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Eingaben zum Handlungsfeld "Erziehung, Bildung und Wissenschaft"

Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Erziehung, Bildung und Wissenschaft". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.

Maßnahmenvorschlag 01

Digitale Barrierefreiheit wird als Querschnittsthema in die Qualifizierung des öffentlichen Dienstes in Bremen verankert. Das Projekt "Qualifica Digitalis" des IT-Planungsrats, dessen Leitung in Bremen liegt, nimmt die digitale Barrierefreiheit als Querschnittsthema auf.

Maßnahmenvorschlag 02

Einrichtung einer internationalen Arbeitsgruppe, als Untergruppe zur AG Erziehung, Bildung und Wissenschaft, die die Aufgabe haben soll, die tatsächliche Inklusion in allen Bildungseinrichtungen und im Arbeitsmarkt (einschließlich), zu monitoren und den optimalen Lösungsweg zu finden und zu definieren.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 02

Wir sind in Bremen einerseits Vorreiter, was den Zugang zum gemeinsamen Lernen betrifft. Andererseits liegt es an der Struktur der Bildungspolitik, dass der erwünschte Erfolg an den Regelschulen nicht wie erwartet eintritt. Das liegt auch an der bisherigen Struktur "Sonderpäda-gogik". Hier wäre es sehr hilfreich, wollen/müssen ja mit der Qualität der Inklusion vorankommen, insbesondere Experten aus Finnland einzuladen. Finnland hat eine Selek-tionsquote von fast null und ist trotz-dem bei der PISA führend! Woran liegt es? Diese Frage müssen wir uns stellen und zu beantworten versuchen! Wenn wir die Antwort gefunden haben, haben wir dann eigentlich dann auch endlich unwiderlegbare Argumente, dass Inklusion keine Verschlechterung der Bildungsqualität bedeuten muss, sondern erst recht diese erhöhen könnte! Ich denke, es ist sehr unter-stützend, wenn wir nicht nur mit den menschenrechtlichen, sondern auch mit qualitativen Gründen argumen-tieren könnten! Dann würden auch die Widerstände gegen unsere bisherige Inklusionspolitik sinken.

Maßnahmenvorschlag 03

Politiker sollen selber in Schulen vorbeigehen um sich ein Bild zu machen. Dann können Sie besser einschätzen was gebraucht wird um Inklusion zu leben

Maßnahmenvorschlag 04

Richtig schreiben lernen, von Anfang an. Hören, sehen, schreiben (Tun) muss in der Grundschule immer gemeinsam getan werden, sonst kommt es nicht ins Langzeitgedächtnis ADHS`ler und Autisten mit Wahrnehmungs- Konzentrations und Aufmerksamkeitsproblemen brauchen Struktur,Sicherheit und Bestätigung, ein Richtig und ein Falsch, Korrektur und wie alle Menschen, echtes Lob. Sonst können sie nicht teilhaben.Ohne Lesen und Schreiben zu können, gibt es keine Teilhabe an weiterführenden Schulen, am Berufsleben, an der Gesellschaft. Der Deutschunterricht in der Grundschule sollte in einfacher deutscher Sprache gelehrt werden. Die Fremdwörter können ja in Klammern stehen. Der ADHS`ler braucht zum Wort "arbeiten" ein Bild- im Kopf, muss es selber richtig schreiben, um es im Langzeitgedächtnis zu speichern. Das Wort "Verb" erzeugt kein Bild im Kopf und kann deshalb nicht gespeichert werden. Auch nicht nach der x-ten Wiederholung. Er braucht eine Beschreibung, der Art "arbeiten" ist ein Tun-Wort, da tut jemand etwas und diese Wörter werden kleingeschrieben. Der ADHS´ler lernt das ganze Wort richtig schreiben , wenn , Hören, Sehen und Bewegung (schreiben) nach einigen Wiederholungen in immer gleicher Schreibweise getan wird. "Lass es mich tun und ich behalte es". M. Montessori. Es gibt zwei Wege ins Langzeitgedächtnis: über die Sprache (hören), über Schriftbild sehen und über das Tun (selber schreiben). ADHS´ler brauchen alle drei Zugänge, immer auf die gleiche Weise. Dann sitzt es auch nach vier Jahren. Danach kann dann kreativ, fantasievoll geschrieben werden.

Maßnahmenvorschlag 05

Behinderung, Einschränkung der SchülerInnen genau benennen und den Unterricht darauf abstimmen. Alle in eine Schule, ja, jedoch nicht in einem Unterricht. Körperbehinderte, geistig - intellektuell Eingeschränkte, sozial-emotional und SchülerInnen mit Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsschwierigkeiten brauchen einen für sie angepassten Unterricht. Für ADHS´ler ist der offene, teils selbstbestimmte Unterricht, wie Wochenpläne, Lernzeiten, Wahlmöglichkeiten und Diskussionen, Gift. Während kopflastige (intellektuelle) KInder nach Autonomie und Individualität streben... streben die meisten ADHS`ler nach Struktur, Sicherheit, klare Ansagen, konkrete, zeitlich begrenzte, reale- sinnvolle Aufgaben, die überprüfbar sind.Er/Sie fühlen sich wohl im Boot der Gemeinschaft.
Ein "Rollstuhlkind" braucht vielleicht nur eine Rampe oder einen Aufzug.

Maßnahmenvorschlag 06

Statt Gebärdensprache als Unterrichtsfach an Regelschulen, Umwandlung der bisherigen Förderschule Hören und Kommunikation in eine Oberschule mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation an der Markusallee.
In Hamburg gab es vor Jahren auch schon ebenfalls die Überlegung, die Deutsche Gebärdensprache als Wahlfach anzubieten. Dazu wurde an allen Stadtteilschulen, etc. an Abfrage gemacht, bei Schülern und Eltern, ob es Interesse an so einem Wahlfach gäbe. In Hamburg meldeten sich nur 5 Schulen dazu, und dann auch mit zu wenig möglichen Schüler*innen, um die ausreichende Klassengröße bekommen zu können. Eigentlich zwingend aus diesem Fakt ergab sich erst die optimale Lösung, die "alte" Elbschule" zu "öffnen". Bedingt durch die erfolgreiche Inklusion Kinder mit Hörschädigung an Regelschulen (in Bremen beträgt die Erfolgsquote rund 50%) wurden Plätze an der Elbschule frei, so dass diese an "Regelschüler*innen" vergeben werden können. Würden wir in Bremen DGS als Wahlfach anbieten, werden wir keinesfalls genügend gebärdensprachkompetente Lehrkräfte haben. Dies kann auch bundesweit betrachtet werden, wo es auch an Förderschulen für Hören und Kommunikation unzureichende Lehrkräfte mit Gebärdensprachkompetenzen gibt. Da es in Bremen in vielen Schulen auch unzureichende Sonderpädagogen gibt, wie soll es dann mit den gebärdensprachkompetenten Lehrkräften funktionieren? Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass es keine einheitliche Deutsche Gebärdensprache gibt, sondern, dass diese Dialekte hat, ob Berlin, Hamburg, Köln oder München, mit teilweise völlig anderen Gebärden, so dass die Suche nach gebärdensprachkompetenten Lehrkräften auf den norddeutschen Raum zu beschränken wäre. Außerdem gäbe es dann auch das verschärfte Problem, welche Schüler*innen mit jeweiligen Fördermehrbedarf zusammen unterrichtet werden könnten. Für Autisten gibt es eigene Gebärden. Mit Blinden zusammen ist äußerst schwierig. Was ist mit hörgeschä-digten Kindern die bilingual unterrichtet werden wollen? Die deutsche Gebärdensprache kann man nicht mal so schnell nebenbei erlernen, sondern ist sehr anspruchsvoll, so dass sogar einige gebärdensprachig orientierte Menschen mit Hörschädigung die eigene Gebärdensprache nicht so gut beherrschen. Die verschiedenen Probleme für die Voraussetzungen an ein Wahlfach Gebärdensprache wird in Hamburg durch die Elbschule mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation gelöst.
Das fehlt in Bremen: Die Schule Markusallee arbeitet u.a. erfolgreich mit der OS Rockwinkel zusammen, so dass auch in Bremen hörgeschädigte Schüler*innen die tatsächliche Chance zum Abitur haben. Ich halte es, unter Betrachtung aller Überlegungen und Erfahrungen, nicht für sinnvoll, DGS als Wahlfach in Regelschulen anzubieten, sondern sondern sollte in einer ausreichend kompetenten Einrichtung angeboten werden. Ich begrüße es sehr, dass es überhaupt Menschen gibt, die sich für die Gebärdensprache interessieren und diese erlernen wollen. Wenn ja, dann bitte mit ausreichender Qualität und ausreichenden Lehrkräften! Vielleicht steigt mit den Jahren das tatsächliche Interesse an Gebärdensprache, was ich mir vorstellen könnte, wenn DGS auch für nicht hörgeschädigte Menschen untereinander sehr hilfreich sein kann . Dann kann man das erneut prüfen, mit dem Wahlfach DGS an zumindest einigen weiteren Regelschulen.

Maßnahmenvorschlag 07

Übernahme der Definition für Menschen mit Hörschädigung, ob gebärdensprachig- oder lautsprachig orientiert, von der Schule an der Markusallee.
Wir sollten nur noch in gebärden- oder lautsprachig orientierte Menschen unterscheiden. Die bisherigen Definitionen Menschen mit CI, Gehörlose, Schwerhörige, an die Taubheit grenzende Schwerhörige, Ertaubte, taub geborene, Taube, etc. ist "Behördendeutsch" bzw. medizinisch oder politisch (man identifiziert sich mit einer Subkultur), so dass die Menschen ohne Hörschädigung grundsätzlich überfordert sind, mit der Frage, wie kann man einen Menschen mit Hörschädigung richtigerweise formulieren. Der Sprachgebrauch in unserer Gesellschaft repräsentiert die Haltung und zeigen wir, dass wir Menschen mit Hörschädigung nicht mehr weitergehend klassifizieren. Klassifizierung nur noch in gebärdensprachig und lautsprachig orientierte Menschen mit Hörschädigung. Trotz zunehmender Erfolge für den Weg aus der Taubheit, wird es immer noch Menschen geben, die nicht gänzlich auf die Gebärdensprache verzichten können. Einige schaffen es einigermaßen mit dem von Lippen absehen, einige schaffen es bilingual mit LBG (laut-sprachbegleitende Gebärden), einige können sogar mittlerweile/neuerdings mit tipmodernen Powerhörgeräten wieder/erstmals hören, einige (immer mehr) dank CI. So wie ich weiß, ist die Förderschule Markusallee im Vgl. zu anderen Förderschulen für Hören und Kommunikation bundesweit führend in der Klassen- und Unterrichtsgestaltung, es wird nicht wie sonst bekannt in Klassen aufgeteilt, wie in nur lautsprachig orientierte, lautsprachig mit LBG (bilingual) und gebärdensprachig (DGS) orientierte, sondern alle verschiedenen hörgeschädigten Kinder werden zusammen unterrichtet. Dies hat den Vorteil, dass so die sonst bisher bekannten verschiedenen Subkulturen unter den verschiedenen Hörgeschädigten minimiert werden kann. Wir sollten diesen wichtigen pädagogischen, psychologischen und sozialen Ansatz über diese Schule hinaus weiterführen und -leben. Wir Bremer*innen sind eine tatsächlich inklusive Gesellschaft!

Maßnahmenvorschlag 08

Alle Bremer Schulwebsites haben diesselbe Version in DGS und Leichter Sprache. Noch nicht mal nach Schulformen wird unterschieden.

Maßnahmenvorschlag 09

An Kindergärten und Schulen verpflichtende Konfliktlösungskonzepte (basierend auf GFK nach Rosenberg), Kontrolle dass sie gelebt werden und funktionieren, Kinder und Schüler (Peers) als geübte Streitschlichter.

Erläuterung des Vorschlags 09

Konfliktlösung nach Rosenberg verstärkt die gegenseitige Verständnis und Akzeptanz auch als Gegenteil von Stigmatisierung und Diskriminierung. Kinder und Schüler lernen Konflikte friedlich zu lösen, verstehen, das andere unter ihren Worten und Taten leiden.

Maßnahmenvorschlag 10

Deutschkurs für Geflüchtete/Migranten mit kognitiven Einschränkungen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 10

Das Jobcenter, Träger von Alphabetisierungkursen sowie Praxisprojekte zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichten von Geflüchteten, die auch nach Wiederholung des Alphabetiserungskurses diesen nicht bestehen. Die Lehrkräfte berichten von Problemen bei der kognitiven Leistungsfähigkeit als Ursache für das Nichtbestehen. Eine Diagnose der zurgrundeliegenden Problematik ist häufig nicht erfolgt bzw. ist nicht bekannt.

Weiteres Handlungsfeld

Querschnittsthema - Migration/ Flucht und Behinderung

Maßnahmenvorschlag 11

Schaffung ausreichender Zeitkontingente für die multiprofessionelle Kooperation der Lehrkräfte, SonderpädagogInnen, ErzieherInnen und SozialpädagogInnen im Kontext der Inklusion.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 11

Für verbindliche Kooperationszeiten stehen an den Allgemeinen Schulen derzeit keine Kontingente zur Verfügung. Inklusion kann aber auf Dauer nur gelingen, wenn allen, die an der Unterstützung förderbedürftiger Kinder beteiligt sind, die Möglichkeit zum intensiven Austausch sowie Planungsaufgaben gewährt wird. (Auch dies eine Forderung des Gutachtens über den Bremer Schulkonsens von 2018).

Maßnahmenvorschlag 12

Entwicklung verbindlicher Qualitätsstandards für guten inklusiven Unterricht durch die Bildungsbehörde.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 12

Bis jetzt sind solche verbindlichen Standards nicht vorhanden, so dass die Unterrichts-praxis in der Inklusion, wie auch im Gutachten zur Bremer Schulreform von 2018 beschrieben, sehr unterschiedlich ausfällt. Die Standards sollten im Zuge der Überarbeitung des "Entwicklungsplans Inklusion" festgelegt werden.

Maßnahmenvorschlag 13

Erhöhung der Bemessungsgrundlagen für die Zuweisung von SonderpädagogInnen an die Allgemeinen Schulen; für die Grundschulen von 4,5 auf 8 h pro Klasse und für die Sekundarschulen von 3 auf 5 für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 13

Die derzeitigen Zuweisungen reichen nicht aus, um den förderbedürftigen Kindern in den Allgemeinen Schulen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.

Maßnahmenvorschlag 14

Förderung der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung: Mitarbeiter*innenschulungen zum Thema Sexualität und Behinderung, Erarbeiten sexualpädagogischer Konzeptionen für Organisationen, die das Risiko sexualisierter Gewalt minimieren sollen und gleichzeitig sexuelle Selbstbestimmung ermöglichen sollen. Angebote für Menschen mit Behinderung rund um das Thema Sexualität, Bereitstellen von Material in Leichter Sprache und Zugang zu Beratung zu Themen wie Selbstbefriedigung, Kinderwunsch, Partnerschaft, Körper, barrierefreien Frauenärzt*innen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 14

Das Recht auf selbstbestimmte Sexualität ist gesetzlich verankert. Noch immer erfahren Menschen mit Behinderung hier Benachteiligung, da der Zugang z.B. zu sexueller Bildung, Verhütung, käuflichem Sex, Partner*innenbörsen, Beratungsstellen, Infomaterial erschwert ist. Darüber hinaus sind viele Mitarbeitende der Behindertenhilfe mit den sexuellen Bedürfnissen, sexuellen Grenzverletzungen der Klient*innen überfordert. Männer werden zu oft als potentielle Täter stigmatisiert und Frauen nur als Opfer. Dabei wird nicht reflektiert, dass sexualisiertes Verhalten auch Ausdruck eines Bedürfnisses sein kann, welches im Umfeld keinerlei Beachtung findet und dass Frauen so grundsätzlich der Wunsch nach Sexualität abgesprochen wird.

Weiteres Handlungsfeld

Schutz der Persönlichkeitsrechte/ Familie und Partnerschaft

Maßnahmenvorschlag 15

Gesetzliche Regelung schaffen, nach der sich alle Hochschulen im Land Bremen - analog zur Regelung im Schulgesetz - zu inklusiven Hochschulen zu entwickeln haben.

Maßnahmenvorschlag 16

Für hörbehinderte Abiturienten darf die Kostenbeteiligung für notwendige Internatsunterbringung einen akzeptablen Betrag im Rahmen der häuslichen Ersparnis nicht übersteigen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 16

Hörbehinderten Schülerinnen und Schüler wird in Bremen am Förderzentrum Hören nur der Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses angeboten. Um das Abitur zu erlangen, könnten sie eine Regelschule besuchen, wobei die Lerninhalte gedolmetscht werden müssten. Dies würde hohe Kosten verursachen. Hinzu kommt, dass sie zumeist sozial isoliert sind, weil weder Mitschüler noch Lehrkräfte die Gebärdensprache beherrschen.
Eine Alternative ist die Beschulung in geeigneten Förderschulen wie z.B. in Essen. Dort erfolgt der Unterricht in Gebärdensprache. Aufgrund der weiten Distanz ist eine Unterbringung im Internat erforderlich. Die Familien erhalten dafür BAföG, ergänzend werden Leistungen beim Amt für Soziale Dienste beantragt.
In der Vergangenheit wurden von den Familien monatliche Kostenbeiträge von meist einigen hundert Euro verlangt, der Höchstbetrag lag bei mehr als 500 €.
Die Familien würden sich eine Beschulung am hiesigen Förderzentrum Hören wünschen, wodurch ihnen keine Kosten entstünden. Aufgrund der Tatsache, dass die Kinder extern beschult und während der Schulzeiten im Internat untergebracht werden müssen, sind die Familien bereit, Kostenbeiträge für die notwendige Verpflegung zu zahlen sowie ggf. einen Ausgleich für eingesparte Energiekosten. Bei der für 2020 geltenden Regelbedarfsstufe 4 für Kinder im Alter von 14-17 Jahren (328 €) würde ein diesbezüglicher Anteil von ca. 44 % einer Kostenbeteiligung von rd. 144 € entsprechen, wobei die Kalendertage, an denen die Kinder nicht im Internat sind, anteilig abgezogen werden müssen.
Es muss endlich zu klaren und in der Höhe akzeptablen Regelungen der Kostenbeteiligung für die Internatsunterbringung der hörbehinderten Schülerinnen und Schüler kommen. Die Eltern dürften nicht im erhöhten Maße dafür belastet werden, dass ihre Kinder nicht wohnortnah adäquat beschult werden (können).

Maßnahmenvorschlag 17

Forschungsstipendium über die Weiterentwicklungsperspektiven der UN-BRK im Land Bremen an einer Hochschule ansiedeln

Maßnahmenvorschlag 18

Ausbau der Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher Freizeitbereich und im Ferienprogramm

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 18

Behinderte Kinder und Jugendliche werden in Bremen/Bremerhaven inklusive Beschult, die inklusion im Freizeit-ferienbereich ist jedoch kaum vorhanden. Bzw scheitert an der Möglichkeit zusätzlich benötigtes betreuungspersonal abzurufen bzw. an Bürokratie.

Maßnahmenvorschlag 19

Es sind alle Krippen und Kindertageseinrichtungen so auszustatten und auszubauen, dass dort Kinder mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen aufgenommen und gefördert werden können. In den Kindertageseinrichtungen sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die Kinder, die besonderen Kommunikationsbedarf an Deutscher Gebärdensprache (DGS),Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG), Schriftdolmetschung (SD), Gebärden für Menschen mit Autismus haben, gleichberechtigt teilhaben können, mit all ihren verschiedenen Beeinträchtigungen. Dabei ist der Peer-Aspekt (Sprachbildung in der Gruppe) zu berücksichtigen.

Maßnahmenvorschlag 20

Ausbildungen in Berufsbildungswerken sind stärker mit der betrieblichen Ausbildung zu verzahnen und in den Unterricht in den Berufsschulen zu organisieren. Die berufliche Weiterbildung soll nicht nur in Berufsförderungswerken, sondern auch in berufsqualifizierenden schulischen Ausbildungsgängen ermöglicht werden.

Maßnahmenvorschlag 21

Für gehörlose Menschen mit Zuwanderungs-und Fluchthintergrund sind Integrations-kurse einzurichten. Für andere Menschen mit Hörschädigung, die lautsprachig orientiert sind, ist die Schriftdolmetschung zu gewährleisten.

Maßnahmenvorschlag 22

Für Erwachsenenbildungsträger ist die Verpflichtung einzuführen, ihre Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten und auf Anforderung auch Kommunikationshilfen bereitzustellen.

Maßnahmenvorschlag 23

Abschaffung von Gymnasien und dafür Stärkung der Begabtenförderung an Oberschulen.

Maßnahmenvorschlag 24

Die Berufsorientierung in den Werkstufen wird stärker als bislang auf Werkstatvermeidung ausgelegt. Die Berufsorientierung wird in Bremen und Bremerhaven dauerhaft angeboten.

Maßnahmenvorschlag 25

Durch entsprechende Formate wird ab dem Schuljahr 2023 die Kooperation der Assistenzkräfte mit den anderen Kolleginnen und Kollegen in den Schulen verbessert.

Maßnahmenvorschlag 26

Um Ausfallzeiten von Assistenzkräften in den Schulen zu kompensieren und den Schüler:innen weiterhin eine adäquate Teilnahme zu ermöglichen, stellt jeder Leistungsanbieter ab dem Jahr 2023 zehn Prozent seiner Assistenzkräfte für einen sogenannten Springer-Pool zur Verfügung. Eine Vertretung findet anbieterunabhängig statt.

Maßnahmenvorschlag 27

Bildungsprojekte fördern zur polit. Partizipation, z.B. über die VHS oder Jugendarbeit

Maßnahmenvorschlag 28

In allen Kindertageseinrichtungen sind Inklusionsbeauftragte zu bestellen. Das Bremische Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz wird entsprechend geändert.

Maßnahmenvorschlag 29

Spätestens zum Sommersemester 2023 wird ein hochschulübergreifendes Unterstützungsangebot zur Sicherstellung der Barrierefreiheit in der Lehre initiiert, wie an anderen Standorten z.B. der Universität Dortmund. Das Unterstützungsangebot ist bspw. ansprechbar bei Fragen zur Versorgung mit IT- und Medien-Dienstleistungen

Maßnahmenvorschlag 30

Der Weiterbildungsmaster Inklusive Pädagogik qualifiziert Lehrkräfte (im Regelschullehramt, bevorzugt Sekundarstufe) berufsbegleitend (zum Lehramt Sonder- bzw. Inklusionspädagogik). Davon profitiert nicht nur die Beförderung der Inklusion an den Schulen, sondern auch der grundständige Studiengang, da sich erfahrene Lehrkräfte mit grundständig Studierenden mischen und dadurch ein fruchtbarer Austausch entsteht. Der 6. Durchgang startet im Sommer 2021. Die Finanzierung eines 7. Durchgang  ist bislang nicht sichergestellt/zugesagt. Eine Weiterführung mit dem Ziel der Verstetigung des Weiterbildungsstudiengangs ist sicherzustellen. Auch wenn in einige Jahren die ersten Absolvent:innen des neu eingerichteten grundständigen Studienganges für das Lehramt IP/SP an weiterführenden Schulen fertig sind, behält der Weiterbildungsstudiengang seine eigenständige Bedeutung, da die Qualifizierung erfahrener Lehrkräfte Entwicklungsimpulse im System ermöglicht, die  Berufsanfänger:innen nach einem Erststudium nicht leisten können. Viele der Absolvent:innen  des Weiterbildungsstudienganges gehen direkt in leitende und innovierende Rollen an ihren Schulen/übernehmen entsprechende Funktionen. Hinzu kommt, dass die Verbindung der Kompetenz von erfahrenden Fachlehrkräften mit dem fundierten Master Inklusive Pädagogik einen spezifische Tiefe bietet, die gerade in der Sekundarstufe gewinnbringend ist.

Maßnahmenvorschlag 31

Für die Lehrkräftebildung ist eine engere Verzahnung der ersten, zweiten und dritten Phase der Lehrkräfte(aus)bildung zielführend, um einerseits direkt in die Schulpraxis hinein wirken zu können und auch die Rückbindung an wissenschaftliche Erkenntnisse zu stärken. Dies gilt insbesondere für die an alle Bremer Schulen „verteilte“ Expertise im Bereich Inklusive Pädagogik und (besondere) Unterstützungsbedarfe. Ein Weg ist der systematische Aufbau bzw. die strukturelle Unterstützung von Netzwerken von Studienabsolvent:innen oder anderer engagierter und innovationsbereiter Lehrkräfte miteinander sowie mit der Universität. Das Ressort ist aufgefordert dahingehenden Projekte oder Prozesse zu installieren und ggf. auch eine Moderation oder inhaltliche Begleitung bereit zu stellen.

Maßnahmenvorschlag 32

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit bestehenden Netzwerken, sollen Schulentwicklungs- und Fortbildungsprozesse dahingehend weiterentwickelt werden, dass  die Netzwerkbildung befördert wird, z.B. über anderweitige Entlastung und strukturelle und organisatorische Unterstützung.

Maßnahmenvorschlag 33

Die Unterstützung von  Schulentwicklung hin zur Verstetigung einer umfassenden schulischen Inklusion muss strategisch im Ressort aufgebaut und verortet werden. U.a. mit der Aufgabe Unterstützungsstrukturen aufzubauen für multiprofessionelle Teamarbeit in den Schulen anhand von klaren Aufträgen und externer Begleitung und über verpflichtende Veranstaltungen für alle Schulleitungen und nicht nur für die ZUP-Leitungen zu inklusiver Schulentwicklung.

Maßnahmenvorschlag 34

Prüfung der Schulkonzepte und der unterrichtlichen Praxis, dass Differenzierung in der Inklusion nicht als äußere Differenzierung umgesetzt wird. Hier insbesondere ein Augenmerk auf die (aktuellen und zukünftigen) Maßnahmen von zusätzlicher Förderung und Unterstützung (etwa im Kontext von Corona) sowie auf Schul- und Raumkonzepte in Schulneubauten.

Maßnahmenvorschlag 35

Verpflichtende Veranstaltungen schaffen zur Reflexion von inklusiver Praxis und Schulentwicklung und zur Entlastung.

Maßnahmenvorschlag 36

Fortbildungsverpflichtung aller Lehrkräfte nachhalten, die inklusiv beschulen. Diese in Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse (schulspezifisch) einbinden sowie  mit schulübergreifender Vernetzung verbinden um eine Nachhaltigkeit zu erreichen.

Maßnahmenvorschlag 37

Der Bereich Digitalisierung und Inklusion ist über Fortbildungen, Vernetzung und Ausstattung zu stärken. Dafür sollen auch externe Mittel eingeworben und eine Verstetigung sichergestellt werden. Eine Unterstützung der extern finanzierten Projekte bzw. dahingehende Initiativen sollen durch die (Schul-)Verwaltung mitgetragen werden.

Maßnahmenvorschlag 38

Zeiten für multiprofessionelle Teamarbeit auf Klassen-/Lerngruppenebene festschreiben und strukturell verankern, d.h. auch mit entsprechender Entlastung versehen.  Multiprofessionell meint hier einschließlich der Assistenzkräfte und pädagogischen Mitarbeiter:innen.

Maßnahmenvorschlag 39

Schärfung des Rollenverständnisses der Schulassistenzkräfte und Anreize schaffen, um Fortbildungsbereitschaft zu stärken.

Maßnahmenvorschlag 40

Universitäres Qualifizierungsangebot zur Inklusionsbegleitung schaffen bzw. vergleichbare Strukturen schaffen. Beispiel in Kiel, NRW und Sachsen

Maßnahmenvorschlag 41

Hilfsmittel wie Laptops oder auch andere Hilfen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 41

Aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung werden Hilfsmittel benötigt. Die Kosten für diese Hilfsmittel (wie z.B. einen Laptop oder andere Hilfen) sind zu hoch und können daher nicht bezahlt werden.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 42

Schaffung und Finanzierung eines Fachzentrums "Barrierefreies Studium in Bremen"

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 42

Es wird dringend eine Anlaufstelle in Bremen gebraucht, die Studierende mit Behinderung berät. Unabhängig von der Hochschule oder Universität wäre die Fachstelle für alle Studierenden und bei allen Fragestellungen der Ansprechpartner. Vergleiche TU Dortmund.

Maßnahmenvorschlag 43

Aufbau und Finanzierung einer Expertenstelle an der Universität Bremen für Fragen der baulichen Barrierefreiheit

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 43

Momentan werden einige Anfragen zur baulichen Barrierefreiheit an die Studierenden der kivi (Kritische Initiative für Vielfalt und Inklusion) herangetragen. Erstens können die kivis detaillierte Fragen zur Barrierefreiheit nicht immer beantworten und zweitens ist es aufgrund der häufig wechselnden Besetzung der kivi auch sinnvoller, das Wissen anderweitig zu verorten.

Maßnahmenvorschlag 44

Aufbau einer Peer-to-Peer-Assistenz für Studierende mit Behinderung

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 44

Studierende könnten behinderte Studierende desselben Studiengang als Assistenz bei verschiedenen Aufgaben unterstützen. Um die Arbeit der Assistenzen zu honorieren, könnte ein Anreizsystem mit Boni geschaffen werden und im Aktionsplan der Universität verankert werden. Hierfür könnte auch das persönliche Budget genutzt werden

Maßnahmenvorschlag 45

Es werden mehr Angebote zu Beginn und zum Ende des Studiums gebraucht, um die Übergänge zu erleichtern und durchlässiger zu gestalten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 45

Nicht nur für Studierende mit Behinderung, sondern auch allgemein werden mehr Angebote benötigt.

Maßnahmenvorschlag 46

Um Barrieren in der Wissenschaft für die Lehrkräfte abzubauen, werden noch mehr Arbeit, Aufklärung und Ansprechpartner gebraucht.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 46

Ein Projekt wie beispielsweise PROMI-Promotion müsste noch prominenter gemacht werden, damit mehr Menschen davon profitieren können.

Maßnahmenvorschlag 47

Die Stelle der BiS an der Universität Bremen (Beauftragte für inklusives Studieren) muss dringend wieder besetzt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 47

Die Stelle der BiS ist seit Jahren unbesetzt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um Verbesserungsprozesse an der Uni voranbringen zu können. Die Stelle muss unabhängig aufgestellt sein.

Maßnahmenvorschlag 48

Es werden dringend mehr Schulassistenzen gebraucht.

Maßnahmenvorschlag 49

Einführung eines regelmäßigen Projekttages an Bremer Schulen, an dem intensiv zum Thema Diskriminierung und Erkrankungen (körperliche, aber auch seelisch und psychisch) gearbeitetn wird.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 49

Es ist wichtig, dass schon in den Schulen gegen Diskriminierung vorgegangen wird, um die Schüler*innen früh für das Thema zu sensibilisieren.

Maßnahmenvorschlag 50

Wiederaufnahme der partizipativen Forschung an den Hochschulen. Gemeinsames Forschungsprojekt von Studierenden und Betroffenen zur Frage, wie weit die Inklusion in Bremen fortgeschritten ist.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 50

Es wurden auch mal trialogische Seminare in Bremen angeboten. Dabei kommen Studierende, Betroffene und Angehörige ins Gespräch. Solche Seminare sollte es wieder geben.

Maßnahmenvorschlag 51

Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes, wie Sprachlernen noch stärker in Kindergärten und Vorschulen eingebaut werden kann.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 51

In jungen Jahren lernen Kinder Sprachen besonders einfach und besonders schnell. Das könnte man unterstützen, indem im Kindergarten und in der Vorschule verschiedene Sprachen ins Lernen und Spielen eingebaut werden. Beispiel: 1. Tag Deutsch, 2. Tag Englisch, 3. Tag Deutsche Gebärdensprache, 4. Tag Türkisch etc.

Maßnahmenvorschlag 52

Schaffung einer Supervisionsstelle für Lehrkräfte, die mit ihren Ideen und Vorschlägen zur Inklusion auf Ablehnung stoßen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 52

An eine solche Supervisionsstelle könnten sich Lehrer wenden, um Hilfe bei der Umsetzung ihrer Ideen zur Förderung von Inklusion zu bekommen.

Maßnahmenvorschlag 53

Rechtsanspruch auf Weiterbildungen mit einer gesicherten Finanzierung, sowie Schaffung einer Beratungsstelle, welche Weiterbildungen es gibt.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 53

Behinderte Menschen, die in Armut leben, können sich eine Weiterbildung oft nicht selbst leisten. Es könnte beispielsweise ein Zentrum geschaffen werden, das den Menschen einen Internetzugang ermöglicht, wenn sie sich zuhause keinen eigenen Internetzugang leisten können.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 54

Einführung individuellerer und modularisierter Ausbildungen, damit alle Schüler*innen die Chance auf einen Arbeitsplatz haben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 54

Wenn jemand eine ganze Ausbildung nicht absolvieren kann, sollte es die Möglichkeit geben, nur Teile einer Ausbildung zu absolvieren und dann als ausgebildete Kraft in einem Teilbereich arbeiten zu können.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 55

Schaffung einer übergeordneten Zuständigkeit, um den Übergang zwischen Schule und Arbeit zu erleichtern.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 56

Die Ausbildung von Lehrkräften sollte so konzipiert sein, dass die Lehrkräfte später alle Kinder unterrichten können unabhängig von ihrem Förderstatus.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 56

Die Spezialisierung der Lehrkräfte auf einen Förderstatus ist nicht zielführend. Es entstehen schnell Situationen, wie die folgende: Eine Assistenz oder sonderpädagogische Kraft erkrankt und deswegen entfällt für Kinder der Unterricht. Die Lehrkräfte müssen befähigt werden, alle Kinder zu unterrichten.

Maßnahmenvorschlag 57

Es sollte ein Erlass oder eine Verordnung verabschiedet werden, die besagt, dass ein Anspruch auf unverzügliche Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen besteht und die Klärung der Zuständigkeit nicht beim Antragsteller liegt.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 57

Für gehörlose Eltern bei Elternabenden in privaten KiTa-Einrichtungen gibt es keine fest Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen. Auch bei einem dualen oder bei einem Zweitstudium gibt es keine geregelte Finanzierung der Dolmetscher*innen

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 58

Die Schule an der Marcusallee sollte zu einer billingualen Schule weiterentwickelt werden, an der auch nicht-behinderte Schüler*innen unterrichtet werden.

Maßnahmenvorschlag 59

Ausbau der Schule an der Marcusallee zu einer Ganztagsschule sowie die Schaffung von Nachmittagsangeboten für gehörlose und schwerhörige Kinder.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 59

Gehörlose und schwerhörige Kinder werden nur halbtags beschult, da es nachmittags keine barrierefreien bzw. hörbehindertengerechten Angebote für sie gibt.

Maßnahmenvorschlag 60

Programm für Assistenten von gehörlosen und schwerhörigen Kindern, um entsprechende Gebärdensprachkenntnisse zu erlangen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 60

Persönliche Assistenten für gehörlose oder schwerhörige Kinder haben kaum Gebärdensprachkenntnisse oder sind entsprechend qualifiziert.

Maßnahmenvorschlag 61

Es sollte kostenloser Gebärdensprachunterricht für alle Beteiligten angeboten werden, die mit hörgeschädigten Kindern arbeiten (Lehrkräfte, Erzieher*innen, Assistenzkräfte) sowie für die Eltern der Kinder - bis zum Sprachniveau B1.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 62

Im Bremer Bildungsplan sollte das Wahlpflichtfach "Deutsche Gebärdensprache" eingeführt werden.

Maßnahmenvorschlag 63

Es wird in Bremen eine Berufsschule für Hören & Kommunikation gebraucht, damit Schüler*innen nach Schulabschluss Bremen nicht Richtung Essen oder Husum verlassen müssen, sondern im Bundesland bleiben können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 63

Selbst wenn Schüler*innen mit Hörschädigung in Bremen eine Regelschule besucht haben, sind sie nach ihrem Schulabschluss gezogen, Bremen zu verlassen, um in die Berufsbildung zu starten, da es in Bremen keine entsprechene Möglichkeit gibt.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 64

Der Hörgeschädigtenverein sollte in bildungspolitischen Fragen zur Verbesserung der Probleme für Menschen mit Hörschädigung als beratende Instanz herangezogen werden.

Maßnahmenvorschlag 65

Schaffung von Bildungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung an der Universität.

Maßnahmenvorschlag 66

Die vorschulische Kinderbetreuung muss noch weiter ausgebaut werden. Dafür braucht es mehr Kindergärten und Krabbelgruppen etc.

Maßnahmenvorschlag 67

Bis März 2021 wird die Umsetzung der Inklusion an Grundschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen evaluiert..

Maßnahmenvorschlag 68

Bis Oktober 2021 liegt eine wissenschaftliche Expertise mit Empfehlungen zu Umsetzung der Inklusion in Bremen vor.

Maßnahmenvorschlag 69

Mitte 2022 liegt ein neuer Entwicklungsplan Inklusion vor.

Maßnahmenvorschlag 70

Die Verordnung Unterstützende Pädagogik wird hin überarbeitet zu einer Verordnung, die die Vielfalt der Schüler*innen in der allgemeinen Schule in den Mittelpunkt stellt

Maßnahmenvorschlag 71

Das sonderpädagogische Statierungsverfahren wird bis 2024 von einem förderdiagnostischen, kooperativen Verfahren, der "Diagnostischen Konferenz" abgelöst.

Maßnahmenvorschlag 72

Das Förderzentrum "Schule an der Fritz Gansberg Straße läuft bis zum Schuljahr 2024/2025 aus. Parallel werden zusätzliche Angebote (temporäre Lerngruppen) in den Regionen etabliert, die ermöglichen, dass die Schüler*innen mit sehr hohen Unterstützungsbedarfen im Bereich soz.-em Schüler*innen ihrer Schulen bleiben können.

Maßnahmenvorschlag 73

Bei der Senatorin für Kinder und Bildung liegt bis 2024 ein inklusives Leitbild vor, das bei allen Entscheidungen handlungsleitend ist

Maßnahmenvorschlag 74

Ein digitaler Kurs "Unterstützung Inklusion" wird eingerichtet, auf den alle pädagogischen Fachkräfte an Schulen zugreifen können. In dem Kurs liegen Materialien, Vorträge, Fortbildungen, Vorschläge für Apps, die es Fachkräften an allgemeinen Schulen ermöglichen, ihre digitalen Angebote entsprechend der besonderen Bedarfe der Schüler*innen zu gestalten.

Maßnahmenvorschlag 75

Neben der Werkstufe werden für SuS mit dem Förderbedarf W&E weitere Möglichkeiten im beruflichen Bereich eröffnet. (Smartes Ziel: bis 2024 eine weitere Maßnahme?

Maßnahmenvorschlag 76

Unterstützung der Schüler:innen, welche die Allgemeinbildung mit sonderpädagogischen Förderbedarf verlassen und in berufsbildende Bildungsgänge (Werkstufe ausgenommen) einmünden und noch nicht durch entsprechende Maßnahmen der Agentur für Arbeit unterstützt werden, bis 2025

Maßnahmenvorschlag 77

Stärkung der berufsbezogenen Kompetenzen von Schüler:innen in der Werkstufe, bis 2026

Maßnahmenvorschlag 78

Es werden mehr Förderschulen gebraucht, damit in kleineren Klassen die Kinder individuell gefördert werden können.