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Eingaben zum Handlungsfeld "Information und Kommunikation"

Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Information und Kommunikation". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.

Maßnahmenvorschlag 01

Das Konzept der Digital Ambulanzen bzw. Herbsthelfer wird übertragen und angepasst auf die Belange behinderter Menschen aller Altersgruppen.. Siehe auch www.herbsthelfer.bremen.de

Maßnahmenvorschlag 02

Die Politiker sollen viel mehr direkt mit den Leuten mit Behinderung sprechen, nicht nur einmal im Jahr auf einer Großveranstaltung

Maßnahmenvorschlag 03

Barrierefreiheit bei Buten und Binnen, bisher dort nur in DGS (auch nur teilweise), Untertitel null im sogenannten Frühabend-programm, ab 18h, gibt es bei Radio Bremen, grundsätzlich keine UT, im Gegensatz zu den anderen NDR Programmen!

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 03

Wenn wir einen möglichst großen Kreis der Hörgeschädigten erreichen wollen, müsste grundsätzlich zusätzlich an die Schriftdolmetschung gedacht werden! Natürlich müssen dann auch Möglichkeiten der DGS mit erwogen werden! Buten und Binnen hat sich also falsch entschieden, denn es werden so die Menschen diskrimi-niert, ausgeschlossen von Bremer Nachrichten, die auf die SD angewiesen sind!
Wenn Buten und Binnen ausreichende Finanzen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit für alle Hörgeschä-digte benötigt, dann müssen Mittel hierfür bereit gestellt werden. Diese fortdauernde Diskriminierung für lautsprachig Orientierte darf überhaupt gar nicht statt gefunden haben! Das steht auch im krassen Widerspruch zum sonst sehr offenen, liberalen Stadtstaat Bremen!

Hinweis

Eingabe wurde vom Bürger eingangs dem Handlungsfeld "Kultur, Freizeit und Sport" zugeordnet.

Maßnahmenvorschlag 04

Beim Thema Hörschädigung bisher meist zuerst nur an DGS gedacht, wenn eine Bedarfsmeldung gemacht wird, oder wenn jemand sagt, man ist taub. Dabei kann man (medinzisch) taub sein und dennoch lautsprachig orientiert. Es macht Sinn, aufgrund der enormen Komplexität der Hörschädigung insgesamt, breite Informationsveran-staltungen, optimaler Weise, unter der Adresse des Landesbehindertenbeauftragten, durchzuführen!

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 04

Es ist schön und erfreulich, dass es heute viel Offenheit gegenüber der DGS (Deutschen Gebärdensprache) gibt, es fehlt jedoch an ausreichenden Informationen über die bestimmten Besonderheiten zwischen den vielen Hörschädigungsarten, auch über die besonderen möglichen Spannungen zwischen den gebärdensprach- und lautsprachig orientierten Hörgeschädigten! Gebärdensprache Orientierte fühlen sich manchmal diskriminiert, wenn taube Menschen sich für einen Kulturwechsel zur Lautsprache entscheiden oder dahin zurück wollen! Lautsprachig Orientierte werden manchmal von von gebärdensprach Orientierten diskriminiert. Es gibt auch auch Diskriminierungen unter den lautsprachig Orientierten beim Thema CI. CI Geräte werden von den Krankenkassen voll übernommen, bei den Hörgeräten gibt es zwar zuzahlungsfreie, jedoch darüber hinaus, was auch der Grundbedarf vieler Hörgeräteträger ist, ist es Luxus ausreichend hören und verstehen zu können! Darüber gibt viel zu wenig Diskussionen in der Gesellschaft und in der Politik. Zu sehr wird in den "harten" Fällen politisch auf CI auszuweichen versucht, dabei ist jedoch, wirtschaftlich gesehen, langfristig die Hörgeräteversorgung die günstigere Alternative. Man muss bedenken, dass mittlerweile immer mehr (behördendeutsch, auch mittelgradige Schwerhörige) zu einem CI geraten wird! Wobei es Hörgeräte gibt, die meistens auch an die Taubheit grenzenden Schwerhörigen ausreichend sein könnten. Ein Arzt verdient mit einem CI Geld, beim Hörgerät bekommt er nur Honorar für die Hörgeräteverordnung. Würde man sich vermehrt diesen verschiedenen Hörschädigungsthemen zuwenden, dann dürfte auch möglicherweise die Erkenntnis kommen, warum z.B. auch die DGS als Wahlfach in Schulen problematisch sein kann. Es gibt medizinisch gesehen, immer weniger tatsächlich taube Menschen, dank CI bzw. neuer Power-Hörgeräte, andererseits haben wir es mit vermehrt Autismus zu tun, die ebenfalls am Regelunterricht teilnehmen dürfen können sollten. Dabei gibt es für die Autisten eigene Gebärden. Deren Gebärden sollten man auch erlernen, im Sinne der Vollinklusion! Ebenso auch die Normen von den Taubblinden, damit auch hier mal das Thema Regelschule für Blinde und Taubblinde realisierbar werden könnte.

Maßnahmenvorschlag 05

Dokumentenvorlagen barrierefrei bereitstellen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 05

Abstimmung von einheitlichen Layouts für Formatvorlagen, z.B. Briefköpfe

Maßnahmenvorschlag 06

Landesverfassung in leichter Sprache.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 06

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen (NRW) seine Landesverfassung in Leichter Sprache veröffentlicht. Ziel ist, die NRW-Verfassung möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Zielgruppe der Landesverfassung in Leichter Sprache sind Menschen mit einer behinderungsbedingt eingeschränkten Lesefähigkeit, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, beziehungsweise Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, Demenz, prälingualer Hörschädigung, Gehörlosigkeit oder Aphasie. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung ist damit auch ein Instrument für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Inklusion und Integration. Ziel sollte es sein auch im Land Bremen die Verfassung in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen und damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen das "Verstehen" zu ermöglichen und somit eine barrierefreie Teilhabe an den Wahlen.

Maßnahmenvorschlag 07

Behörden-Briefe in Leichter Sprache oder mit Anhang in Leichter Sprache

Maßnahmenvorschlag 08

Informationsangebot für Gründer*innen und Startups im Bereich der Inklusion schaffen. Integraler Bestandteil ist eine Plattform mit Best Practices von inklusiven Gründungen und einer Sammlung von Herausforderungen der Inklusion in Bremen als Anreiz, sich diesen unternehmerisch anzunehmen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 08

Bei der Inklusion verhält es sich ähnlich wie mit dem Umweltschutz: Wenn man beide Aspekte von Anfang an mitdenkt, fällt die Umsetzung leichter. Dies trifft auch auf unternehmerische Gründungen zu. Daher sollten einerseits Informationen für die Einbindung von Menschen mit Behinderung auch auf Gründungsphasen angepasst werden. Andererseits bietet die Inklusion auch Gelegenheiten, diese in den Geschäftskern von Unternehmen einzuflechten. Sozialunternehmen (Social Enterprises) nehmen sich gesellschaftlichen Herausforderungen an und wollen diese mit unternehmerischen Ansätzen lösen. Dabei orientieren sie sich häufig an den Sustainable Development Goals (SDGs; Globale Nachhaltigkeitsziele). Menschen mit Behinderungen werden dabei direkt oder indirekt in 8 der 17 Ziele angesprochen. Es besteht das Potenzial, konkrete Herausforderungen in Bremen auf einer Online-Seite sichtbar zu machen und damit sozialen Unternehmer*innen die Möglichkeit zu geben, auf sie aufmerksam zu werden. Sie können hierfür clevere Lösungen zu finden, die ergänzend und effektiv bestehende Angebote unterstützen können.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 09

Politische Partizipation in allen Facetten sicherstellen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 09

Das vielschichtige Thema "politische Partizipation" muss richtig aufgearbeitet werden. Räumliche, technische und inhaltliche Hürden müssen abgebaut werden. Partizipation muss auf allen Ebenen möglich sein - von den Ortsverbänden der Parteien, über die Beiräte, bis in die Fraktionen der Bürgerschaft. Dabei muss nicht nur die physische Barrierefreiheit beachtet werden, sondern es müssen auch Unterstützungsleistungen (u.a. Schriftdolmetschung, DGS-Dolmetschung oder andere Assistenzleistungen) sichergestellt werden. Gleichzeitig müsste auch der Zugang zur politischen Bildung erleichtert werden (u.a. mit Wahlprogrammen in leichter Sprache, Wahlveranstaltungen an Barrierefreien Orten, Debatten mit Untertitelung, barrierefreie Wahlwerbespots und Nachrichten).

Maßnahmenvorschlag 10

Die Koordinierungsstelle für die Arbeit der Ortsämter und Beiräte in den Stadt- und Ortsteilen und die Ortsämter sollen zentral eine Ausstattung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Beirats- und Ausschusssitzungen und in anderen Veranstaltungen (z.B. Einwohnerversammlungen) anschaffen und nutzbar machen. Die Beiräte und Ortsämter der Stadtgemeinde Bremen sind so auszustatten, dass Barrierefreiheit für die Teilnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen an Beirats- und Ausschusssitzungen sowie im Rahmen der Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlungen, Planungskonferenzen, Workshops usw.) hergestellt werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass bei Bedarf personelle Unterstützung z.B. durch Gebärdendolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen oder Assistenzkräfte sowie Hilfsmittel wie Induktionsschleifen, Speakerphones, Spracherkennungsgeräte, Rampen usw. zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung bzw. Vermittlung und die Logistik bzw. Nutzung jeweils vor Ort sind sicherzustellen. Damit die Möglichkeit dieser Nutzung auch nach außen wahrgenommen wird, sind alle Einladungen und Veröffentlichungen zu den genannten Versammlungen und Sitzungen mit einem Hinweis zu versehen, dass der Bedarf an den genannten Unterstützung bitte im Ortsamt gern angemeldet werden kann.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 10

Die politische Teilhabe behinderter Menschen ist in vielen Bereichen noch nicht barrierefrei. Das gilt sowohl für die Nutzung bzw. die Teilhabe an diesen Sitzungen als Besucher*in als auch erst Recht für die Chance, für ein solches Gremium zu kandidieren und aktiv ein Mandat wahrzunehmen.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität, Bauen und Wohnen

Maßnahmenvorschlag 11

Die Vorgaben des BremBGG sollen in Zuwendungsbescheiden und ihren Nebenbestimmungen durchgehend berücksichtigt werden. Dies ist möglicherweise nicht auf einen Schlag realisierbar und sollte deshalb umgehend begonnen und dann sukzessive umgesetzt werden. Denn öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 11

In § 4 der am 20.12.2018 in Kraft getretenen Fassung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) finden sich folgende Formulierungen: "Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen (…), so sollen sie durch Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung darauf hinwirken, dass die institutionellen Zuwendungsempfänger die Ziele dieses Gesetzes berücksichtigen (…) Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind." Soweit ich weiß, sind Empfänger öffentlicher Gelder im Land Bremen bisher in den Zuwendungsbeschieden und ihren Nebenbestimmung nicht darauf hingewiesen worden, dass sie die Ziele des BremBGG einzuhalten haben und was dies konkret und ggf. auch im Detail bedeutet.Ziel des BremBGG ist es, Chancengleichheit zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen herzustellen, bestehende Benachteiligungen abzubauen und zukünftige Benachteiligungen zu verhindern. Barrierefreiheit ist eines der dafür notwendigen Prinzipien und eines der Ziele des BremBGG. Je nach Zuwendungsempfänger kann unterschiedliches nötig sein, um die Ziele des BremBGG zu berücksichtigen. Wenn in Zukunft konsequent in den Zuwendungsbescheiden und ihren Nebenbestimmungen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen darauf hingewiesen würde, was der jeweilige Zuwendungsempfänger zur Berücksichtigung der Ziele des BremBGG einzuhalten hat, könnte dies zu großen und dauerhaften Verbesserungen in Hinsicht auf Abbau von Diskriminierungen und Benachteiligungen für behinderte Menschen führen.Wie die Einhaltung der Nebenbestimmungen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen überprüft werden soll, ist ebenfalls zu klären.

Maßnahmenvorschlag 12

Mediale Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und/ oder Menschen mit psychischer Erkrankung: Im Bereich Filmförderung gibt es definitiv keine Gleichbehandlung im Bereich Finanzierung von inklusiven Filmprojekten. Es ist zwar möglich Anträge z.B. bei der nordmedia einzureichen, die werden allerdings unserer Erfahrung nach abgewiesen, z.B. mit dem Satz "für solche Menschen braucht man ja nur eine Handcamera!" Es ist überlegenswert, inwieweit ein Teil der Filmfördergelder, z.B. der Nordmedia für inklusive Filmbewerbungen freigestellt werden können. Dies hätte auch den Effekt, dass mehr und mehr Filmschaffende mit und ohne Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung sich hier engagieren. So besteht die Chance die Präsenz von Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung zu erhöhen und damit die Gleichstellung zu unterstüzten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 12

Es sollte völlig normal werden, dass Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrannkung medial sich aus ihrer Perspektive darstellen können und sie nicht über ihre Krankheit und/ oder Behinderung dargestellt und definiert werden. Eine erhöhte mediale Präsenz führt i.d.R. auch zu einer Normalisierung der Beziehungen.

Weiteres Handlungsfeld

Kultur, Freizeit und Sport

Maßnahmenvorschlag 13

Einführung eines verbindlichen Instrumentes, um die Behindertenverbände und behinderte Menschen frühzeitig in städtebauliche Planungsprozesse barrierefrei und niedrigschwellig einzubeziehen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 13

Von der Einwohnerversammlung bis hin zur Realisierung eines städtebaulichen Projektes ist es ein langer Weg mit vielfältigen Schritten. Selbst an vielen Menschen OHNE Beeinträchtigungen gehen die einzelnen Phasen, in denen Bürger*innen selbst Einfluss auf Projekte nehmen können, oftmals vorbei. Menschen mit Beeinträchtigungen fällt die Teilhabe an solchen Prozessen der Bürgerbeteiligung oftmals noch viel schwerer. Die zuständigen Stellen (Bauressort, Stadtplanung, Ortsämter usw.) sollten daher verpflichtet und organisatorisch in die Lage versetzt werden, Informationen über solche Projekte und Prozesse gezielt behinderten Menschen und ihren Verbänden zugänglich zu machen und die Teilhabe an diesen Prozessen somit besser als bisher zu ermöglichen.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität, Bauen und Wohnen

Maßnahmenvorschlag 14

An geeigneten Stellen sind gezielte Instrumentarien zur politischen Bildung für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln und barrierefrei zugänglich zu machen, damit Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Prozessen der Bürgerbeteiligung und zur aktiven politischen Mitwirkung erhalten. Beispielsweise könnte eine Kooperation der Volkshochschule bzw. der politischen Bildung mit Behindertenverbänden organisiert werden. Eine entsprechende finanzielle, personelle und organisatorische Ausstattung ist sicherzustellen.

Maßnahmenvorschlag 15

Alle Veröffentlichungen behördlicher Institutionen sollten eine einfache Sprache als Standard haben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 15

Dieser Maßnahmenvorschlag bezieht sich ausnahmslos auf alle analogen und digitalen Veröffentlichungen, die sich an die Bremer Bevölkerung richten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Qualität der Inhalte, sprich der Informationsgehalt eines Textes, weiterhin gewahrt ist. Übersetzungen in leichte Sprache oder auch in Fachsprache (wenn erforderlich) werden parallel dazu angeboten.

Maßnahmenvorschlag 16

Zentrale Koordinierungsstelle zur Umsetzung barrierefreier Veranstaltungen v.a. für Ortsbeiräte. Über diese Koordinierungsstelle sollten auch Stellen aus der Werkstatt über das Budget für Arbeit auf dem 1.Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Senatskanzlei klärt bis Ende 2023 wo und wie dies geleistet und etabliert werden kann.

Maßnahmenvorschlag 17

Beteiligungsverfahren: Festschreiben, dass proaktiv auf Behindertenverbände oder behinderte Menschen zugegangen wird, um sie einzubeziehen

Maßnahmenvorschlag 18

Regelmäßig Schulungen zu Moderation und Gesprächsführung heterogener Gruppen im AFZ anbieten

Maßnahmenvorschlag 19

Definition und Verankerung der Rolle von „Teilhabe Beauftragten“ in den Ortsämtern

Maßnahmenvorschlag 20

Niedrigschwellige Beratung zur Umsetzung der barrierefreien Informationstechnik für den erweiterten Kreis der öffentlichen Stellen, z.B. der Zuwendungsempfänger. Der Senator für Finanzen klärt bis Ende 2023 wo und wie dies geleistet und etabliert werden kann.

Maßnahmenvorschlag 21

Konkrete Informationen zur politischen Partizipation über bremen/barrierefrei: Welche Beteiligungsverfahren laufen? Welche Gremien z.B. Ortsbeiräte gibt es? Auch als Werbematerial: Flyer/Postkarten

Maßnahmenvorschlag 22

Barrierefreie Dokumente auf allen Webseiten sicherstellen: Erstellung eines Konzepts, das Schulung, Überprüfung und Modelle zu organisatorischen Verankerung enthält. Oder : Auftrag an die Runde der Organisationsreferent:innen

Maßnahmenvorschlag 23

KOGIS: Ressourcen zur Behebung der bei der Prüfung festgestellten Mängel einplanen. Sicherstellen, dass die Mängel zeitnah behoben werden können.

Maßnahmenvorschlag 24

Neue KOGIS-Module erst frei geben, wenn eine Überprüfung auf Barrierefreiheit erfolgt ist

Maßnahmenvorschlag 25

Regelmäßige Überprüfung der KOGIS-Module in einem festgelegten Turnus von 2 Jahren

Maßnahmenvorschlag 26

Bessere Suchmöglichkeiten im Transparenzportal und Qualitätssicherung der Metadaten

Maßnahmenvorschlag 27

Öffentliche Verwaltung: In den Ausbildungsberufen sowie Studienangebote des öffentlichen Dienstes wird das Thema "Behinderung" ab dem Jahr 2023 in den Lehrplänen verankert. Die Vermittlung des Themas erfolgt in Zusammenarbeit mit behinmderten Menschen.
Ziel: Mitarbeiter*innen beraten behinderte Menschen sachkundig auf Augenhöhe beraten. Es ist ihre Pflicht, die Situation von Antragsteller*innen mit Behinderung richtig einordnen zu können, proaktiv Informationen zu Rechten und Ansprüchen bereitzustellen sowie kundenfreundlich bei der Antragstellung zu unterstützen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 27

In einer aktuellen Studie der Aktion Menschen werden „Ämter und Behörden“ von den Befragten als der Bereich genannt, der ihnen im Alltag am häufigsten Schwierigkeiten bereitet. Da viele Menschen mit Behinderung auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, sind sie entsprechend gezwungen, sich mit Ämtern und Behörden auseinanderzusetzen. In diesem Kontext wird vor allem ein grundlegendes Problem genannt, dass Informationen nicht in entspredchender Form und Art aufgeführt werden und es weiterhin ein Ober- Unterdenken gibt

Maßnahmenvorschlag 28

Es wird ein niedrigschwelliger Zugang zur Behörde benötigt. Es werden Anlaufzentren benötigt. Nicht alle Formulare sollen nur noch ausschließlich digital möglich sein. Die Digitalisierung grenzt Menschen aus. Grundsätzlich Sprachmittler einsetzen bei Menschen mit Migrationshintergrund.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 28

Informationsmangel, welche Angebote es schon gibt. Besonders für geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung fehlen Informationen, welche Unterstützungssysteme für sie da sind.

Querschnittsthema

Migration/ Flucht und Behinderung

Maßnahmenvorschlag 29

Begleitung von BEM-Gesprächen zum Beispiel von der EUTB oder den Fürsprecher*innen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 29

Berufliches Eingliederungsmanagement ist gesetzlich vorgeschrieben, aber die Umsetzung besonders in kleineren Betrieben ist mangelhaft oder zumindest noch ausbaufähig. Gute Informationspolitik über Angestelltenkammer oder die Kammern und Innungen, BEM Gespräche bieten Chancen und schaffen eine langfristige Teilhabe am Arbeitsmarkt. Häufig werden nicht alle Mittel ausgenutzt.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 30

Geringfügig Beschäftigte sollten auch eine Lohnfortzahlung haben und das Recht auf Krankengeld

Maßnahmenvorschlag 31

Gern für PC Hilfspunkte, um ganz niedrigschwellige Unterstützung anzubieten.

Maßnahmenvorschlag 32

Alle Texte und Schreiben von Ämtern, Behörden etc. sollten grundsätzlich in leichter Sprache verfasst sein

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 32

Manchmal sind Schreiben von Ämtern, Behörden etc. schwierig zu verstehen

Maßnahmenvorschlag 33

"Buten un Binnen um 6" und "Buten un Binnen" um 19:30 Uhr sollen live im Fernsehen mit Untertiteln und Gebärdensprachdolmetscher*innen gesendet werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 33

Buten un Binnen in Gebärdensprache wird aktuell nur einmal in der Woche auf einer Homepage gezeigt.

Maßnahmenvorschlag 34

Auf den Internetseiten von Behörden und Ämtern sollten möglichst viele relevante Informationen in Gebärdensprache vermittelt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 34

Viele schriftlichen Texte auf Internetseiten von Behörden und Ämtern sind für Gehörlose schwer verständlich.

Maßnahmenvorschlag 35

Alle anderen Sendungen von Radio Bremen (außer Buten un Binnen) sollen 100% mit Untertiteln und mit 5% Gebärdensprachdolmetscher*innen gesendet werden.

Maßnahmenvorschlag 36

Es muss eine Struktur in den Medien aufgebaut werden, damit eine Verdolmetschung auch in leichte Sprache möglich ist.

Maßnahmenvorschlag 37

Dokumete, Anträge und Schreiben bei Behörden und Ämtern, aber auch bei Ärzten sollen auch in Brailleschrift vorhanden sein.

Maßnahmenvorschlag 38

Texte auf Internetseiten oder Informationsschreiben sollten mit mehr Bildern versehen sein und größere Buchstaben nutzen.

Maßnahmenvorschlag 39

Die Digitalisierung muss weiter vorangetrieben werden, damit der Zugang zu Informationen gewährleistet ist.

Maßnahmenvorschlag 40

Man sollte die Möglichkeit haben, sich Texte auf Internetseiten vorlesen zu lassen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 40

Leider kann man sich nicht auf allen Internetseiten die Texte vorlesen lassen. Dadurch werden Menschen mit einer Sehbehinderung ausgegrenzt.

Maßnahmenvorschlag 41

Teilnahme des Behindertenbeauftragten an der Staatsräterunde.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 41

Richtigerweise nimmt die Landes-Frauenbeauftragte an den wöchtlichen Sitzungen der Staatsräte teil. Dies sollte auch der Behindertenbeauftragte. Seitens der Behindertenverbände wurde dies bereits vor einigen Jahren gefordert

Maßnahmenvorschlag 42

Einmal jährliche eine Telefonumfrage zur Situation behinderter Menschen im Land Bremen. Das Schwerpunktthema sollte durch den Landesbeirat vorgegeben werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 42

Repräsentative Umfrage zur Situation behinderter Menschen. In manchen Bundesländern erfolgt bereits eine solche Umfrage.

Maßnahmenvorschlag 43

Studien nach Vorbild der britischen Life Opportunities Survey zur Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen durchführen, wobei die Expertise behinderter Expert*innen im Sinne einer „partizipativen Forschung“ in den Forschungsprozess bzw. bereits im Forschungsdesign mit einzubeziehen sin

Maßnahmenvorschlag 44

Behinderte in Ämtern und Ehrenämtern

Maßnahmenvorschlag 45

Behindertenverbände gezielt stärken und in eine digitale Zukunft mit Nachwuchskräften führen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 45

Mit dem Ruhestandseintritt der Babyboomer gibt es einen riesigen Knick in der Landschaft der Verbände und der Selbsthilfe

Maßnahmenvorschlag 46

Vielen Dank für die inklusiven Veranstaltungen. Das muss gelernt sein.
Alle in der Verwaltung müssen wissen, wie Veranstaltungen barrierefrei organisiert werden. Nicht nur, dass man im Rollstuhl hinkommen kann, sondern, dass auch alles gut und verständlich erklärt wird und man auch mitmachen kann.

Maßnahmenvorschlag 47

Das gesamte Landesrecht sowie das Ortsrecht der Stadtgemeinde Bremen werden daraufhin überprüft, ob sie mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar sind und deren Ziele befördern.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 47

Die Erfahrung seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 zeigt, dass die Frage, ob und inwieweit auch Belange behinderter Menschen durch eine Maßnahme, die vom Senat geplant wird, betroffen sind, noch nicht in jedem Fall geprüft werden. Zur Begründung wird auf Art. 4 Abs. 1 Behindertenrechtskonvention verwiesen. Dort heißt es unter anderem: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen; b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen; c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen“

Maßnahmenvorschlag 48

In allen Deputations-und Senatsvorlagen wird ein Passus aufgenommen, aus dem sich ergibt, ob und inwieweit die jeweils vorgeschlagene Maßnahme mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar ist und deren Ziele befördert.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 48

Die Erfahrung seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 zeigt, dass die Frage, ob und inwieweit auch Belange behinderter Menschen durch eine Maßnahme, die vom Senat geplant wird, betroffen sind, noch nicht in jedem Fall geprüft werden. Zur Begründung wird auf Art. 4 Abs. 1 Behindertenrechtskonvention verwiesen. Dort heißt es unter anderem: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen; b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen; c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen“

Maßnahmenvorschlag 49

Entwicklungszusammenarbeit: Es sollen über einen Zeitraum von mehreren Jahren folgende Ziele erreicht werden:

  • Ansprache und Vernetzung von Stakeholdern
  • Ermittlung von Bedarfen und Wünschen
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten
  • Zur Erreichung der Ziele soll es unterschiedliche Formate geben wie z.B. Fachtage, Workshops, Besuch von Gremien

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 49

Laut der UN leben mehr als 1,2 Milliarden Menschen, bzw. rund 15% der Weltbevölkerung, mit einer Behinderung. Davon leben 80% in Ländern des Globalen Südens. Das Land Bremen ist in den Feldern Städtepartnerschaften, Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit tätig, zumeist in enger Kooperation mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Es kann hierüber Einfluss auf die Inhalte nehmen. Eine Einbindung der Themen "Menschen mit Behinderungen" bzw. "Inklusion" in diese Themenfelder findet bislang nur in Einzelfällen statt. Es wird das Potential gesehen, dass sich die Aktivitäten des Landes und der beiden Kommunen für die Themenfelder "Menschen mit Behinderungen" bzw. "Inklusion" weiter öffnen. In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig, dass der Kontakt zu weiteren Stakeholdern, wie z.B. Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, gesucht wird.

Maßnahmenvorschlag 50

Selbstverständliche Barrierefreiheit auch in Bremer Beiräten und in den dazugehörigen Ausschüssen, gemäß "nothing about us without us" (Slogan vom WFD, World Forum Disabilities). Am ehesten werden unsere Bedürfnisse erhört und Barrieren abgebaut, wenn Selbstvertreter*innen in der Politik, ob Partei, Beirat und Beiratsausschuss barrierefrei mitarbeiten können! Dazu müssen alle Beiräte und die dementsprechenden Ausschüsse darum bemühen, ihre Treffen grundsätzlich barrierefrei durchzuführen. Dazu gehören nicht nur rollstuhlfahrergerechte Räume, sondern auch die grundsätzliche Bereitstellung von nötigen Dolmetscher*innen für Schrift oder Gebärdensprache.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 50

Ich mußte Monate um Übernahme der Dolmetschkosten kämpfen, für meine Ausschussmitarbeit im Beirat Oberneuland. Nur Dank Hilfe von Presse und unserem Landesbehindertenbeauftragten klappte es. Jedoch ging viel wertvolle Zeit verloren. Ich bekomme weiterhin keine Dolmetscher für meine Beteiligungen beim Beirat. Das darf einfach nicht mehr passieren. Darüber hinaus muss es grundsätzlich möglich sein, dass Beiratssitzungen grundsätzlich barrierefrei durchgeführt werden, die Dolmetscher*innen müssen grundsätzlich auf Wunsch, wenn Hörgeschädigte, ob gebärden- oder lautsprachig orientiert, vor Ort sind. Wegen der Kosten, sollte möglichst frühzeitig, also nach Bekanntgabe des nächsten Beiratstermins bestellt werden, auch nur dann, wenn man es wirklich braucht. Dieser Barriereabbau ist dringend notwenig, damit sich endlich auch hörgeschädigte Bürger*innen sich als sachkundige Bürger*innen sich direkt aktiv in die Beiräte einbringen können! Bei der SK muss ein bestimmtes Budget vorgeplant werden!

Maßnahmenvorschlag 51

Barrierefreiheit für politische Mitarbeit in einer Partei

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 51

Bisher finanzieren politische Parteien die erforderlichen, benötigten Barrierefreiheiten für uns Menschen mit Behinderung selbst.Je kleiner eine Partei ist, desto über weniger finanzielle Mittel verfügt die Partei.Das hat den großen Nachteil, dass man sich für eine Partei entscheiden muss, die finanziell ausreichend in der Lage ist, Barrierefreiheiten, z.B. Dolmetschkosten, zu finanzieren.Das ist undemokratisch und ein Verstoß gegen unserer Verfassung! Menschen mit Behinderung müssen frei in ihrer Entscheidung sein können, für welche politische Partei sie sich entscheiden möchten. Und diese Wahl darf nicht von der jeweiligen Finanzkraft einer Partei eingeschränkt werden! Unsere Demokratie lebt vor allem von der innerparteilichen Demokratie!
Weitere Erläuterung des Vorschlags: Nach mehreren Nachfragen meinerseits sei das BTHG nicht für unterstützenden Leistungen für politische Mitarbeit vorgesehen. Das müssten Parteien selbst finanzieren.

Maßnahmenvorschlag 52

Bürgerschaftswahlen.
Fördermaßnahmen für Behinderte, die kandidieren, Wahlkampfhilfen.
Gemeinsames soldiarisches Konzept bei Kandidatenaufstellung fürBehinderte der Parteien.
Überparteiliche Synergieeffekte durch behinderte Bürgerschaftsabgeordnete.

Maßnahmenvorschlag 53

In Behörden, Firmen und anderen Diensleistungseinrichtungen können die Mitarbeiter*innen keine oder kaum Gebärdensprache. Im Sinne der Inklusion wäre es zu begrüßen, wenn auch die Mitarbeiter*innen selbst ein wenig Gebärdensprache erlernen könnten, um auch mit den gehörlosen Kunden direkt kommunizieren zu können.

Maßnahmenvorschlag 54

Bei Einrichtungen, die regelmäßig mit Gehörlosen zu tun haben, sollten die Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer Gebärdensprachkompetenz geprüft werden und eine entsprechende Fortbildung gefördert werden.

Maßnahmenvorschlag 55

Die Schnittstelle zwischen dem Behindertenparlament, dem Teilhabebeirat und der Bürgerschaft muss noch enger werden. Es müssen mehr Selbstvertreter*innen mit Behinderung in die Bürgerschaft in Bremen und auch in den Bundestag.