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Eingaben zum Handlungsfeld "Kultur, Freizeit und Sport"

Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Kultur, Freizeit und Sport". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.

Maßnahmenvorschlag 01

Übungsleiter-Assistenzen Fortbildung anbieten

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 01

Ein ÜL Assistent*in hilft dem Trainer*in in der Sportstunde, bei Wettkämpfen, bei Veranstaltungen. Zusammenarbeit - Erwärmung - Sicherheit - Auf-und Abbau

Maßnahmenvorschlag 02

Allgemeine Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen für gehbehinderte Nutzerinnen herstellen, nicht nur in Hinsicht auf die Einhaltung der Maße der Rollstuhlplätze, sondern auch in Hinsicht auf

  • die Zugänglichkeit der Gebäude selbst
  • auf die Behindertentoiletten und deren korrekte Nutzbarkeit
  • in Hinsicht auf die barrierefreie Nutzbarkeit der unterschiedlichen, öffentlich zugänglichen Räume innerhalb der Einrichtungen
  • und der Zuwege innerhalb der Einrichtungen
  • und ggf. der gastronomischen Angebote in den entsprechenden Kultureinrichtungen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 02

Kultureinrichtungen soll mitgeteilt werden, dass von Einrichtungen, die öffentliche Gelder beziehen, erwartet wird, dass sie zur Einhaltung der UN-BRK barrierefreie nutzbar sein sollten. Öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 03

Schrittweiser Aufbau von barrierefrei nutzbaren Angeboten für sehbehinderte, blinde, hörbehinderte und taube Menschen und für Nutzer*innen von leichter Sprache in Kultureinrichtungen

Maßnahmenvorschlag 04

Erweiterung der Stadtführungen in Gebärdensprache

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 04

In 2019 wurden einige gehörlose Personen zu Stadtführern ausgebildet. Die Ausbildung bezog sich auf den üblichen Innenstadtbereich von Bremen. Zukünftig sind auch themenbezogene Stadtführungen bzw. Führungen außerhalb des Innenstadtbereiches als Ergänzung zum bestehenden Basisangebot gedacht. Ebenso sollen Stadtführungen von und für Gehörlose in der Stadt Bremerhaven angeboten werden. Für die Schulung der gehörlosen Stadtführer ist eine ausbildende Person sowie die Verdolmetschung in Gebärdensprache erforderlich. Die Kosten dafür sollen aus den Mitteln für die Umsetzung des LAP getragen werden.

Maßnahmenvorschlag 05

Ehrenamtliche Kultur-Begleitung

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 05

Wie in HH. Hamburger Kultur-Schlüssel

Maßnahmenvorschlag 06

Rollstuhlplätze in Kultureinrichtungen im Land Bremen haben für Rollstuhlfahrer*innen barrierefrei nutzbar zu sein. Hierbei sind die Vorgaben der DIN 18040-1 bzw. der Landesbauordnung zu beachten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 06

Schöne Etiketten nutzen uns nicht. Rollstuhlplätze zu verkaufen, die nicht barrierefrei (nach DIN 18040-1) sind, ist Augenwischerei. Falls in begründeten EINZELfällen tatsächlich nicht alle Notwendigkeiten der Barrierefreiheit eingehalten werden können, müssen entsprechende Informationen auf den Internetseiten und in den gedruckten Informationen der Häuser leicht zugänglich sein. Kultureinrichtungen soll mitgeteilt werden, dass von Einrichtungen, die öffentliche Gelder beziehen, erwartet wird, dass sie barrierefreie Rollstuhlplätze nach DIN 18040-1 anbieten. Öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 07

Bremen barrierefrei – Stadtführer barrierefreies Bremen; Die Weiterentwicklung zur App
Das Online-Portal "Bremen barrierefrei" bündelt vielfältige Themen für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Bremen leben, zu Gast sind oder eine Reise nach Bremen planen. Das Portal ist nutzer*innenfreundlich und barrierefrei, verfügt über eine Vorlesefunktion sowie Informationen in Leichter Sprache. Zu finden sind hier Informationen zu Beeinträchtigung und Barrierefreiheit in Bremen, unterteilt in die Themenbereiche Tourismus und Freizeit, Leben und Arbeit sowie zu Mobilität. Das Herzstück des Portals ist der „Stadtführer barrierefreies Bremen“. Der Stadtführer ist eine Datenbank, in der Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unterschiedlichster Einrichtungen und Gebäude gesammelt und dargestellt werden. Diese Informationen werden durch geschulte Teams aufgenommen und für das Portal aufbereitet. Neben den Daten zur Zugänglichkeit, die v.a. für Rollstuhlfahrende wichtig sind, finden Nutzer*innen auch Infos für blinde/ sehbeeinträchtigte Menschen, gehörlose/hörbeeinträchtigte Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten. Somit trägt das Projekt zur inklusiven Weiterentwicklung des Informationsangebotes der Stadt Bremen bei. Um dies auch in Zukunft zu tun, finden stetig neue Erhebungen von Einrichtungen statt. Hat es bauliche oder sonstige die Zugänglichkeit betreffende Veränderungen in bereits erhobenen Einrichtungen gegeben, so werden diese nacherhoben und die Informationen somit aktuell gehalten.
Um das Stadtführer-Projekt an den Stand der Technik anzupassen wird an einer inklusiven, individuell anpassbaren App für Bremen gearbeitet. Diese inklusive App für Smartphones soll zugeschnitten auf das persönliche Profil Infos zur Barrierefreiheit und Wissenswertes zur Umgebung (Entfernung, Beläge, Hindernisse) und zu umliegenden Adressen (z.B. Rathaus oder öffentliche Toiletten) unter Verwendung von vorhandenen Erhebungen zur Barrierefreiheit aus bremen.de geben. Mit zeitgemäßer Technik (z.B. GeoFencing) soll die Web-App personalisierte Infos für ein positives Nutzer*innenerlebnis liefern und wird damit für die User*innen zu einem unverzichtbaren Alltagstool. Das Projekt wird in einer vorhandenen Kooperation aus Unternehmen (Büro protze+theiling), Wirtschaftsförderung (bremen.online, Bremer Touristik-Zentrale - BTZ) und einem Beirat unter Leitung des Landesbehindertenbeauftragten bearbeitet. Es sollen Anwendungsmöglichkeiten für Tourist*innen entstehen, für Menschen mit Beeinträchtigungen, Beratungsleistungen der BTZ oder ein touristisches Informationssystem in Bremen (Infosäulen).

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 08

Sportstätten mit sanitären Anlagen ausstatten, die von allen Geschlechtern gemeinsam genutzt werden können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 08

Behinderte Menschen benötigen oft Unterstützung beim Umkleiden sowie bei der Orientierung. Daher ist es wichtig, Umkleidekabinen, Duschen und WCs einzurichten, die von allen Geschlechtern gemeinsam nutzbar sind.

Maßnahmenvorschlag 09

Bessere Berücksichtigung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen (auch Kinder/Jugendliche) im Senatsprogramm ‚Wohnen in Nachbarschaften (WiN)

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Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 10

Die Entwicklung von Kriterien für eine inklusive Stadtplanung und für altersgerechte Quartierskonzepte. Diese sollten in Abstimmung mit den Forum Barrierefreies Bremen und der Seniorenvertretung erfolgen und bei der Entwicklung von neuen Stadtteilen und Baugebieten verbindlich berücksichtigt werden. Ziel ist es die Auswirkungen der demografischen Entwicklung einzubeziehen und die Anforderungen der UNBRK realisieren zu können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 10

Es geht darum, bei allen Planungen und Entwicklungen das Thema Barrierfreieheit in seiner großen Bandbreite mit zu denken und einzubeziehen. Die Belange der behinderten und älteren Menschen bei der Infrastrukrtur und der Gestaltung des öffentlichen Raumes, der ÖPNV Anbindung und dem Wohnungsangbeot verbindlich und stärker zu berücksichtigen. Teilhabe zu ermöglichen und das Prinzip der Inklusion auch in Planungsfargen besser umzusetzen.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 11

Die Begegnungsstätten, die aktuell vorwiegend auf ältere Menschen ausgerichtet sind, sollen sich für behinderte Menschen öffnen. Sie sollen - soweit noch nicht erfolgt -barrierefrei hergestellt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 11

Die Begegnungsstätten für ältere Menschen sind im Stadtgebiet verteilt, so dass ein örtlich guter Zugang besteht. Sie bieten Räumlichkeiten für verschiedene Freizeitaktivitäten, für Gruppentreffen und Veranstaltungen.

Maßnahmenvorschlag 12

Veränderung bei der Förderpolitik im Sport insofern als ein Bonus- Malus- Konzept umgesetzt wird. Vereine und Institutionen mit Inklusionsangeboten erhalten eine höhere Förderung als diejenigen ohne Inklusionsangebote.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 12

Der Artikel 30 der UN-BRK sieht die gleichberechtigte Teilnahme behinderter Menschen an Erholungs- Freizeit- und Sportaktivitäten vor. Hier gibt es im baulichen Bereich bei Sportstätten und Bädern und auch bei den Sportangeboten und -veranstaltungen immer noch Defizite, die mit Nachdruck beseitigt werden sollen.

Maßnahmenvorschlag 13

Mediale Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und/ oder Menschen mit psychischer Erkrankung: Im Bereich Filmförderung gibt es definitiv keine Gleichbehandlung im Bereich Finanzierung von inklusiven Filmprojekten. Es ist zwar möglich Anträge z.B. bei der nordmedia einzureichen, die werden allerdings unserer Erfahrung nach abgewiesen, z.B. mit dem Satz "für solche Menschen braucht man ja nur eine Handcamera!" Es ist überlegenswert, inwieweit ein Teil der Filmfördergelder, z.B. der Nordmedia für inklusive Filmbewerbungen freigestellt werden können. Dies hätte auch den Effekt, dass mehr und mehr Filmschaffende mit und ohne Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung sich hier engagieren. So besteht die Chance die Präsenz von Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung zu erhöhen und damit die Gleichstellung zu unterstüzten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 13

Es sollte völlig normal werden, dass Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrannkung medial sich aus ihrer Perspektive darstellen können und sie nicht über ihre Krankheit und/ oder Behinderung dargestellt und definiert werden. Eine erhöhte mediale Präsenz führt i.d.R. auch zu einer Normalisierung der Beziehungen.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 14

Einrichtung eines Fonds für inklusive Filmförderung und für unabhängige Medien, die inklusiv und teilhabeorientiert arbeiten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 14

Film-Medien sind von großer Bedeutung - sei es als Fernseh-/Kino-Formate, aber auch immer mehr als tagesaktuell orientiertes Instrument in sozialen Netzwerken (z.B. Bremen2go). Behinderte, chronisch kranke und psychisch beeinträchtigte Menschen wirken selbst oftmals in Projekten aktiv mit. Die Finanzierung basiert oftmals auf zeitlich befristeter und in der Förderhöhe eng begrenzter Projektförderung. Eine gleichberechtigte Teilhabe inklusiver und teilhabeorientierter Medien erfordert aber ein verlässliche finanzielle Basis, besonders um (Beschäftigungs-)Sicherheit für die beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Mitarbeitenden in solchen Projekten zu sichern.

Maßnahmenvorschlag 15

Über die Stadiongesellschaft setzt sich das Land dafür ein, dass Rollstuhlnutzer*innen ebenfalls das Spiel in der Ostkurse (Fan-Kurve) erleben können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 15

Bislang können Rolstuhlnutzer*innen nur auf der Nordgeraden das Spiel verfolgen. Vor allem junge Fans zieht es jedoch in die Stehkurven, da wo die Stimmung ist. In dem Bereich zwischen Unter- und Oberrang soll ein Berreich für RolliNutzer*innen geschaffen werden

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 16

Die Begegnungsstätten für ältere Menschen sind im Stadtgebiet verteilt, so dass ein örtlich guter Zugang besteht. Sie bieten Räumlichkeiten für verschiedene Freizeitaktivitäten, für Gruppentreffen und Veranstaltungen. Damit behinderte Menschen diese wohnortnahen Angebote besser als bisher nutzen können, sollen sie -soweit noch nicht erfolgt -barrierefrei und rollstuhlgerecht gestaltet werden. Für eine bessere Kommunikation ist auch hier förderlich, Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter stundenweise einzustellen (Fürsprecherinnen).

Maßnahmenvorschlag 17

Inklusive Aufgaben müssen in den Zielvereinbarungen geförderter Kultureinrichtungen festgeschrieben werden.

Maßnahmenvorschlag 18

Es werden dringend Assistenzen gebraucht, die auch zu Freizeitaktivitäten begleiten.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 18

Für Freizeitaktivitäten wie Theater-, Kino- und Konzertbesuche brauchen Menschen mit Behinderung Assistenzen, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen, kulturellen Leben teilnehmen zu können.

Maßnahmenvorschlag 19

Sammlung aller Sportangebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung

Maßnahmenvorschlag 20

Aufbau und Bekanntmachung weiterer inklusiver Sportangebote - für alle Altersgruppen von Kindern bis zu älteren Menschen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 20

Besonders für Menschen mit einer Depression gibt es sehr wenige Sportangebote. Gute Information für bestehende Kampagnen wie die MUTTOUR

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 21

Schaffung eines Dolmetsch-Budget zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern in der Kulturlandschaft (beispielsweise in der Volkshochschule, in Theatern und Museen, für ehrenamtliche Arbeiten etc.)

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 21

Momentan gibt es keinen oder einen erschwerten Zugang zur Kulturlandschaft für Gehörlose aufgrund der fehlenden Gebärdensprache.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 22

In Museen muss es mehr gebärdensprachliche Angebote geben, beispielsweise in Form von Videoguides oder durch gehörlose Museumsführer*innen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 22

Durch die fehlende Gebärdensprache haben Gehörlose nur einen eingeschränkten Zugang zu Museen und Ausstellungen.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 23

Schaffung eines Budgets zur Entwicklung von Freizeitaktivitäten für gehörlose oder schwerhörige Kinder und Jugendliche in Bremen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 23

Es gibt keine passenden Freizeitangebote für gehörlose oder schwerhörige Kinder und Jugendliche.

Maßnahmenvorschlag 24

Untertitel müssen im Fernsehen, im Kino, Theater etc. selbstverständlich und immer vorhanden sein.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 25

Auch in der Kulturlandschaft muss die Schriftdolmetscheung selbstverständlich werden, damit lautsprachlich orientierte Menschen mit Hörschädigung voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 26

Kulturelle Einrichtungen sollten für alle Menschen bezahlbar sein. Wie das zu realisieren ist, sollte in einem Konzept erarbeitet werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 26

Kulturelle Einrichtungen sind oft mit hohen Kosten verbunden und damit für viele Menschen nicht bezahlbar.

Maßnahmenvorschlag 27

Mehr oder ausschließlich alkoholfreie Vereine und Sportclubs.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 27

Sport- und Freizeitangebote sind oftmals mit Konsum von Alkohol verbunden (nach dem Training, bei Feiern etc.), deswegen nehmen Menschen mit entsprechender Suchterkrankung gar nicht oder nur sehr zurückhaltend an solchen Angeboten teil

Maßnahmenvorschlag 28

Bremen-Nord ist ohne Kino. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, eine Außenstelle des City 46 in Bremen-Nord zu schaffen. Vielleicht ist auch eine Kopplung an ein „Zentrum für inklusiven Film“ möglich. Also vielleicht eine Kombination aus Finanz-Fonds und Filmförderbüro, „Werkstatt“-Räumlichkeiten und Vorführort.

Maßnahmenvorschlag 29

Aufbau weiterer inklusiver Sportstrukturen
(Kinder-) Sport Inklusiv -> SPIELRÄUME gestalten

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 29

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung treiben leidenschaftlich Sport, warum auch nicht!? Und dennoch haben Menschen mit Beeinträchtigungen nicht die gleichen Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe wie andere Menschen. Um möglichst vielen Kindern & Jugendlichen eine Bewegungsbiografie zu ermöglichen, braucht es systematische Prozesse und Aktivitäten in den drei Wirkungsbereichen Betreuungszeit, Freizeit und Ferienzeit, angelehnt an einen sozialraumorientierten Ansatz.
Dies kann durch drei sogenannte Werkzeuge funktionieren: Sport & Bewegungsförderung, Bildung & Qualifizierung sowie Netzwerken.
Zum Aufbau weiterer inklusiver Sportstrukturen benötigt es Ressourcen an spitz ausgewählten Schaltstellen wie dem LSB (Bereich: Ausbildung & Qualifizierung + Netzwerkmanagement mit Vereinen), Special Olympics Bremen (Bereich: Eventmanagement für unterschiedliche Sportarten) und ggfs. auch beim Sport-Verein Werder Bremen (Bereich: Sportangebote mit KiTas, Schulen, Vereinen + Netzwerkmanagement).