
  • Fortbildung zu Bedeutung und Folgen der UN-BRK für das Betreuungsrecht
  • Förderung bundesrechtlicher Regelung zur psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
  • Ausbau Barrierefreiheit an den Gerichten

Bereich Soziales

  • Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung:
    Entwicklung von Konzepten, barrierefreier Zugang, Kooperation zwischen Frauenberatung und Beratung für behinderte Menschen
  • Prävention vor sexualisierter Gewalt:
    Finanzierung präventiver sexualpädagogischer Angebote, Entwicklung von Standards für Selbstbehauptung und Unterstützung bei der Durchführung von Selbstbehauptungskursen
  • Strukturen verändern:
    Frauenbeauftragte in Einrichtungen schaffen, Entwicklung von Leitlinien zum Schutz vor Gewalt

Aufgreifen von Querschnittsthemen

  • Mainstreaming/ Bewusstseinsbildung
  • Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
  • Behinderte Frauen
  • Behinderte Kinder
  • Ältere behinderte Menschen
  • Behinderte Menschen mit Migrationshintergrund
  • Menschen aus dem autistischen Spektrum
  • Zugänglichkeit
  • Barrierefreie Information und Kommunikation

Die anderen Arbeitsgruppen