Sie sind hier:

Eingaben zum Handlungsfeld "Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung"

Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.

Maßnahmenvorschlag 01

Maßnahme zur Sicherstellung der Nutzbarkeit von Behinderten-WC's in Gastronomien

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 01

Oft sind die Behinderten-WC's zugestellt mit Putzsachen, Waschmaschinen, Getränkekisten etc. Somit sind die Toiletten für Personen mit einem Rollstuhl nicht mehr nutzbar, weiter sollte diese Toilette einen erhöhten Hygienestandard aufweisen, für Menschen die einen Katether haben oder cronische Erkrankungen. Da die Toiletten aber immer, wie vorgenannt, anderweitig genutzt werden, ist die Hygiene dadruch oftmals Mangelhaft.

Maßnahmenvorschlag 02

Keine Stellschilder (Werbeaufsteller) erlauben:
insbesondere nicht auf stark von Fußgängern / Rollatorbenutzern / Rollstuhlfahrern frequentierten Wegen wie zum Beispiel Fußgängerzone Innenstadt, Ostertorsteinweg, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstr.

Maßnahmenvorschlag 03

Die Barrierefreiheit der Bürgersteige muss stärker und häufiger kontrolliert werden - auch nach 18 Uhr!

Maßnahmenvorschlag 04

Barrierefreiheit im unmittelbaren Wohnumfeld sicherstellen - frei einsehbare Straßeneinmündungen, ungehinderte Zuwegung (keine illegal abgestellten Autos, e-Roller und Fahrräder auf Gehwegen) zu Geschäften des täglichen Bedarfes.

Maßnahmenvorschlag 05

Mehrmals wöchentliche Kontrolle der Barrierefreiheit von Fußwegen - auch am Wochenende und am Abend.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 05

Es gibt Geschäfte, die um/nach 18 Uhr öffnen und dann ihre Außengastronomie u/o Werbeschilder aufstellen. Vom Ordnungsdienst werde diese nie erfasst.

Maßnahmenvorschlag 06

Konsequente Kontrolle auf Wegen, die reine Fußgängerwege sind, zum Beispiel in Parks oder in den Wallanlagen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 06

Menschen, die unsicher auf den Beinen sind, vielfach ältere Menschen, finden immer weniger Wege, auf denen sie sich zu Fuß ungefährdet fortbewegen können. Ein Rückzug bzw. eine Verringerung der Bewegung der Betroffenen kann nicht die Lösung sein!

Maßnahmenvorschlag 07

Keine Außengastronomie auf Bürgersteigen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 07

Verbleibende Flächen werden häufig mit (vor dem gastronomischen Angebot) geparkten Fahrrädern, Rollern, e-Rollern verringert, sodass der Fußgängerweg zu einem Hindernisparcours für die Menschen wird, die auf barrierefreie Wege angewiesen sind.

Maßnahmenvorschlag 08

Es soll eine barrierefreie Meldestelle geben, bei der online gemeldet werden kann, welche Hindernisse es bei der Fortbewegung (zum Beispiel auf Gehwegen durch Fahrräder, Restaurantschilder, Cafémobiliar) gibt.

Maßnahmenvorschlag 09

Es wird mehr Personal gebraucht, das ganz besonders die Barrierefreiheit der Wege (auch der Nebenstraßen) im Blick hat. Die wenigen Kräfte vom Ordnungsamt übersehen diese Hindernisse, weil andere Aufgaben gesellschaftlich einen höheren Stellenwert haben, weil sie anders instruiert wurden und weil es zu wenig Personal gibt.

Maßnahmenvorschlag 10

Schulung von Ordnungskräften: Ein Augenmerk bei Kontrollen sollte speziell auf Parkplätze für Schwerbehinderte gelegt werden (Kontrolle, ob sie von Berechtigten benutzt werden)! Hier müssen die zuständigen Ordnungskräfte nachgeschult oder sensibilisiert werden.

Maßnahmenvorschlag 11

Die Meldestelle könnte den Namen "Bewegungshindernisse beseitigen" bekommen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 11

Es gibt in Bremen sehr, sehr, sehr viele Bewegungshindernisse für FußgängerInnen und Rollator-BenutzerInnen und Kinderwagen-Schiebende und RollstuhlfahrerInnen und Gehbeeinträchtigte und langsamere, unsicherere FußgängerInnen.

Maßnahmenvorschlag 12

Mehr bezahlbare, barrierefreie Wohnungen schaffen

Maßnahmenvorschlag 13

Verbindliche Regelungen und Strukturen, die den Vorrang der Barrierefreiheit vor Denkmalschutz, Kulturstandortsfragen, Tourismusförderung und anderen Interessen sichern.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 13

Am Beispiel des geplanten Umbaus der Domsheide wird deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur so weit umgesetzt werden sollte, soweit dies mit anderen Interessen noch vereinbar ist. Es muss sichergestellt werden, dass Barrierefreiheit im (öffentlichen Personen-)verkehr, Zugang zu (öffentlichen) Gebäude, Kommunikationsmitteln/Medien, und Dienstleistungen aller Art absoluten Vorrang hat umd das Recht auf Teilhabe zu sichern.

Maßnahmenvorschlag 14

Maßnahmenvorschläge zur „Mobilität“ sollten Beirat/Stadtteil-spezifisch eingereicht werden können, um die Barrierefreiheit gezielter und möglichst zeitnah umsetzen zu können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 14

Eine Seite wie diese (Formularseite;Abfrage) für das Thema „Mobilität“ („Machen Sie auf Barrieren in Ihrem Stadtteil aufmerksam, damit wir sie abbauen können!“) für jeden Stadtteil!

Maßnahmenvorschlag 15

Die BSAG soll die Schilder für die Sitzplätze für Schwerbehinderte bitte wieder an den Scheiben anbringen (wie in den alten Bahnen).

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 15

Die Schilder an den Scheiben helfen mir, mich schon beim Anfahren der Bahn zu orientieren, wo die Sitzplätze sind. (Das ist wichtig, wenn die Bahn voll ist).
Die Schilder an den Scheiben helfen mir, weil ich den Kopf schlecht bewegen kann und es mir schwer fällt, nach oben zu gucken (wo in neueren Bahnen die Schilder angebracht wurden). Auch für die Fahrgäste, die man bittet, den Platz frei zu machen, ist das Schild an der Scheibe deutlicher zu sehen.
Ich bin schwerbehindert und benötige wegen meiner Einschränkungen in der Straßenbahn einen Sitzplatz (nicht quer zur Fahrtrichtung), bevor die Bahn anfährt. Wenn ich aussteigen möchte, muss ich mit dem Aufstehen warten, bis die Bahn hält. Meinen Kopf kann ich schlecht bewegen, hochgucken ist schwierig.

Maßnahmenvorschlag 16

Die BSAG soll bitte mehr Schwerbehindertenplätze direkt am Ausstieg einrichten und (!) dort auch einen erreichbaren Knopf zum Drücken anbringen.

Erläuterung des Vorschlags

Ich bin schwerbehindert und benötige in der Straßenbahn einen Sitzplatz (nicht quer zur Fahrtrichtung), bevor die Bahn anfährt. Wenn ich aussteigen möchte, muss ich mit dem Aufstehen warten, bis die Bahn hält.

Maßnahmenvorschlag 17

Weiterentwicklung der Wohn-, und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 17

"Bremer bleiben in Bremen" trifft bislang nicht für Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder zu. Noch immer müssen diese Eltern, sofern sie nicht allein mit (nur) ambulanter Unterstützung mit ihren Kindern leben können, Bremen verlassen - sofern sie überhaupt außerhalb Bremens ein Angebot erhalten: die Wartelisten von einschlägigen Wohnangeboten sind lang, zunehmend sind diese Einrichtungen gehalten, nur aus ihrerm eigenen Raum aufzunehmen.

Weiteres Handlungsfeld

Familie und Partnerschaft

Maßnahmenvorschlag 18

„Sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können“, steht auf Seite 49 im Koalitionsvertrag 2019-2023. Diese ganz konkrete Aussage muss ihre Kraft auch in der Realität entfalten können. „Dies schließt die Vertretung in Parlamenten und Parteiorganen selbstverständlich ein.“ steht da im nächsten Satz. Der Landesaktionsplans muss verbindliche Maßnahmen aufnehmen um die Umsetzung zu begleiten, wobei sowohl die Ressorts als auch die demokratischen Parteien aktiv werden müssen. Die Landeszentrale für politische Bildung der Freien Hansestadt Bremen muss entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen welches sowohl für die schulische Bildung der Kinder und Heranwachsenden wichtig und interessant ist als auch für erwachsene Menschen. Die demokratischen Parteien müssen zu aktiven Mitarbeit verpflichtet sein.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 19

„Es müssen auch alle Wahllokale, Wahlverfahren, Wahlmaterialien und Wahleinrichtungen barrierefrei werden. Hierzu ist es auch notwendig, dass das Informationsmaterial barrierefrei gestaltet wird und dass die Wahlhelfer*innen entsprechend geschult werden.“ Ein Nachweis dazu soll dem Landesteilhabebeirat rechtzeitig vor den nächsten und allen weiteren Wahlen erbracht werden (gültig auch für Bundestags- oder Europawahlen). Ein klare Aufgabe an das Landeswahlamt, das unter der Aufsicht des „Senator für Inneres und Sport„ steht.

Maßnahmenvorschlag 20

Abbau stationärer Wohnplätze fortsetzen und zusätzliche ambulant betreute Wohngelegenheiten, Wohngemeinschaften, betreutes Einzelwohnen für ALLE Behinderungsformen und Beeinträchtigungsbedarfe auf- und ausbauen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 20

Die Wohngelegenheiten müssen am Ende so gestaltet sein, das individuelles Wohnen, orientiert an den Wünschen und Bedarfen behinderter Menschen gewährleistet ist. Dafür ist unterstützend die Ausweitung der Assistenz zum individuellen Wohnen erforderlich (siehe weiteren Maßnahmenvorschlag).

Maßnahmenvorschlag 21

Ausweitung der Assistenz zum individuellen Wohnen nach Art. 19 UN-BRK über Körperbehinderte/Rollstuhlfahrer*innen hinaus auf ALLE Beeinträchtigungsgruppen (kognitiv, psychisch...) flankiert mit einem niedrigschwelligen Begleitdienst.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 21

Die bestehende Assistenz gibt es vorwiegend für Rollstuhlfahrer*innen. Menschen mit allen anderen Beeinträchtigungen benötigen auch eine Assistenz zum individuellen Wohnen. Als Ergänzung ist ein niedrigschwelliger Begleitdienst erforderlich.

Maßnahmenvorschlag 22

Forschung zu der Frage: Braucht Bremen Wohn-Angebote nur für Frauen mit Behinderung?

Maßnahmenvorschlag 23

Für Mütter mit Behinderung soll es mehr Unterstützung geben. Auch Wohn-Angebote (Ambulant und Stationär). Es sollte mehr Beratungs-Stellen geben und passgenaue Hilfe vom Amt.

Weiteres Handlungsfeld

Familie und Partnerschaft

Maßnahmenvorschlag 24

Fahrpläne vereinfachen und bessere Lautsprecher-Durchsagen, An den Haltestellen: Durchsage auf Knopfdruck, mehr und bessere Anzeigen

Maßnahmenvorschlag 25

Bei Baustellen auf Barrierefreiheit achten

Maßnahmenvorschlag 26

Allgemeine Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen für gehbehinderte Nutzerinnen herstellen, nicht nur in Hinsicht auf die Einhaltung der Maße der Rollstuhlplätze, sondern auch in Hinsicht auf

  • die Zugänglichkeit der Gebäude selbst
  • auf die Behindertentoiletten und deren korrekte Nutzbarkeit
  • in Hinsicht auf die barrierefreie Nutzbarkeit der unterschiedlichen, öffentlich zugänglichen Räume innerhalb der Einrichtungen
  • und der Zuwege innerhalb der Einrichtungen
  • und ggf. der gastronomischen Angebote in den entsprechenden Kultureinrichtungen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 26

Kultureinrichtungen soll mitgeteilt werden, dass von Einrichtungen, die öffentliche Gelder beziehen, erwartet wird, dass sie zur Einhaltung der UN-BRK barrierefreie nutzbar sein sollten. Öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Weiteres Handlungsfeld

Kultur

Maßnahmenvorschlag 27

Rollstuhlplätze in Kultureinrichtungen im Land Bremen haben für Rollstuhlfahrer*innen barrierefrei nutzbar zu sein. Hierbei sind die Vorgaben der DIN 18040-1 bzw. der Landesbauordnung zu beachten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 27

Schöne Etiketten nutzen uns nicht. Rollstuhlplätze zu verkaufen, die nicht barrierefrei (nach DIN 18040-1) sind, ist Augenwischerei. Falls in begründeten EINZELfällen tatsächlich nicht alle Notwendigkeiten der Barrierefreiheit eingehalten werden können, müssen entsprechende Informationen auf den Internetseiten und in den gedruckten Informationen der Häuser leicht zugänglich sein. Kultureinrichtungen soll mitgeteilt werden, dass von Einrichtungen, die öffentliche Gelder beziehen, erwartet wird, dass sie barrierefreie Rollstuhlplätze nach DIN 18040-1 anbieten. Öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Weiteres Handlungsfeld

Kultur

Maßnahmenvorschlag 28

Bremen barrierefrei – Stadtführer barrierefreies Bremen; Die Weiterentwicklung zur App
Das Online-Portal "Bremen barrierefrei" bündelt vielfältige Themen für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Bremen leben, zu Gast sind oder eine Reise nach Bremen planen. Das Portal ist nutzer*innenfreundlich und barrierefrei, verfügt über eine Vorlesefunktion sowie Informationen in Leichter Sprache. Zu finden sind hier Informationen zu Beeinträchtigung und Barrierefreiheit in Bremen, unterteilt in die Themenbereiche Tourismus und Freizeit, Leben und Arbeit sowie zu Mobilität. Das Herzstück des Portals ist der „Stadtführer barrierefreies Bremen“. Der Stadtführer ist eine Datenbank, in der Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unterschiedlichster Einrichtungen und Gebäude gesammelt und dargestellt werden. Diese Informationen werden durch geschulte Teams aufgenommen und für das Portal aufbereitet. Neben den Daten zur Zugänglichkeit, die v.a. für Rollstuhlfahrende wichtig sind, finden Nutzer*innen auch Infos für blinde/ sehbeeinträchtigte Menschen, gehörlose/hörbeeinträchtigte Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten. Somit trägt das Projekt zur inklusiven Weiterentwicklung des Informationsangebotes der Stadt Bremen bei. Um dies auch in Zukunft zu tun, finden stetig neue Erhebungen von Einrichtungen statt. Hat es bauliche oder sonstige die Zugänglichkeit betreffende Veränderungen in bereits erhobenen Einrichtungen gegeben, so werden diese nacherhoben und die Informationen somit aktuell gehalten.
Um das Stadtführer-Projekt an den Stand der Technik anzupassen wird an einer inklusiven, individuell anpassbaren App für Bremen gearbeitet. Diese inklusive App für Smartphones soll zugeschnitten auf das persönliche Profil Infos zur Barrierefreiheit und Wissenswertes zur Umgebung (Entfernung, Beläge, Hindernisse) und zu umliegenden Adressen (z.B. Rathaus oder öffentliche Toiletten) unter Verwendung von vorhandenen Erhebungen zur Barrierefreiheit aus bremen.de geben. Mit zeitgemäßer Technik (z.B. GeoFencing) soll die Web-App personalisierte Infos für ein positives Nutzer*innenerlebnis liefern und wird damit für die User*innen zu einem unverzichtbaren Alltagstool. Das Projekt wird in einer vorhandenen Kooperation aus Unternehmen (Büro protze+theiling), Wirtschaftsförderung (bremen.online, Bremer Touristik-Zentrale - BTZ) und einem Beirat unter Leitung des Landesbehindertenbeauftragten bearbeitet. Es sollen Anwendungsmöglichkeiten für Tourist*innen entstehen, für Menschen mit Beeinträchtigungen, Beratungsleistungen der BTZ oder ein touristisches Informationssystem in Bremen (Infosäulen).

Weiteres Handlungsfeld

Kultur, Freizeit und Sport

Maßnahmenvorschlag 29

Bessere Berücksichtigung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen (auch Kinder/Jugendliche) im Senatsprogramm‚ Wohnen in Nachbarschaften (WiN)

Weiteres Handlungsfeld

Kultur, Freizeit und Sport

Maßnahmenvorschlag 30

Die Entwicklung von Kriterien für eine inklusive Stadtplanung und für altersgerechte Quartierskonzepte. Diese sollten in Abstimmung mit den Forum Barrierefreies Bremen und der Seniorenvertretung erfolgen und bei der Entwicklung von neuen Stadtteilen und Baugebieten verbindlich berücksichtigt werden. Ziel ist es die Auswirkungen der demografischen Entwicklung einzubeziehen und die Anforderungen der UNBRK realisieren zu können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 30

Es geht darum, bei allen Planungen und Entwicklungen das Thema Barrierfreieheit in seiner großen Bandbreite mit zu denken und einzubeziehen. Die Belange der behinderten und älteren Menschen bei der Infrastrukrtur und der Gestaltung des öffentlichen Raumes, der ÖPNV Anbindung und dem Wohnungsangbeot verbindlich und stärker zu berücksichtigen. Teilhabe zu ermöglichen und das Prinzip der Inklusion auch in Planungsfargen besser umzusetzen.

Weiteres Handlungsfeld

Kultur, Freizeit und Sport

Maßnahmenvorschlag 31

Änderung der Richtlinien zur Wohnungsbauförderung: Internetseite der BAB unter Voraussetzungen für Modernisierungs- und Neubaukredite: Statt "Einhaltung der Rollstuhl-DIN nicht erforderlich" muss es heißen "Barrierefreiheit nach LBO, bei der Herstellung von R-Wohnungen sind auch die R-Anforderungen nach DIN 18040-2 zu berücksichtigen."

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 31

Die jetzige Formulierung ist fachlich und sachlich falsch:

  • Es gibt keine Rollstuhl-DIN.
  • Nach Einführung der Quote werden R- Wohnungen gebaut werden und die müssen dann den R-Anforderungen der DIN 19040-2 entsprechen!
  • Die Formulierung setzt faslche Signale und hält potentielle Investoren davon ab, aus eigener Initiative Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Maßnahmenvorschlag 32

Ausweitung der Eltern/ Kind-Parkplätze um Rollator-Parkplätze

Erläuterung des Vorschlags

Menschen ohne Parkausweis, welche auf einen Rollator angewiesen sind, dürfen die Parkplätze nicht nutzen. Dies ist problematisch, da sie für Aus- und Einstieg mehr Platz benötigen.

Maßnahmenvorschlag 33

Bei den neuen Bahnen ist von außen nicht erkennbar, wo die Schwerbehindertenplätze sind. Schwerbehindertenplätze sollten bereits vom Bahnsteig aus erkennbar sein.

Maßnahmenvorschlag 34

Gehwege freihalten - Ordnungsamt sensibilisieren

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 34

Im Ostertorsteinweg 93, an der Straßenecke zur Weberstr., eröffnete am 8.6.20 ein Geschäft, das tagsüber Getränke verkauft. Die Warteschlange wird in die Weberstr. geleitet, wo der Gehweg sehr schmal ist. Ich kann den Gehweg dort nun nicht mehr nutzen. An einem Tag standen bis zum Kaffee-Geschäft Weberstr. 5, nicht Gäste, sondern deren geparkte Fahrräder. Auch von Gästen aus dem neuen Kaffee-Geschäft in der Weberstr. 5 wird der Gehweg manchmal besetzt durch Sitzgelegenheiten und Kaffee trinkende Menschen. Der Gehweg ist etwa 50 cm schmal. An dieser Ecke und dieser Straßenseite der Weberstr. stehen zwei Verkehrsschilder. Deren Pfähle werden fast immer genutzt, um Fahrräder anzuschließen, der Gehweg ist dann nicht mehr nutzbar. Es wäre wirklich eine sehr große Verbesserung, wenn diese Schilder anders angebracht würden.
Die andere Gehwegseite wird bei der Einmündung der Weberstr. vom Ostertorsteinweg aus tagsüber häufig durch einen Werbeaufsteller des Geschäfts „Studio Illegale“, Weberstr. 18, verstellt. Im Ostertorsteinweg selber gibt es verschiedene Geschäfte, die mit ihren Stühlen, Werbungen - und den Fahrrädern der Gäste - den Fußweg einengen. An einigen Stellen bleibt weniger als 1 m Breite für Fußgänger.

Maßnahmenvorschlag 35

Lösung für E-Scooter finden

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 35

Immer wieder werden E-Scooterroller einfach auf den Gehwegen achtlos abgestellt. Dadurch passieren unnötige Unfälle. So wie bei einem blinden Mitbürger. Man kann doch die Vermieter in Haftung nehmen und die holen sich von den Mietern die Kosten zurück.

Maßnahmenvorschlag 36

Schnellladestationen für E-Rollstühle.
Bitte bei der Installierung von Schnelladestationen darauf achten, daß man mit dem normalen Ladegerät einfach schnell aufladen kann.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 36

Wir wohnen in der Neuen Vahr-Nord. Wir können zwar zur Innenstadt fahren, aber für nach Hause reicht der Strom nicht mehr.
Bitte sorgen Sie dafür, das in der Innenstadt am Bahnhof, an der Domsheide und im Steintorviertel Schnelladestationen für Elektrorollstuhlfahrer installiert werden.

Maßnahmenvorschlag 37

Fortsetzung der Umwandlung stationärer Wohnangebote in ambulante Wohnangebote in der Größenordnung von jährlich 5 %.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 37

Insbesondere für Menschen mit geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen sind ambulante Wohnangebote wie Betreutes Wohnen, ambulantes Wohntraining und Quartier-Wohnen, Wohngemeinschaften, aber auch Wohnen in der eigenen Wohnung zu schaffen, damit sie entsprechend Artikel 19 UN-BRK gleichberechtigt die Möglichkeit haben, zu entscheiden wie und mit wem sie leben wollen.
Dazu ist eine Ausdifferenzierung von Unterstützungsangeboten erforderlich.

Maßnahmenvorschlag 38

Ausbau des vorhandenen AKZENT-Wohnens durch weitere Wohnungen und Servicehäuser.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 38

Das AKZENT-Wohnen ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und einem Bedarf an einer Rund-um-die-Uhr-Unterstützungssicherheit. Es soll sich um rollstuhlgerechte Wohnungen handeln. Die Menschen leben in der eigenen Wohnung, erhalten Pflege- und Teilhabeleistungen und können einen Bereitschaftsdienst abrufen. Dieses Wohnangebot ist eine Alternative zum stationären Wohnen in einem Wohnheim und basiert auf Artikel 19 UN-BRK.

Maßnahmenvorschlag 39

Um Artikel 19 nachzukommen, sind in allen Stadtteilen mit dem Rollstuhl zugängliche und nutzbare Wohnungen erforderlich. Sie sind unabhängig vom konkreten Bedarf in allen Wohnungsgrößen bei Neubau und Umbau herzurichten. Hierbei kommt dem sozialen Wohnungsbau eine besondere Verantwortung und Aufgabe zu. Bei staatlich geförderten (Sozial-) Wohnungen in Gebäuden mit acht oder mehr Wohnungen muss mindestens eine Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein, in größeren Gebäuden muss darüber hinaus mindestens jede zwölfte Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 39

Mit Artikel 19 UN-BRK anerkennen die Unterzeichnerstaaten das gleiche Recht aller behinderten Menschen mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben.

Maßnahmenvorschlag 40

Schaffung der Stelle des Beauftragten für bauliche Barrierefreiheit in der Baubehörde.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 40

Alle Planungen im Wohnungsbau und im öffentlichen Verkehrsraum sollen von dieser Stelle auf Barrierefreiheit geprüft werden, damit diese nicht vergessen wird. Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz fordert die Einrichtung dieser Stelle.

Maßnahmenvorschlag 41

Die selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit jeder Form von Beeinträchtigung in einem inklusiven Sozialraum erfordert die Vielfalt individualisierter gemeindenaher Unterstützungsdienste und persönlicher Assistenz. Die persönliche Assistenz soll in Modulen gestaltet und nach Bedarf abrufbar sein. Die Module beschreiben die Form der Assistenz und sollen sich auf die Assistenz für die Person selbst, Pflege (Garantie der gleichgeschlechtlichen Pflege), Hauswirtschaft und Teilhabe beziehen. Bei der Teilhabe sind alle Bereiche vergleichbar nichtbehinderter Menschen abzubilden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 41

Nach Artikel 19 UN-BRK sind behinderten Menschen gleiche Wahlmöglichkeiten zur Lebensgestaltung zu gewährleisten. Hierzu bedarf es wirksamer und geeigneter Maßnahmen und Angebote, die dieses Recht und die Selbstbestimmung umsetzbar machen.

Maßnahmenvorschlag 42

Das Persönliche Budget als Leistungsform ist behinderten Menschen seitens der verantwortlichen Behörde einfacher zugänglich zu machen. Mit diesem Ziel ist die Landes-Rahmenrichtlinie zu überarbeiten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 42

Durch das Persönliche Budget können behinderte Menschen ihre Assistenz selbst organisieren und die nach ihrem individuellen Bedarf seitens der zuständigen Stellen festgestellten Mittel dafür einsetzen. So können sie auch selbst als Arbeitgeber ihre Assistent*innen beschäftigen.

Maßnahmenvorschlag 43

Die bereits vorhandene Maßnahme Persönliche Assistenz (ISB) in der eigenen Wohnung, die sich bisher auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bezieht, soll allen behinderten Menschen zur Verfügung stehen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 43

Die Persönliche Assistenz ist aus der langjährigen Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) weiterentwickelt und bildet ein Modul von Assistenz. Als gleichzeitig auf Pflege, Hauswirtschaft und Teilhabe bezogenes Angebot verpflichtet sich die ISB zu einer ganzheitlichen Leistungserbringung eines Trägers (Artikel 19).

Maßnahmenvorschlag 44

Die bereits vorhandene Maßnahme der ambulanten sozialpädagogischen Unterstützung für geistig und mehrfach beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen bildet ein weiteres Modul von Assistenz. Die Maßnahme findet in der häuslichen Umgebung statt. Der sprachliche Zugang für Familien mit Migrationshintergrund wird hergestellt bzw. ist herzustellen. Die Maßnahme soll fachlich solide finanziert und ihr Zugang offener gestaltet werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 44

Die vorhandene Maßnahme knüpft an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten in der konkreten Lebenssituation der Betroffenen und Familien an. Sie stärkt die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der behinderten Menschen und stärkt das Leben im ambulanten Bereich und die Familie und Partnerschaft. So kann ein stationäres Wohnen vermieden werden.

Maßnahmenvorschlag 45

Behinderte Menschen können wie auch nichtbehinderte Menschen in verschiedenen Lebenssituationen Unterstützung benötigen, die zur Klärung der Situation, zur Selbst- und Entscheidungsfindung beiträgt. Dies erfordert niedrigschwellige Unterstützungsangebote.
Behinderte Menschen sollen sich in politische, soziale, kulturelle, alle gesellschaftlichen Prozesse und Gremien einbringen und einbringen können.
Dies erfordert Maßnahmen zur Förderung des Kapazitäts- und Kompetenzaufbaus und -erhalts von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen.
Es erfordert Maßnahmen zur strukturellen Absicherung wie Erstattung des Mehraufwands, Gebärdensprache, Leichte, verständliche Sprache, Sprachdolmetscher, barrierefreie Räume, um die Beteiligung behinderter Menschen bei Verwaltungs- und Regierungshandeln zu ermöglichen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 45

Die UN-BRK verbietet die Diskriminierung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Es zielt auf die Verwirklichung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen ab.
Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz sieht diese Partizipation durch Schaffung und Finanzierung entsprechender Maßnahmen vor. Sie sollen bei trägerunabhängigen Vereinen verortet sein.

Weiteres Handlungsfeld

Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft

Maßnahmenvorschlag 46

Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, können grundsätzlich den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Es gibt aber Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind und den Öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Dies aus gesundheitlichen Gründen oder weil der Rollstuhl für die fahrzeuggebundene Hebebühne zu breit oder zu schwer ist. Für diese Personen gibt es den sogenannten Sonderfahrdienst. Aktuell ist die Zahl der möglichen Fahrten begrenzt. Dies entspricht nicht dem Artikel 9 UN-BRK. Die Zahl der Fahrten ist mit einem pauschalierten Abrechnungs- und Beantragungssystem zu erhöhen und zu flexibilisieren.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 46

Mobilität ist wesentlich zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe.

Maßnahmenvorschlag 47

Die Dienstleistungszentren sollen im Rahmen ihrer gemeindenahen Unterstützungsdienste auch für behinderte Menschen tätig werden. Hier sollen Module von Assistenz abrufbar sein, wie z.B. Hauswirtschaft, Begleitung, Unterstützung unterhalb rechtlicher Betreuung.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 47

Die Dienstleistungszentren sind gemeindenah und auf ältere Menschen ausgerichtet. Sie sollen sich generell für behinderte Menschen öffnen und ihre Kapazitäten sollen entsprechend angepasst werden.

Maßnahmenvorschlag 48

Die jährliche Förderung der trägerunabhängigen Vereine, die Beratung und Begegnung für behinderte Menschen anbieten, soll auf eine langfristige Förderung umgestellt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 48

Die Vereine der sogenannten offenen Behindertenhilfe werden seit vielen Jahren, Jahrzehnten, gefördert, sind von den jeweiligen Sozialdeputationen als stadtpolitisch bedeutsame Angebote anerkannt. Sie leisten gemeindenah und offen zugänglich Beratung und Begegnung. Behinderte und nichtbehinderte Menschen engagieren sich. Die Vereine müssen jährlich ihre Förderung bei der Sozialbehörde beantragen. Dieser Aufwand bindet Kapazitäten, die den kleinen Vereinen – ohne Personal für diese Aufgabe - bei ihrer Arbeit verlorengeht. Eine langfristige Förderung schafft zudem Perspektive und Planungssicherheit.

Maßnahmenvorschlag 49

Trägerübergreifender Springerdienst für persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 49

Menschen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren wollen oder schon organisieren, haben oft Angst vor dem Ausfall ihrer Mitarbeitenden. Hier braucht es ein flankierendes System, um die Assistenz im Notfall sicherzustellen.

Maßnahmenvorschlag 50

Einführung eines verbindlichen Instrumentes, um die Behindertenverbände und behinderte Menschen frühzeitig in städtebauliche Planungsprozesse barrierefrei und niedrigschwellig einzubeziehen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 50

Von der Einwohnerversammlung bis hin zur Realisierung eines städtebaulichen Projektes ist es ein langer Weg mit vielfältigen Schritten. Selbst an vielen Menschen OHNE Beeinträchtigungen gehen die einzelnen Phasen, in denen Bürger*innen selbst Einfluss auf Projekte nehmen können, oftmals vorbei. Menschen mit Beeinträchtigungen fällt die Teilhabe an solchen Prozessen der Bürgerbeteiligung oftmals noch viel schwerer. Die zuständigen Stellen (Bauressort, Stadtplanung, Ortsämter usw.) sollten daher verpflichtet und organisatorisch in die Lage versetzt werden, Informationen über solche Projekte und Prozesse gezielt behinderten Menschen und ihren Verbänden zugänglich zu machen und die Teilhabe an diesen Prozessen somit besser als bisher zu ermöglichen.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 51

Finanztopf zur gezielten Überwachung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 51

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Problem der rechtlichen Regelungen, die oftmals bereits sehr gut sind. Oft ist es ein Problem der Durchsetzung. Beispiele hierfür liefern wandernde Außengastronomie, abgestellte Fahrräder, im Weg liegende E-Roller und vieles mehr.

Maßnahmenvorschlag 52

Schulungen für die Mitarbeitenden in den senatorischen Dienststellungen, die für die Liegenschaftsverwaltung öffentlicher Gebäude verantwortlich sind. Ihnen fehlt zu oft die Zeit, um ihre Sachkenntnis zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu vertiefen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 52

Die technischen Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit sind komplex. Sie erfordern technischen und rechtlichen Sachverstand. Dieser muss vorgehalten werden, um Fehler in Planungsprozessen von Anfang an zu vermeiden.

Maßnahmenvorschlag 53

Absenkung aller Bordsteine! Pflege der Fußwege! Neue DIN-Normen für Wohnungstüren!

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 53

Absenkung der Bordsteine nicht nur dort wo der Tourist hingeht, sondern in ganz Bremen!!! Will ich zum Rat und Tat, muss ich immer einen barrieren Übergang der Straßen suchen. Fußwege und Straßen wurden gefühlte 100 Jahre nicht mehr bearbeitet. Es ist nicht nur für Rollstuhlfahrer eine Qual, sondern auch gefährlich für Eltern mit Kinderwagen, Inliner und so weiter. Das Viertel ist so Barrierevoll, dass ein Rollstuhlfahrer Angst um sein Rollstuhl haben muss. Wenn auch in Mietwohnungen und Eigentumswohnungen breite Türen vorhanden wären, könnte der Mensch auch im Alter, wenn er einen Rollstuhl benutzt, in seiner Wohnung bleiben. Dadurch wäre dann auch der soziale Kontakt sicher. Dies würde ein selbstbestimmtes Leben unterstützen.

Maßnahmenvorschlag 54

Erfassung aller und Information über alle in Bremen und Bremerhaven bestehenden Rollstuhlparkplätze als Fortentwicklung von https://vmz.bremen.de/parken/behindertenparken/

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 54

Modalitäten einer Erfassung klären: gibt es schon stets aktualisierte Daten? Möglicherweise können diese beim Ordnungsamt oder SKUMS einfach abgefragt werden und sind einer gezielten Jahresmitteilung über Veränderungen zugänglich. Wenn nicht, muss eine regelhafte Ermittlung organisiert werden. - Einspeisung auf unterschiedliche Plattformen, für uns vor allem bremen.de/barrierefrei. Interessant ist die Anbindung an die ohne geplante App, die die Rollstuhlplätze auch unterwegs anzeigt. Entwicklungspotenzial: App gibt zeitaktuelle Information darüber, ob Parkplatz besetzt ist. Übermittlung an Sozialhelden oder andere Anbieter sollte ermöglicht werden, damit möglichst viele Kanäle eröffnet sind (Wheelmap wird überregional sehr stark genutzt)

Maßnahmenvorschlag 55

Rollizugängliche Angelstelle z.B. am Waller See

Maßnahmenvorschlag 56

Abschaffung der Verkehrsschilder Tempo 30 km/h mit dem Text: "Behinderteneinrichtung"

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 56

Das ist ein Text der 60-er Jahre und diskriminiert insbesondere erwachsene psychisch kranke Menschen im Martinshof. Das ist wie Anstalt, Volksschule oder ähnlich. Menschen leiden unter dem Etikett!!!

Maßnahmenvorschlag 57

Aktionsprogramm zum Abbau von Barrieren - das Land stellt je behinderten Menschen jährlich einen Betrag von 200,- € zum Abbau von Barrieren zur Verfügung.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 57

Siehe das Investitionsprogramm Lieblingsplätze in Sachsen - https://www.nullbarriere.de/foerdermittel-barrierefreies-bauen-lieblingsplaetze-fuer-alle.htm

Maßnahmenvorschlag 58

Über die Stadiongesellschaft setzt sich das Land dafür ein, dass Rollstuhlnutzer*innen ebenfalls das Spiel in der Ostkurse (Fan-Kurve) erleben können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 58

Bislang können Rolstuhlnutzer*innen nur auf der Nordgeraden das Spiel verfolgen. Vor allem junge Fans zieht es jedoch in die Stehkurven, da wo die Stimmung ist. In dem Bereich zwischen Unter- und Oberrang soll ein Berreich für RolliNutzer*innen geschaffen werden

Weiteres Handlungsfeld

Kultur, Freizeit und Sport

Maßnahmenvorschlag 59

Einführung von flechendeckenden barrierefreien Elektro-Taxen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 59

In Hamburg ist man hierzu bereits im Gespräch.

Maßnahmenvorschlag 60

Förderung von Elektro-Taxis darauf knüpfen, dass diese barrierefrei sind.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 60

Beispiele: Taxis in London als Regel-Taxis, zudem auch größere Taxis zur Beförderung von E-Rollstühlen. HH plant ähnliches im Rahmen ihrer Ökologie-Strategie.

Maßnahmenvorschlag 61

Barrierefreiheit von Friedhöfen und Kirchen in Bremen und Bremerhaven systematisch herstellen

Maßnahmenvorschlag 62

Einrichtung einer unabhängigen Besuchskommission, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und diesen angegliederte Förder- und Betreuungsbereiche, Tagesförderstätten, andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sowie Einrichtungen nach § 9 BremWBVG besucht.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 62

Die Besuchskommission überprüft, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung unter Beachtung von Gewaltprävention und Gewaltschutz möglich ist. Die von der Besuchskommission zu besuchenden Einrichtungen sind verpflichtet, die Besuchskommission zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Einrichtungen sind bei den Besuchen in geeigneter Form zu beteiligen und vor der Durchführung des Besuchs rechtzeitig zu informieren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt. Den Menschen mit Behinderungen, ihren gesetzlichen Vertretern und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen ist Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden gegenüber der Besuchskommission vorzutragen.
Vorbild: § 19 Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz

Maßnahmenvorschlag 63

Der Geltungsbereich des BremBGG wird erweitert auf öffentliche Stellen nach der Legaldefinition in § 12 BremBGG

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 63

Beeinträchtigungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen bekanntermaßen von privaten Personen und Organisationen ausgehen. Im Vergleich zu anderen Menschenrechtsverträgen ist die Pflicht der Vertragsstaaten, bei der Verwirklichung menschenrechtlicher Gewährleistungen auch den Privatsektor mit einzubeziehen, im Vertragstext auffallend deutlich verankert. So verpflichtet Art. 4 Abs. 1 lit. e UN-BRK ausdrücklich dazu,„alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen.
Ein erster Schritt könnte sein, hierbei jedenfalls diejenigen privaten Akteure an die Verpflichtungen des BremBGG zu binden, die öffentlich beherrscht sind oder unter öffentlicher Aufsicht stehen. Nur wenn zukünftig auch in diesen Bereichen Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zur Norm wird, kann Bremen eine nachhaltige Entwicklung nehmen.

Maßnahmenvorschlag 64

Wenn widerrechtliche Barrieren gemeldet werden, müssen die zuständigen Behörden angemessen reagieren. Noch besser wäre es, wenn die zuständigen behördlichen Stellen selbst öffentliche Orte auf Barrieren kontrollieren würden. Wenn sie widerrechtliche Barrieren entdecken oder wenn ihnen Barrieren gemeldet werden, müssen die Behörden zeitnah auf diese Missstände reagieren und sich um Klärung und gegebenenfalls um Vereinbarungen zur Beseitigung der Barrieren und um die Nachkontrolle kümmern. Außerdem sollte es Rückmeldungen an die Personen geben, die Barrieren gemeldet haben. Deshalb fordere ich:

  • Die Kontrolle von vorgeschriebener Barrierefreiheit muss von der Vollzugsverwaltung übernommen werden und darf nicht in den Verantwortungsbereich von behinderten Privatpersonen oder behindertenpolitischen Gremien verschoben werden.
  • Wenn Betroffene oder andere engagierte Menschen Barrieren melden, müssen sich die zuständigen Stellen zeitnah um die Klärung des Sachverhalts und um die Beseitigung von widerrechtlichen Barrieren kümmern.
  • Rückmeldungen an diejenigen, die Barrieren gemeldet haben, wären gut. Mit diesen Rückmeldungen sollte man innerhalb eines bestimmten Zeitraumes rechnen können.
  • Verursacher*innen von Barrieren sollen durch angemessene Bußgelder davon abgehalten werden, Barrieren zu errichten oder aufrecht zu erhalten und damit behinderte Menschen zu benachteiligen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 64

Es gibt viele Barrieren, bei denen es keine unkomplizierte rechtliche Grundlage gibt, mit der ihre Beseitigung schnell durchgesetzt werden kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt uns zwar umfassende Barrierefreiheit zu, sowohl an staatlich finanzierten Orten, als auch in der Privatwirtschaft und überall in der Gesellschaft. Aber oft gibt es noch keine bundesweiten oder Bremischen Vorschriften, auf die wir uns berufen können und die zur Beseitigung der Barrieren führen sollen. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Barrieren im Land Bremen, die schon heute klar gegen Bremische Gesetze und Verordnungen verstoßen. Zum Beispiel wenn bei Neubauten die Mindestvorgaben zur Barrierefreiheit aus der Landesbauordnung nicht eingehalten werden. Oder wenn Behinderten-Toiletten von Cafés und Restaurants als Lagerräume missbraucht werden und für behinderte Menschen nicht mehr angemessen nutzbar sind. Andere Toiletten in Gaststätten werden von der Gaststättenaufsicht kontrolliert, die verlangt, dass sie hygienisch einwandfrei genutzt werden können. Hier gibt es funktionierende Sanktionsmöglichkeiten. Bei Behinderten-Toiletten werden allerdings oft völlig andere Maßstäbe angelegt und die „Vollzugsverwaltung“ fühlt sich anscheinend nicht zuständig. Außerdem darf es nicht sein, dass denjenigen, die behinderte Menschen in ihren Rechten verletzen, vermittelt wird, dass dies in Ordnung oder höchstens ein „Kavaliersdelikt“ wäre, weil es für sie keine ernsthaften, negativen Konsequenzen hat. Wenn beispielsweise die Bußgelder, die Bauherren zahlen müssen, wenn sie die Mindestvorgaben zur Barrierefreiheit aus der Landesbauordnung nicht einhalten (falls es überhaupt zu Bußgeldern kommt), so niedrig sind, dass es günstiger für die Bauherren ist, weiter Barrieren zu bauen und die vorhanden nicht zu beseitigen, ist dies ein gefährliches Signal. Ich denke hier beispielsweise an die langjährig gemeldeten Barrieren in einer Reihe von nacheinander neugebauten 6-stöckigen Mehrfamilienhäusern in der Ricarda-Huch-Straße.
Es wäre gut, wenn allgemein bekannt wäre, bei welchen behördlichen Stellen die verschiedenen Arten von Barrieren gemeldet werden können und wenn diese Stellen Betroffene nicht mehr mit der Aussage abwiesen, sie wären nicht zuständig. Ich denke hier beispielsweise an meine Meldung der Fehlnutzung der Behinderten-Toilette des Café Bloom im Rhododendronpark. Dort war nachträglich eine Waschmaschine auf den notwendigen Wendeflächen in der Behinderten-Toilette aufgestellt worden. Von meiner ersten Meldung bei der offiziell zuständigen, behördlichen Stelle (die mich abwies, sie wäre nicht zuständig und fragte, ob ich wisse, wo ich angerufen habe) bis zur Entfernung der Waschmaschine hat es 15 Monate gedauert. Eine ganze Reihe anderer Stellen mussten durch mich einbezogen werden und Kraft und Zeit in diese -eigentlich kleine- Angelegenheit investieren. Leider kam es in den vergangenen Jahren immer wieder vor, dass betroffene Menschen widerrechtliche Barrieren bei den zuständigen Stellen gemeldet haben, aber nicht viel passiert ist. Die betroffenen Menschen haben sich Arbeit gemacht. Häufig wurden klar widerrechtliche Barrieren entweder gar nicht beseitigt oder es hat viele Monate oder sogar Jahre gedauert und die Betroffenen viele Mühen gekostet, bevor etwas –zumindest teilweise- verbessert wurde. Das darf nicht so sein.
Es ist nicht die Aufgabe behinderter Menschen, sich mühsam Stück für Stück für die Einhaltung der bestehenden Gesetze einzusetzen. Es ist ja auch nicht die Aufgabe von betroffenen Rollstuhlfahrer*innen, bei allen Behindertenparkplätzen zu kontrollieren, ob jemand widerrechtlich darauf parkt. Das erledigen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, bei Falschparker*innen auf Behindertenparkplätzen genauso wie an allen anderen Stellen. Auch bei anderen Aspekten der Barrierefreiheit ist nötig, dass die allgemeine Vollzugsverwaltung sie kontrolliert und diese Aufgabe nicht betroffenen Privatpersonen oder behindertenpolitischen Gremien zuschiebt.

Maßnahmenvorschlag 65

Es ist ein Modul der ganzheitlichen Leistungserbringung in einer Familie zu schaffen. Das bedeutet Assistenz für behinderte Eltern (Artikel 23) und für Eltern behinderter Kinder je nach Bedarf durch einen Leistungserbringer mit einem einheitlichen, alles umfassenden Kostensatz zu ermöglichen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 65

Die bisherige Lebenspraxis in Familien mit behinderten Angehörigen ist eine Assistenz durch verschiedene Leistungserbringer in einer Familie. Die Pflege, Hauswirtschaft, Teilhabe, pädagogische Unterstützung wird getrennt von jeweiligen Leistungsanbietern (mit verschiedenen Kostensätzen) erbracht. So gestaltet sich eine Abstimmung zwischen diesen schwierig bzw. findet kaum statt, Transparenz geht verloren. Ein Austausch zwischen den Assistenznehmer*innen und den Assistent*innen und/oder Pädagogen ist wesentlich erschwert. Die Assistenz aus einer Hand bringt Ruhe und Klarheit in die Familie.

Maßnahmenvorschlag 66

Auch behinderte Menschen benötigen bezahlbaren Wohnraum. Deshalb sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere erhebliche Mietsteigungen zu vermeiden. Das Wohnungsbauprogramm des Bremer Senats ist aufrechtzuerhalten und auszuweiten. Die Sozialbindung soll auf 40 Jahre festgelegt werden. Schätzungen zufolge hat die Hälfte der obdachlosen und wohnungslosen Menschen körperliche oder seelische Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen. Für sie sind im Rahmen der Wohnungsbauprogramme konkrete Wohnungsangebote nach dem Grundsatz „Housing First“ zu schaffen.

Maßnahmenvorschlag 67

Jährlich ist dem Landesteilhabebeirat die absolute Anzahl an Übergänge in eine eigene Wohnung (Ambulantisierung) mitzuteilen. Sanierungsarbeiten in besonderen Wohnformen, welche ein Budget von 50.000 € übersteigen, gehen mit einem Prüfauftrag einher, ob mittelfristig eine Ambulantisierung der Einrichtung möglich ist.

Maßnahmenvorschlag 68

Beim Ausbau der Elektromobilität werden die Belange behinderter Menschen berücksichtigt. Unter anderem werden 15 % aller E-Taxen auch für rollstuhlnutzende Fahrgäste nutzbar sein.

Maßnahmenvorschlag 69

Bremen nimmt Einfluss auf den künftigen Nahverkehrsplan für verbindliche Standards eines vollständigen, umfassenden und jederzeit barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs. Das Zwei-Sinne-Prinzip wird in allen Angeboten angewandt.

Maßnahmenvorschlag 70

Zur Sicherstellung eines barrierefreien Personennahverkehrs, bzw. zur Überwindung von Nutzungseinschränkungen bei möglichen Störungsfällen, werden bis Ende 2022 individuelle Beförderungsangebote zur Überwindung von Barrieren im Sinne angemessener Vorkehrungen entwickelt. Dies beinhaltet ausdrücklich ein Angebot an individuellen Fahrten. Vorbild ist hier das Bundesland Berlin.

Maßnahmenvorschlag 71

Im Januar 2023 wird das zuständige Senatsressort über den Stand der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude der öffentlichen Verwaltung öffentlich berichten. Bis Januar 2024 wird in Kooperation mit dem Forum barrierefreies Bremen durch das Senatsressort ein Maßnahmen- und Zeitplan zum Abbau von Bestandsbarrieren erstellt. Der Abbau ist spätestens im Januar 2034 abgeschlossen.

Maßnahmenvorschlag 72

Bis Ende 2022 wird eine "Checkliste barrierefreie Baustellen" durch das zuständige Ressort erstellt. Die Checkliste wird nach Fertigstellung entsprechend bekannt gemacht und bei Auftragserteilung als Vorgabe aufgeführt.

Maßnahmenvorschlag 73

Es wird eine zentrale federführende Stelle für die Vermittlung von rollstuhlgerechten Wohnraum geschaffen. Zum Ende eines jeden Monats haben sowohl öffentliche als auch private Wohnungswirtschaft freie rollstuhlgerechte Wohnungen dieser Stelle zu melden (standardisiertes Verfahren zur Meldung). Die Stelle führt eine aktuelle Übersicht zu R-Wohnungen. Aktuell freistehende Wohnungen werden auf einer barrierefreien Internetplattform übersichtlich aufgeführt. Die Stelle ist der Anlaufpunkt für Suchende einer R-Wohnung und stellt das Bindeglied zwischen Anbieter und Nutzer*in dar.

Maßnahmenvorschlag 74

In der Bremer sowie Bremerhavener Innenstadt wird jeweils eine 24/7 zugängliche Barrierefrei+Toilette bis zum Jahr 2024 geschaffen, welche neben den entsprechenden Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzer*innen, unter anderem eine Liege vorhält. Die Toilette ist auszuschildern sowie auf entsprechenden Internetseiten und in Flyern aufzuführen. Die Toilette ist mit dem Euroschlüssel zugänglich zu machen. Standortauswahl sowie abschließende Konzipierung erfolgt für Bremen mit dem Forum barrierefreies Bremen und für Bremerhaven mit dem Inklusionsbeirat

Maßnahmenvorschlag 75

Im Jahr 2022 wird eine „Servicestelle Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ eingerichtet. Die Servicestelle meint eine konkrete Ansprechperson welche mit ihren Kontaktdaten niedrigschwellig auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden ist. An die Person können Barrieren im öffentlichen Raum zentral gemeldet werden. Die Servicestelle geht verantwortlich der Beschwerde nach und gibt der Bürgerin/ dem Bürger eine abschließende Rückmeldung.

Maßnahmenvorschlag 76

Bis 2026 werden zehn Straßen (Verkehrs-Hauptrouten, Quartiersquerungen, Anwohner*innenstraßen) basierend auf den Ergebnissen des Runden Tisch „Straßenpflaster“ umgestaltet. Die Auswahl der Straßen erfolgt unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Forum barrierefreies Bremen.

Maßnahmenvorschlag 77

Behinderte Menschen mit Fluchthintergrund: Systematische Erhebung von Beeinträchtigungen und Bedarfen im Rahmen der Aufnahme.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 77

Derzeit ist es unklar, wie viele geflüchtete Menschen eine Beeinträchtigung haben. Dadurch keine passende Vertmittlung in das Unterstützungssystem.

Maßnahmenvorschlag 78

Stadtführer bremen.de/barrierefrei: weitere Stadtteilspaziergänge und Rundwege konzipieren und veröffentlichen, mindestens alle zwei Jahre ein neues Angebot

Maßnahmenvorschlag 79

Systematischen gesetzlichen Absicherung angemessener Vorkehrungen bei Beförderungen im ÖPNV. Gesetzliche Regelungsgedanken aus dem Mobilitätsgesetz Berlin aufgreifen. In § 26 Abs. 7 heißt es: „Der ÖPNV soll die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sichern und die Barrierefreiheit im Sinne des Landesgleichberechtigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2006 (GVBl. S. 957), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 695) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, gewährleisten, sowohl hinsichtlich der Ausstattung von Fahrzeugen und fahrgastbezogener Infrastruktur als auch bei Informationen, Vertrieb und Orientierungshilfen sowie dem Betrieb und der Wartung der entsprechenden Infrastruktur. Im Nahverkehrsplan sind hierfür Standards und Maßnahmen zur Zielerreichung für den fahrplanmäßigen Verkehr zu konkretisieren sowie angemessene Vorkehrungen für den Umgang mit Störungsfällen zu entwickeln. Zur Überwindung von Barrieren beziehungsweise Nutzungseinschränkungen, die der Zielerreichung entsprechend § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes entgegenstehen, werden bis spätestens 31. Dezember 2021 individuelle Beförderungsangebote zur Überwindung von Barrieren beziehungsweise Nutzungseinschränkungen im Sinne angemessener Vorkehrungen entwickelt. Bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen und Neubau von Verkehrsinfrastruktur ist die Barrierefreiheit gemäß dem anerkannten Stand der Technik zu gewährleisten; bei Umrüstungen von Fahrzeugen sowie beim Ersatz und Umbau der Verkehrsinfrastruktur oder sonstiger Einrichtungen soll eine entsprechende Gestaltung erfolgen.“

Maßnahmenvorschlag 80

Das Blindenleitsystem im Bremer Hauptbahnhof muss auch bei Umbaumaßnahmen bestehen bleiben, bzw. es muss komplettiert werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 80

Der Bremer Hauptbahnhof soll aktuell umgestaltet werden. Es besteht die Befürchtung, dass von den Umbaumaßnahmen auch das Blindenleitsystem betroffen sein könnte.

Maßnahmenvorschlag 81

Ein Beirat bestehend aus allen Verkehrsunternehmen in Bremen soll ein- bis zweimal im Jahr zusammenkommen, um gemeinsam Verbesserungen zu diskutieren und ein einheitliches Verständnis von Barrierefreiheit erarbeiten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 81

Der niveaugleiche Einstieg in Bussen und Straßenbahnen ist ein andauerndes Thema. Problematisch ist, dass viele der beteiligten Parteien unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was Barrierefreiheit in diesem Zusammenhang heißen soll. Ein regelmäßiger Austausch zwischen allen Beteiligten könnte hier hilfreich sein. Mögliche Verkehrsunternehmen: die BSGA, VBN, die Nordwestbahn, die DB-Station und der Service, die DB-Regio, der Bremerhaven Bus sowie privat geführte Bahnhöfe wie beispielsweise in Bremen-Vegesack

Maßnahmenvorschlag 82

Durch Subventionsmodelle sollen diejenigen Taxiunternehmen unterstützt werden, die die Beförderung von Menschen im Rollstuhl durchführen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 82

Für Menschen mit Rollstuhl ist es immer noch schwierig, mit einem Taxi zu fahren. Fahrten sind häufig gar nicht möglich, oder nur mit großem zeitlichen Vorlauf. Auch werden, auch wenn eignetlich verboten, von den Fahrgästen häufig sehr hohe Zuschläge verlangt. Der entstehende und zu honorierende Mehraufwand sollte weder dem Fahrgast noch dem Taxifahrer zur Last gelegt werden, sondern über Subventionen geregelt werden.

Maßnahmenvorschlag 83

Die Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen muss gewährleistet werden. Dafür muss es eine entsprechende Regelung inklusive Bußgeldzahlung in der Taxenordnung geben. Wenn es eine solche Regelung noch nicht gibt, sollte die Taxenordnung dahingehend ergänzt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 83

Es passiert immer wieder, dass Taxifahrer*innen die Mitnahme von Blindenführhunden verweigern.

Maßnahmenvorschlag 84

E-Roller sollten dahingehend bearbeitet werden, dass sie ein Alarmsignal o.ä. von sich geben, wenn sie nicht ordnungsgemäß abgestellt worden sind.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 84

Nicht ordnungsgemäß liegengelassene E-Roller sind besonders für blinde Menschen ein großes Problem, da sie nicht als Gefahrenquelle erkennbar sind und es so leicht zu Unfällen kommen kann.

Maßnahmenvorschlag 85

Für die E-Roller sollte eine Halterhaftung angestrebt werden, damit Halter motiviert werden, sich darum zu kümmern, dass die Roller bei Nicht-Benutzung korrekt abgestellt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 85

Momentan ist die Haftungsfrage bei Unfällen mit E-Rollern sehr problematisch, da es keine Verantwortlichen gibt. Mit einer Halterhaftung könnte dem entgegengewirkt werden.

Maßnahmenvorschlag 86

Die Fuß- und Gehwege vor gastronomischen Betrieben müssen regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob sie die Barrierefreiheit einschränken. Entsprechende Verstöße müssen sanktioniert werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 86

Fuß- und Gehwege vor gastronomischen Betrieben sind häufig durch Außensitzplätze zugestellt und schränken die Barrierefreiheit erheblich ein. 4 mal jährlich sowie auf Beschwerde hin sollten Kontrollen durchgeführt werden.

Maßnahmenvorschlag 87

Die Ordnungskräfte vom Ordnungsamt sollten mehr Schulungen erhalten, um für das Thema Barrierefreiheit weiterhin sensibilisiert zu werden/ zu sein.

Maßnahmenvorschlag 88

Es wäre hilfreich, wenn innerhalb der Behörden ein System aufgebaut wird, damit Beschwerden hinsichtlich eingeschränkter Barrierefreiheit an die zuständige Stelle weitergeleitet werden, unanhängig davon, wo die Beschwerde eingegangen ist.

Maßnahmenvorschlag 89

Es braucht dringend eine Richtlinie, wie Barrierefreiheit an Baustelleneinrichtungen auszusehen hat.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 89

Es gibt Probleme mit Blindenleitsystemem, barrierefreien Ampeln und weiteren Einrichtungen. Verstöße gegen die Richtlinie sollten mit einem Bußgeld geahndet werden.

Maßnahmenvorschlag 90

Mit einem Förderprogramm sollen die Straßen, Rad- und Gehwege in den Quartieren verbessert werden. Dafür sollen jährlich 1 Millionen € zur Verfügung stehen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 90

Verschiedene Umstände machen es unangenehm bis unmöglich, mit einem Rollstuhl verschiedene Wege zu nutzen: die Sanierung von Radwegen, aufgesetztes Parken, kaputte Wege etc. Um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern, muss dafür die Finanzierung gesichert sein.

Maßnahmenvorschlag 91

Es sollte ein Vorrat an Ersatzteilen für barrierefreie Ampeln, Lichtsignalanlagen u.ä. angelegt werden, sodass im Schadensfall sofort repariert werden kann.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 91

Häufig sind barrierefreie Ampeln, Lichtsignalanlagen o.ä. bei einem Schadensfall lange außer Betrieb, weil entsprechende Ersatzteile nicht vorrätig sind. Mit einem Ersatzteillager könnte dem vorgebeugt werden.

Maßnahmenvorschlag 92

Der Begleitausschuss zum Thema barrierefreies Wohnen und R-Wohnungen (Rollstuhlgerechte Wohnungen) sollte weiterhin am Thema arbeiten und hinzugezogen werden bei der Frage, ob und für welche Ortsteile die Quote für R-Wohnungen ausgesetzt werden darf.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 92

Beim Thema R-Wohnungen gibt es keine aktuellen Entwicklungen. Es ist wichtig, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wieder aufzunehmen und dass der Begleitausschuss sich weiterhin mit dem Thema beschäftigt.

Maßnahmenvorschlag 93

Für die Wohnraumförderung ist es wichtig, dass auch rollstuhlgerechte Wohnungen gefördert werden, gegebenenfalls sogar über die Quote hinaus.

Maßnahmenvorschlag 94

Die Internetseite "Barrierefrei Wohnen in Bremen und Bremerhaven" muss erhalten bleiben und regelmäßig aktualisiert werden. Die Finanzierung muss sichergestellt sein.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 94

Das Matching für R-Wohnungen läuft momentan nicht optimal. Es braucht eine gute Koordination, um Angebot und Nachfrage sinnvoll zusammen zu bringen.

Maßnahmenvorschlag 95

Die Finanzierung für den Stadtführer "Barrierefreies Bremen" und die dazugehörige App muss weiterhin gesichert werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 95

Die App zum Stadtführer "Barrierefreies Bremen" soll nicht nur für Menschen mit Behinderung sein, sondern kann auch von Touristen in der Stadt genutzt werden.

Maßnahmenvorschlag 96

Es werden mehr behindertengerechte Toiletten in Bremen gebraucht.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 96

Ein erster Schritt wäre es, dass das Bauressort sich noch einmal an öffentliche und private Einrichutngen wendet und nach einer weiteren Erhebung fragt, sodass vorhandene Möglichkeiten und deren Nutzbarkeit erfasst werden können.

Maßnahmenvorschlag 97

Es müssen jährlich mindestens 20 Millionen € zur Verfügung stehen, um die Barrierefreiheit in den öffentlichen Gebäuden umzusetzen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 97

Bei den öffentlichen Gebäuden sollen bis zum 01.012023 die Barrieren erfasst werden und Konzepte erarbeitet werden, wie die Barrieren abgebaut werden können und wie die Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Um die festgestellten Barrieren auch beseitigen zu können, muss jährlich genug Geld dafür zur Verfügung stehen.

Maßnahmenvorschlag 98

Es werden Wohnungen benötigt, die besonders Schallisoliert sind, damit sich auch nachtaktive Menschen frei bewegen können.

Maßnahmenvorschlag 99

Es wird auch Wohnraum in den sogenannten Schlichtwohnungen benötigt, da es Menschen gibt, die im "normalen" Umfeld "anecken".

Maßnahmenvorschlag 100

Es wird mehr inklusiver Wohnraum wie das Blauhaus benötigt. Alle Neubauten sollten mit ausreichend breiten Fahrstühlen und Türen ausgestattet sein.

Maßnahmenvorschlag 101

Die Quartiersentwicklung in Bremen muss weiter vorangetrieben und finanziert werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 101

Es gibt momentan zu wenig Möglichkeiten, um miteinander in Kontakt zu treten. Bestehende Angebote in den Quartieren sind nicht barrierefrei und für den barrierefreien Umbau fehlt das Geld. Bei der Quartiersentwicklung muss auch die Infrastruktur ausgebaut werden, damit Wege zu Bankfilialen etc. nicht zu weit sind.

Maßnahmenvorschlag 102

Konzept, um die Kosten für den Nahverkehr zu senken

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 102

Die Kosten für den Nahverkehr sind sehr hoch und mit einem niedrigen Gehalt oder einer Rente nicht zu bezahlen, besonders für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen.

Maßnahmenvorschlag 103

Ausweitung des Angebot an Begegnungsstätten in Bremen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 103

Bisher gibt es in Bremen fünf Begegnungsstätten mit Anbindung an verschiedene Angebote. Solche Begegnungsstätten sollte es noch mehr geben.

Weiteres Handlungsfeld

Freizeit, Kultur und Sport

Maßnahmenvorschlag 104

Entwicklung weiterer Projekte, um die Einbindung von Menschen in den sozialen Raum zu fördern und gegen Isolation systematisch vorzugehen, sowie Entwicklung eines Instruments zur Koordinierung der einzelnen Projekte

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 104

Die Einbindung in den sozialen Raum muss von mehr Trägern unterstützt werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V. kann die Organisation nicht alleine leisten.

Weiteres Handlungsfeld

Freizeit, Kultur und Sport

Maßnahmenvorschlag 105

Entwicklung eines Anreizsystems, um Arztpraxen zu motivieren, die Barrierefreiheit umzusetzen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 105

Es gibt bereits Zuschüsse von Bund und Ländern, um bauliche Maßnahmen hin zur Barrierefreiheit zu unterstützen. Dennoch fehlt häufig der Wille der Praxis-Inhaber*innen zu handeln. Ein Anreizsystem könnte den Praxis-Inhaber*innen die Motivation bieten, zu handeln.

Weiteres Handlungsfeld

Gesundheit und Pflege

Maßnahmenvorschlag 106

Die Kassenärztliche Vereinigung muss mehr in die Verantwortung gezogen werden, die Barrierefreiheit in Arztpraxen umzusetzen. Dafür sollten von der Kassenärztlichen Vereinigung Beratungen angeboten werden, in denen Praxis-Inhaber*innen darüber aufgeklärt werden, welche Möglichkeiten zur Umestzung der Barrierefreiheit es gibt.

Weiteres Handlungsfeld

Gesundheit und Pflege

Maßnahmenvorschlag 107

Es werden mehr barrierefreie gynäkologische Arztpraxen gebraucht.

Weiteres Handlungsfeld

Gesundheit und Pflege

Maßnahmenvorschlag 108

Schulungen der Mitarbeiter am Infostand und am Ticketschalter im Bahnhof hinsichtlich des Umgangs mit Gehörlosen, sowie die Möglichkeit die Kommunikation jeweils mit zugeschalteten Gebärdensprachdolmetscher*innen durchzuführen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 108

Für Gehörlose bestehen am Infostand und am Ticketschalter im Bahnhof Kommunikationsschwierigkeiten mit dem dort arbeitenden Personal.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 109

In allen Zügen (Regional- sowie Fernzügen) müssen Informationen über Verspätungen, Anschlusszüge etc. sowohl über Lautsprecher als auch über eine visuelle Anzeige bekannt gemacht werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 109

Häufig werden wichtige Informationen nur per Lautsprecher vom Lok- und Zugpersonal weitergegeben, sodass Gehörlose keine Möglichkeiten haben, die Informationen aufzunehmen.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 110

Die visuellen Signale in Straßenbahnen für die Schließung der Tür müssen größer und besser erkennbar sein.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 110

Momentan sind die visuellen Signale zur Schließung der Türen in den Straßenbahnen nicht deutlich genug erkennbar.

Maßnahmenvorschlag 111

Bremen soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass in Ampelanlagen ein zusätzliches visuelles Warnsignal eingebaut wird, das auf sich nähernde Rettungs- und Polizeiwagen hinweist.

Maßnahmenvorschlag 112

Überall in öffentlichen Verkehrsgebäuden sollen alle Standard-Durchsagen auch mit Gebärdensprach-Avatar durchgegeben werden.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 113

Erstellung einer barrierefreien Norm für digitale Türklingelanlagen bei öffentlichen und privaten Gebäuden

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 113

Immer mehr Gebäude haben eine digitale Türklingelanlage, die nicht mehr mit den herkömmlichen Lichtklingelanlagen für Gehörlose kompatibel sind.

Maßnahmenvorschlag 114

An Haus- oder Trenntüren (z.B. im Krankenhaus an der Intensivstation o.ä.) sollten die Gegensprechanlagen auch eine Video-Verbindung haben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 114

Haus- und andere zugesperrte Türen haben nur akustische Gegensprechanlagen, die für gehörlose Menschen nicht zu benutzen sind.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 115

Fahrstühle brauchen dringend Notrufsysteme, die eine Video-Verbindung aufbauen können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 115

Fahrstühle haben nur Notrufsysteme, die nur akustisch zu benutzen sind.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 116

In Einrichtungen und Gebäuden des öffentlichn Nau- und Fernverkehrs müssen alle wichtigen Informationen auch in Schriftform vermittelt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 116

Anwendungen auf dem Handy für die Übermittlung der Informationen sind nicht hilfreich, da ältere Menschen mit den angebotenen Anwendungen häufig nicht umgehen können und junge Menschen keine ausreichend modernen Smartphones besitzen, um sich darauf verlassen zu können.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 117

Menschen mit Hörschädigung müssen auch in privaten Einrichtungen einen Anspruch auf Gebärden- und Schriftdolmetschung haben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 117

Nicht nur Behörden und andere öffentliche Einrichtungen sollten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, sondern auch private Einrichtungen, damit die uneingeschränkte Teilhabe möglich ist.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 118

Gebäude sollten so gestaltet werden, dass es möglichst wenig Widerhall gibt.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 118

Einen Widerhall in Gebäuden können selbst die besten Hörgeräte nicht herausfiltern. Daher sollte bei Gebäuden bereits beim Bau darauf geachtet werden, dass möglichst Widerhall entstehen kann.

Maßnahmenvorschlag 119

Der Verein SHG Hörgeschädigte Bremen und Bremerhaven soll als Beratungsstelle hinzugezogen werden, wenn es um Anmietungen oder Neubauten von Gebäuden gibt, in denen viele Menschen mit Hörschädigung arbeiten oder sich aufhalten.

Erläuterung des Vorschlags

Der Verein besitzt ausreichende Kompetenzen, um als Beratung bei Fragen zu Raum und Akustik herangezogen zu werden.

Maßnahmenvorschlag 120

Die Wohnungsgesuche sollten zügiger bearbeitet werden, damit schneller Sicherheit bei den Wohnungssuchenden besteht.

Maßnahmenvorschlag 121

Es sollten in mehr Wohnhäusern Aufzüge eingebaut werden.

Maßnahmenvorschlag 122

Es werden mehr Sozialwohnungen gebraucht und mehr Wohnprojekte für inklusives Wohnen, damit Betroffene ein eigenständiges Leben in einer Wohnung führen können und nicht auf Wohnheime angewiesen sind.

Maßnahmenvorschlag 123

In öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Bahnen und Zügen) sowie auf Schiffen sollten mehr Stellplätze für Rollstühle und Kinderwägen geschaffen werden.

Maßnahmenvorschlag 124

Es sollte einen kostenlosen Taxi-Service geben, wenn man nicht mehr im Stande ist, mit öffentlichen Bussen und Bahnen zu fahren, beispielsweise nach einer Zahn-Operation o.ä.

Weiteres Handlungsfeld

Gesundheit und Pflege

Maßnahmenvorschlag 125

An Haltestellen, an denen unterschiedliche Verkehrsmittel halten, sollte es Durchsagen geben, damit blinde Menschen wissen, welches Verkehrsmittel kommt, wann es fährt und wohin es fährt.

Maßnahmenvorschlag 126

Ampelphasen sollten so verlängert werden, dass auch Rollstuhlfahrer*innen die Straße während der Grün-Phase überqueren.

Maßnahmenvorschlag 127

Dort, wo Rampen eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, dass die Rampen flach genug sind, damit sie auch für Rollstuhlfahrer*innen nutzbar sind.

Maßnahmenvorschlag 128

Wohnungen sollten bezahlbarer gemacht werden und es sollte mehr finanzielle Unterstützung durch die Behörden geben, um eine Wohnung bezahlen zu können.

Maßnahmenvorschlag 129

Es werden in den Stadtteilen noch mehr Ampeln gebraucht, um Fußgängern ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen.

Maßnahmenvorschlag 130

Schaffung und Förderung von Inklusiven Wohngemeinschaften spieziell für ältere Menschen.

Maßnahmenvorschlag 131

Es sollte bei Wohnungsbaugesellschaften eine Ansprechpartner*in geben, an die sich Menschen mit Behinderung wenden können und die die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen kennt

Maßnahmenvorschlag 132

Bei der Planung von Barrierefreiem Wohnraum sollten Menschen mit Behinderung hinzugezogen werden, um zu überprüfen, ob der Wohnraum allen Bedürfnissen gerecht wird.

Maßnahmenvorschlag 133

Der Landesverband der Gehörlosen in Bremen muss beim Umgang mit gehörlosen und schwerhörigen Flüchtlingen und Migranten stärker einbezogen werden.

Erläuterung des Vorschlags 133

Gehörlose oder schwerhörige Flüchtlinge und Migranten müssen oft lange warten, bis entsprechende gebärdensprachliche Beratungsangebote für sie zugänglich werden.

Maßnahmenvorschlag 134

Schaffung eines Budgets, um gehörlose Senioren mobiler zu machen und ihnen die Möglichkeit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen

Erläuterung des Vorschlags 134

Ältere gehörlose Menschen sind häufig sehr isoliert und ihnen muss sytematisch aus ihrer Isolation herausgeholfen werden.

Maßnahmenvorschlag 135

Stärkung der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund. Organisation und finanzielle Ausstattung eines Netzwerkes, das die unabhängige Beratung zu den Rechten und Unterstützungen für behinderte Menschen (Rechtskreis Eingliederungshilfe, SGB IX) und dem Rechtskreis Zuwanderung/Flucht/Einbürgerung/Aufenthaltsstatus verbindet.

Erläuterung des Vorschlags 135

In der Beratungsarbeit wird sehr oft deutlich, dass die Frage des Aufenthaltsstatusses von großer Bedeutung dafür ist, welche Unterstützung ein behinderter Mensch mit Zuwanderungs- bzw. Fluchthintergrund bekommen kann. Die Abstimmungsprozesse zwischen den Behinderten- und Migrationsberatungsstellen und anderen Akteuren sind oft sehr schwierig und zeitraubend - zu Lasten der Ratsuchenden! Das muss sich ändern. Darum sollte mittels einer geeigneten Stelle/Organisationsform/Netzwerkform/Kommunikationsstrukturen/Medien oder öhnlichem hier mehr Transparenz und Effektivität erreicht werden.

Maßnahmenvorschlag 136

Konkrete Regelung zur Kostenübernahme für Fremdsprachendolmetschungen analog der Regelungen für Gebärdendolmetschungen

Erläuterung des Vorschlags 136

Ein wichtiger Faktor für die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungshintergrund ist die Sprache. Das ist schon für nicht-behinderte so. Noch bedeutsamer wird dies bei Beeinträchtigung/Behinderung und chronischer Erkrankung. Es gibt viele Arzttermine, komplizierte Dialoge über Diagnosen und Therapienen und Behandlungsschritte, Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen, Rehaträgern, Rentenversicherung, Behörden usw. . Es ist darum wichtig, das System der Fremdsprachen-Dolmetschungen speziell für Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die eine Beeinträchtigung und chronische Erkrankung haben zu verbessern: Stärkung von Quantität und Qualität der Dolmetscher*innen und Zugang der betroffenen zu diesem System und Entlastung von den Kosten. Dazu ist ein konkretes Regelwerk und auch eine finanzielle Verantwortlichkeit zu schaffen.

Maßnahmenvorschlag 137

Vorbereitung von Maßnahmen für ältere Geflüchtete mit chronischen Krankheiten bzw. Behinderungen, auch in Hinsicht auf alternde Gesellschaft

Erläuterung des Vorschlags 137

Die Zielgruppe ist besonders schutzbedürftig. Beeinträchtigung / Behinderung von Erwachsenen und Kindern in Kombination mit Migration, Traumatisierung oder anderen seelischen Krankheiten und fehlenden Sprachkenntnissen (die auch wg. der seelischen bzw. körperlichen Behinderung nicht schnell erworben werden können) sind ein komplexes Feld, für das es noch viel zu wenig qualifizierte Unterstützung gibt. Die bestehenden Angebote können wg. der o. g. Fakten bislang noch nicht in ausreichendem Maße genutzt werden.

Maßnahmenvorschlag 138

Deutschkurs für Geflüchtete/Migranten mit kognitiven Einschränkungen

Erläuterung des Vorschlags 138

Das Jobcenter, Träger von Alphabetisierungkursen sowie Praxisprojekte zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichten von Geflüchteten, die auch nach Wiederholung des Alphabetiserungskurses diesen nicht bestehen. Siehe hierzu diesen Chat: https://www.deutsch-als-fremdsprache.de/austausch/forum/read.php?3,109634.
Die Lehrkräfte berichten von Problemen bei der kognitiven Leistungsfähigkeit als Ursache für das Nichtbestehen. Eine Diagnose der zurgrundeliegenden Problematik ist häufig nicht erfolgt bzw. ist nicht bekannt.

Maßnahmenvorschlag 139

Flüchtlings und Migranten auf ihre Rechte aufmerksam machen:
Ein Special eingestellte raum für beratung und hilfe organisation für menschen mit Behinderung und Chronische krankheiten und Fluchthintergrund.

Erläuterung des Vorschlags 139

Erläuterung: wegen unterschied zwichen kultur und Rechten, Sprachkentnnisse, in Deutschland und Ländern wie z.b. Afghanistan,Iran,Irak,Syrien und etc., dort Menschen mit Behinderung werden dritte klasse für geselschaft gezählt. Also, so ein große zahl für menschen mit Behinderung und Chronische Krankheiten und auch Angehörigen, besonderes Frauen und Kindern, es ist ganz schwer und fast unmöglich, diese teil von Deutsche gesellschaft, sich hife zu hollen können. dann bleiben sie für immer oder für längere zeit und jahren, ein unbekannte gruppe in Deutschland, die immer alleine alles deurchziehen müssen. vielle von diesen menschen sind, entweder Qualifiziert oder sind erfahrende und inteligente menschen mit behinderung, aber leider ohne Sprachkenntnisse und uninformiert über ihre rechte. altägliches und freizeit und auch Arbeits und bildungen.
ich denke für diese Gruppe etwas tun und die bei der Orientierung unterstüzen, werde große schritte für aktivität alle organisation und vereine schaffen. Thema ist möglich, wann es von selbstbetrofene behinderten menschen mit fluchthintergrund organisiert wird

Maßnahmenvorschlag 140

Barrierefreiheit und andere Vorgaben der UN-BRK müssen schrittweise auch in der Privatwirtschaft eingehalten werden.

Erläuterung des Vorschlags 140

Beispielsweise Artikel 9, Absatz 2, b der UN-BRK schreibt fest, dass die Staaten geeignete Maßnahmen treffen, „um sicherzustellen, das private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereit gestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Das bedeutet, dass auch kommerzielle oder privatwirtschaftliche Angebote Barrierefreiheit voll umsetzen sollen. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Landes Bremen, auf seine privatwirtschaftlichen Einrichtungen einzuwirken, um –zumindest Schritt für Schritt- die UN-BRK auch in diesem Bereich umzusetzen. Für viele behinderte Menschen sind bzw. wären Angebote der Privatwirtschaft ein Bereich, der für ihre persönliche, freie Lebensgestaltung besonders wichtig ist, viel wichtiger, als der Zeitvertreib in Behörden und anderen Orten, an denen Barrierefreiheit heute schon verpflichtend vorgesehen ist.

Maßnahmenvorschlag 141

Die Vorgaben des BremBGG sollen in Zuwendungsbescheiden und ihren Nebenbestimmungen durchgehend berücksichtigt werden. Dies ist möglicherweise nicht auf einen Schlag realisierbar und sollte deshalb umgehend begonnen und dann sukzessive umgesetzt werden. Denn öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Erläuterung des Vorschlags 141

In § 4 der am 20.12.2018 in Kraft getretenen Fassung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) finden sich folgende Formulierungen: "Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen (…), so sollen sie durch Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung darauf hinwirken, dass die institutionellen Zuwendungsempfänger die Ziele dieses Gesetzes berücksichtigen (…) Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind." Soweit ich weiß, sind Empfänger öffentlicher Gelder im Land Bremen bisher in den Zuwendungsbeschieden und ihren Nebenbestimmung nicht darauf hingewiesen worden, dass sie die Ziele des BremBGG einzuhalten haben und was dies konkret und ggf. auch im Detail bedeutet.Ziel des BremBGG ist es, Chancengleichheit zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen herzustellen, bestehende Benachteiligungen abzubauen und zukünftige Benachteiligungen zu verhindern. Barrierefreiheit ist eines der dafür notwendigen Prinzipien und eines der Ziele des BremBGG. Je nach Zuwendungsempfänger kann unterschiedliches nötig sein, um die Ziele des BremBGG zu berücksichtigen. Wenn in Zukunft konsequent in den Zuwendungsbescheiden und ihren Nebenbestimmungen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen darauf hingewiesen würde, was der jeweilige Zuwendungsempfänger zur Berücksichtigung der Ziele des BremBGG einzuhalten hat, könnte dies zu großen und dauerhaften Verbesserungen in Hinsicht auf Abbau von Diskriminierungen und Benachteiligungen für behinderte Menschen führen.Wie die Einhaltung der Nebenbestimmungen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen überprüft werden soll, ist ebenfalls zu klären.

Maßnahmenvorschlag 142

Notunterkünfte für wohnungslose Menschen müssen barrierefrei erreichbar sein. Für Neubauten und Sanierungen muss Barrierefreiheit mitgedacht werden, für den aktuellen Bestand sollte ein Plan erarbeitet werden, wie die bestehenden Barrieren reduziert werden können.

Erläuterung des Vorschlags 142

Notunterkünfte sind teilweise nicht barrierefrei erreichbar, sodass obdachlose Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, diese nicht nutzen können.

Maßnahmenvorschlag 143

In Zusammenarbeit mit den Nahverkehrsunternehmen in Bremen sollte ein Konzept erarbeitet werden, wie wohnungslosen Menschen eine Dauerfahrkarte für den regionalen Nahverkehr zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem sie Busse und Bahnen in Bremen nutzen können. Dabei geht es nicht nur um die Wintermonate, in denen obdachlose Menschen Busse und Bahnen nutzen können, um sich aufzuwärmen, sondern um ein Ticket für das ganze Jahr. Es solches Projekt habe es in Bremen bereits gegeben.

Erläuterung des Vorschlags 143

Obdachlose Menschen haben oft keine finanziellen Möglichkeiten, sich für den regionalen Nahverkehr Fahrkarten zu kaufen. Wenn sie wichtige Termin wahrnehmen wollen, zu denen sie zu Fuß nicht gelangen können, fahren sie schwarz und erhalten, wenn sie kontrolliert werden, Bußgeldbescheide, die sie auch nicht bezahlen können.

Maßnahmenvorschlag 144

Es muss kontrolliert werden, ob Wohnungen, die wohnungslosen Menschen von Privatpersonen vermietet werden, in annehmbaren Zuständen sind oder ob der Vermieter die Situation der wohnungslosen Menschen nur ausnutzt und das von Ämtern zur Verfügung gestellte Wohngeld einbezieht.

Erläuterung des Vorschlags 144

Es werden von privaten Vermietern den wohnungslosen Menschen Wohnungen oder Zimmer in Häusern zur Miete angeboten. Die Unterkünfte sind häufig in einem schlechten Zustand und werden nicht saniert oder renoviert. Die privaten Vermieter nutzen die Notsituation der obdachlosen Menschen aus, um das Geld der obdachlosen Menschen zu kassieren, dass ihnen von Ämtern zum Wohnen und Leben zur Verfügung gestellt wird.

Maßnahmenvorschlag 145

In Zusammenarbeit mit den Supermärkten in Bremen sollte versucht werden, ein Konzept zu entwickeln, wie alkoholische Getränke in Supermärkten so angeboten werden können, dass alkoholkranken Menschen nicht zwangsläufig beim Einkaufen daran vorbeigehen müssen.

Erläuterung des Vorschlags 145

Für Alkoholiker ist es schwer, problemlos einkaufen zu gehen, da alkoholische Getränke meist nicht separat verkauft werden, sondern im Kassenbereich stehen, durch den man zwangsläufig gehen muss.

Maßnahmenvorschlag 146

Es sollten mehr Busse und Bahnen eingesetzt werden, um die Auslastung zu entzerren.

Erläuterung des Vorschlags 146

Die Busse und Straßenbahnen in Bremen sind besonders zu Stoßzeiten zu voll, sodass viele Menschen keinen Sitzplatz mehr bekommen können. Das ist besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ein Problem.

Maßnahmenvorschlag 147

In Supermärkten sollten die Kassen schneller mit mehr Personal besetzt werden.

Erläuterung des Vorschlags 147

In Supermärkten bilden sich an den Kassen häufig lange Schlangen.

Maßnahmenvorschlag 148

Wohnungsbaugesellschaften müssen auch für Menschen mit Suchterkrankungen offen sein.

Erläuterung des Vorschlags 148

In Wohnungsbaugesellschaften stoßen Menschen mit Suchterkrankungen oft auf Widerstand.

Maßnahmenvorschlag 149

Es werden mehr Einrichtungen gebraucht, in denen obdachlose Menschen Hilfe für Behördengänge oder das Ausfüllen von Anträgen bekommen. Viele wissen nicht, welche Anträge gestellt werden können oder müssen, und welche Möglichkeiten sie haben.

Maßnahmenvorschlag 150

Es könnte sinnvoll und hilfreich sein, für die Angestellten in den Ämtern Schulungen zum Umgang mit Menschen in Obdachlosigkeit verbindlich anzubieten.

Erläuterung des Vorschlags 150

Es gibt Angestellte in den einschlägigen Ämtern, die auf die obdachlosen Menschen herabsehen und sie nur möglichst schnell wieder loswerden wollen.

Maßnahmenvorschlag 151

Es braucht noch mehr Angebote wie das "frauenzimmer" in Bremen, nicht nur auf Frauen beschränkt, sondern für alle Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind.

Erläuterung des Vorschlags 151

Hier haben wohnungslose Frauen die Möglichkeit, etwas zu essen, zu duschen, Wäsche zu waschen etc., aber auch um sich auszutauschen und Kreativ- und Freizeitangebote wahrzunehmen.

Maßnahmenvorschlag 152

Obdachlosen Menschen muss auch der Zugang zu Computern, Internet und Faxgeräten ermöglicht werden, damit sie hier ihre Angelegenheiten regeln können.

Erläuterung des Vorschlags 152

Einen solchen Zugang könnte man beispielsweise an Orten wie dem „frauenzimmer“ noch verstärkt anbieten.

Maßnahmenvorschlag 153

Überprüfung und Gewährleistung der Barrierefreiheit und sicheren Teilnahme am Straßenverkehr für Fußgänger, besonders um Einrichtungen, Heime o.ä. herum, in denen Menschen wohnen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind.

Erläuterung des Vorschlags 153

Beim Wohnheim "Adelenstift" gibt es bspw. die Kreuzung zwischen dem "Heidbergstift" und "Am Ihletahl" sowie der Abfahrt der Autobahn 270. Die Verkehrssituation ist dort sehr unübersichtlich und besonders für Fußgänger nicht ungefährlich. Mit einer Ampel oder einem Zebrastreifen könnte das Problem verbessert werden.

Maßnahmenvorschlag 154

Schaffung eines haushaltsmäßig abgesicherten Budgets, das die Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1.1.2032 (10 Jahre später als gesetzlich vorgesehen) verbindlich organisiert und finanziert

Erläuterung des Vorschlags 154

Zum Januar 2013 trat eine Änderung im Personenbeförderungsgesetz in Kraft, die in § 8 Absatz 3 den 1.1.2022 als Stichtag für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit vorsieht. 7 Jahre später ist Bremen von der Erfüllung meilenweit entfernt

Maßnahmenvorschlag 155

Schaffung / Ausbau von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung in Wohnungslosigkeit, um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu beantragen.

Erläuterung des Vorschlags 155

Menschen in Wohnungslosigkeit sollten über die Möglichkeit eines Antrages auf Feststellung einer Behinderung durch aufsuchende Arbeit informiert, beraten und begleitet werden. Um die per Gesetz festgelegten Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können, etwa durch einen Schwerbehindertenausweis.

Maßnahmenvorschlag 156

Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung in Wohnungslosigkeit.

Erläuterung des Vorschlags 156

Personen dieser Zielgruppe sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt und finden nur sehr schwer oder gar keinen Zugang zu entsprechenden barrierefreien Wohnraum. Hierzu könnten Projekte wie das Wohnen 60plus, des Fördervereins für Wohnhilfen e.V. Münster als Best Practice Beispiele einbezogen werden.