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Eingaben für die Fortschreibung - "Querschnittsthemen"

Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zu Querschnittsbereichen. Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung. Es handelt sich um keine Priorisierung.

Maßnahmenvorschlag 01

Im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit sollen über einen Zeitraum von mehreren Jahren folgende Ziele erreicht werden:

  • Ansprache und Vernetzung von Stakeholdern
  • Ermittlung von Bedarfen und Wünschen
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten

Zur Erreichung der Ziele soll es unterschiedliche Formate geben wie zum Beispiel Fachtage, Workshops, Besuch von Gremien.
Die Federführung sollte bei der Senatskanzlei, Abteilung 3, Referat 32 liegen. Die Umsetzung sollte ab 2020 erfolgen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 01

Laut der UN leben mehr als 1,2 Milliarden Menschen, bzw. rund 15% der Weltbevölkerung, mit einer Behinderung. Davon leben 80% in Ländern des Globalen Südens. Das Land Bremen ist in den Feldern Städtepartnerschaften, Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit tätig, zumeist in enger Kooperation mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Es kann hierüber Einfluss auf die Inhalte nehmen. Eine Einbindung der Themen "Menschen mit Behinderungen" bzw. "Inklusion" in diese Themenfelder findet bislang nur in Einzelfällen statt. Es wird das Potential gesehen, dass sich die Aktivitäten des Landes und der beiden Kommunen für die Themenfelder "Menschen mit Behinderungen" bzw. "Inklusion" weiter öffnen. In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig, dass der Kontakt zu weiteren Stakeholdern, wie z.B. Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, gesucht wird.

Maßnahmenvorschlag 02

Stärkung der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund. Organisation und finanzielle Ausstattung eines Netzwerkes, das die unabhängige Beratung zu den Rechten und Unterstützungen für behinderte Menschen (Rechtskreis Eingliederungshilfe, SGB IX) und dem Rechtskreis Zuwanderung/Flucht/Einbürgerung/Aufenthaltsstatus verbindet.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 02

In der Beratungsarbeit wird sehr oft deutlich, dass die Frage des Aufenthaltsstatusses von großer Bedeutung dafür ist, welche Unterstützung ein behinderter Mensch mit Zuwanderungs- bzw. Fluchthintergrund bekommen kann. Die Abstimmungsprozesse zwischen den Behinderten- und Migrationsberatungsstellen und anderen Akteuren sind oft sehr schwierig und zeitraubend - zu Lasten der Ratsuchenden! Das muss sich ändern. Darum sollte mittels einer geeigneten Stelle/Organisationsform/Netzwerkform/Kommunikationsstrukturen/Medien oder öhnlichem hier mehr Transparenz und Effektivität erreicht werden.

Maßnahmenvorschlag 03

Konkrete Regelung zur Kostenübernahme für Fremdsprachendolmetschungen analog der Regelungen für Gebärdendolmetschungen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 03

Ein wichtiger Faktor für die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungshintergrund ist die Sprache. Das ist schon für nicht-behinderte so. Noch bedeutsamer wird dies bei Beeinträchtigung/Behinderung und chronischer Erkrankung. Es gibt viele Arzttermine, komplizierte Dialoge über Diagnosen und Therapienen und Behandlungsschritte, Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen, Rehaträgern, Rentenversicherung, Behörden usw. . Es ist darum wichtig, das System der Fremdsprachen-Dolmetschungen speziell für Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die eine Beeinträchtigung und chronische Erkrankung haben zu verbessern: Stärkung von Quantität und Qualität der Dolmetscher*innen und Zugang der betroffenen zu diesem System und Entlastung von den Kosten. Dazu ist ein konkretes Regelwerk und auch eine finanzielle Verantwortlichkeit zu schaffen.

Maßnahmenvorschlag 04

Weiterqualifizierung von Dolmetschenden (die bei den bestehenden Pools wie Sprinter oder Förderwerk bereits tätig sind und andere) für den Bereich Gesundheit, auch psychische Gesundheit / Fortbildung für vorurteilsbewußte Pflege

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 04

Die Zielgruppe ist besonders schutzbedürftig. Beeinträchtigung / Behinderung von Erwachsenen und Kindern in Kombination mit Migration, Traumatisierung oder anderen seelischen Krankheiten und fehlenden Sprachkenntnissen (die auch wg. der seelischen bzw. körperlichen Behinderung nicht schnell erworben werden können) sind ein komplexes Feld, für das es noch viel zu wenig qualifizierte Unterstützung gibt. Die bestehenden Angebote können wg. der o. g. Fakten bislang noch nicht in ausreichendem Maße genutzt werden.

Maßnahmenvorschlag 05

Organisationsassistenz für Geflüchtete mit komplexem Unterstützungsbedarf bei Anträgen etc. mit Hilfe von Dolmetschenden

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 05

siehe vorherige Maßnahme.

Maßnahmenvorschlag 06

Vorbereitung von Maßnahmen für ältere Geflüchtete mit chronischen Krankheiten bzw. Behinderungen, auch in Hinsicht auf alternde Gesellschaft

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 06

siehe vorherige Maßnahme.

Maßnahmenvorschlag 07

Deutschkurs für Geflüchtete/Migranten mit kognitiven Einschränkungen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 07

Das Jobcenter, Träger von Alphabetisierungkursen sowie Praxisprojekte zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichten von Geflüchteten, die auch nach Wiederholung des Alphabetiserungskurses diesen nicht bestehen. Siehe hierzu diesen Chat: https://www.deutsch-als-fremdsprache.de/austausch/forum/read.php?3,109634.
Die Lehrkräfte berichten von Problemen bei der kognitiven Leistungsfähigkeit als Ursache für das Nichtbestehen. Eine Diagnose der zurgrundeliegenden Problematik ist häufig nicht erfolgt bzw. ist nicht bekannt.

Maßnahmenvorschlag 08

Flüchtlings und Migranten auf ihre Rechte aufmerksam machen:
Ein Special eingestellte raum für beratung und hilfe organisation für menschen mit Behinderung und Chronische krankheiten und Fluchthintergrund.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 08

Wegen unterschied zwichen kultur und Rechten, Sprachkentnnisse, in Deutschland und Ländern wie z.b. Afghanistan,Iran,Irak,Syrien und etc., dort Menschen mit Behinderung werden dritte klasse für geselschaft gezählt. Also, so ein große zahl für menschen mit Behinderung und Chronische Krankheiten und auch Angehörigen, besonderes Frauen und Kindern, es ist ganz schwer und fast unmöglich, diese teil von Deutsche gesellschaft, sich hife zu hollen können. dann bleiben sie für immer oder für längere zeit und jahren, ein unbekannte gruppe in Deutschland, die immer alleine alles deurchziehen müssen. vielle von diesen menschen sind , entweder Qualifiziert oder sind erfahrende und inteligente menschen mit behinderung, aber leider ohne Sprachkenntnisse und uninformiert über ihre rechte. altägliches und freizeit und auch Arbeits und bildungen.
ich denke für diese Gruppe etwas tun und die bei der Orientierung unterstüzen, werde große schritte für aktivität alle organisation und vereine schaffen. Thema ist möglich, wann es von selbstbetrofene behinderten menschen mit fluchthintergrund organisiert wird

Maßnahmenvorschlag 09

Selbstverständliche Barriere-freiheit auch in Bremer Beiräten und in den dazugehörigen Aus-schüssen, gemäß "nothing about us without us" (Slogan vom WFD, World Forum Disabilities). Am ehesten werden unsere Bedürfnisse erhört und Barrieren abgebaut, wenn Selbstvertreter*innen in der Politik, ob Partei, Beirat und Beiratsausschuss barrierefrei mitarbeiten können! Dazu müssen alle Beiräte und die dementsprechenden Ausschüs-se darum bemühen, ihre Treffen grundsätzlich barrierefrei durch-zuführen. Dazu gehören nicht nur rollstuhlfahrergerechte Räume, sondern auch die grundsätzliche Bereitstellung von nötigen Dolmetscher*innen für Schrift oder Gebärdensprache.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 09

Ich mußte Monate um Übernahme der Dolmetschkosten kämpfen, für meine Ausschussmitarbeit im Beirat Oberneuland. Nur Dank Hilfe von Presse und unserem Landesbehindertenbeauftragten klappte es. Jedoch ging viel wertvolle Zeit verloren. Ich bekomme weiterhin keine Dolmetscher für meine Beteiligungen beim Beirat. Das darf einfach nicht mehr passieren. Darüber hinaus muss es grundsätzlich möglich sein, dass Beiratssitzungen grundsätzlich barrierefrei durchgeführt werden, die Dolmetscher*innen müssen grundsätzlich auf Wunsch, wenn Hörgeschädigte, ob gebärden- oder lautsprachig orientiert, vor Ort sind. Wegen der Kosten, sollte möglichst frühzeitig, also nach Bekanntgabe des nächsten Beiratstermins bestellt werden, auch nur dann, wenn man es wirklich braucht. Dieser Barriereabbau ist dringend notwenig, damit sich endlich auch hörgeschädigte Bürger*innen sich als sachkundige Bürger*innen sich direkt aktiv in die Beiräte einbringen können! Bei der SK muss ein bestimmtes Budget vorgeplant werden!

Maßnahmenvorschlag 10

Barrierefreiheit für politische Mitarbeit in einer Partei

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 10

Bisher finanzieren politische Parteien die erforderlichen, benötigten Barrierefreiheiten für uns Menschen mit Behinderung selbst. Je kleiner eine Partei ist, desto über weniger finanzielle Mittel verfügt die Partei.Das hat den großen Nachteil, dass man sich für eine Partei entscheiden muss, die finanziell ausreichend in der Lage ist, Barrierefreiheiten, z.B. Dolmetschkosten, zu finanzieren.Das ist undemokratisch und ein Verstoß gegen unserer Verfassung! Menschen mit Behinderung müssen frei in ihrer Entscheidung sein können, für welche politische Partei sie sich entscheiden möchten. Und diese Wahl darf nicht von der jeweiligen Finanzkraft einer Partei eingeschränkt werden! Unsere Demokratie lebt vor allem von der innerparteilichen Demokratie!
Weitere Erläuterung des Vorschlags: Nach mehreren Nachfragen meinerseits sei das BTHG nicht für unterstützenden Leistungen für politische Mitarbeit vorgesehen. Das müssten Parteien selbst finanzieren.

Maßnahmenvorschlag 11

In der Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2019-2023 (KoaVertrag) haben sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE (RGR) eine Grundlage der politischen Arbeit – auch in Hinsicht für die Politik der Menschen mit Behinderungen – gegeben, die seinesgleichen in der Bundesrepublik Deutschlands gesucht werden muss. Umfangreich und mit zahllosen Schwerpunkten finden sich Inklusion – Zehn Jahre nach Verkündung des ersten Bremer Schulfriedens haben SPD, CDU, Grüne und Linke 2018 eine Neuauflage bis 2028 gegeben – und die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens wieder und rücken somit die Querschnittsaufgaben der Behindertenpolitik in den Mittelpunkt. Trotz weiterhin bestehender Finanznotlage der Freien Hansestadt Bremen sind die Bemühungen der Regierungsparteien ersichtlich die Vorgaben der UN-BRK und die vom Bund übertragenen Aufgaben des BTHG umzusetzen und zu erfüllen. Die Anforderungen des Landesbehindertenbeauftragten an den Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2019/2023 wurden in nahezu allen Punkten übernommen, in diversen Punkten übertreffen sie die Anforderungen und zeugen vom politischen Willen die oben genannten Anforderungen tatsächlich zu erfüllen. Es sollte eine Aufgabe des nun entstehenden neuen Landesaktionsplans sein die Verantwortlichen in der Politik, egal in welcher Funktion sie sich befinden und unabhängig von jeder Parteizugehörigkeit, in dieser oder den nachfolgenden Wahlperioden immer wieder auf ihre schriftlich und somit verbindlich ausgesprochenen Versprechen anzusprechen und auf die Umsetzung zu drängeln.
"Wir wollen inklusive Städte – Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sind unsere Ziele" steht als Absatzüberschrift ab Seite 47 im KoaVertrag und damit sind unsere Städte Bremerhaven und Bremen gemeint und das sind unter anderem auch die Ziele der UN-BRK. Es soll gemeinsames Ziel aller Beteiligten an diesem Landesaktionsplan sein diese inklusiven Städte zu realisieren.

Maßnahmenvorschlag 12

Eine Frauen-Beauftragte berichtet: Sie fühlt sich nicht immer sicher in Bremen. Sie denkt, es geht auch anderen Frauen mit Behinderung so. Sie können Freizeit- und Kultur-Angebote nur begrenzt wahrnehmen. Darum: Bremen soll dafür sorgen, dass Frauen sich draußen sicher fühlen. Zum Beispiel:

  • Mehr Licht an Straßen
  • Mehr Sicherheits-Dienste/ Ordnungs-Dienste in den Stadtteilen
  • Klare Infos über: „Wie bekomme ich ein Frauen-Nacht-Taxi?“
  • Frauen-Nacht-Taxi bekannter machen
  • Heimweg-Telefon in Bremen bekannter machen.

Maßnahmenvorschlag 13

Barrierefreiheit und andere Vorgaben der UN-BRK müssen schrittweise auch in der Privatwirtschaft eingehalten werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags

Beispielsweise Artikel 9, Absatz 2, b der UN-BRK schreibt fest, dass die Staaten geeignete Maßnahmen treffen, „um sicherzustellen, das private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereit gestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Das bedeutet, dass auch kommerzielle oder privatwirtschaftliche Angebote Barrierefreiheit voll umsetzen sollen. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Landes Bremen, auf seine privatwirtschaftlichen Einrichtungen einzuwirken, um –zumindest Schritt für Schritt- die UN-BRK auch in diesem Bereich umzusetzen. Für viele behinderte Menschen sind bzw. wären Angebote der Privatwirtschaft ein Bereich, der für ihre persönliche, freie Lebensgestaltung besonders wichtig ist, viel wichtiger, als der Zeitvertreib in Behörden und anderen Orten, an denen Barrierefreiheit heute schon verpflichtend vorgesehen ist.

Maßnahmenvorschlag 14

Die Arbeit am Landesaktionsplan sollte stärkeren medialen Fokus erhalten.
buten & binnen und Weser Kurier sollten unterstützen! Dass es einen Landesaktionsplan und eine Fortschreibung gibt, ist nur wenigen Betroffenen bekannt. Die breite Bevölkerung sollte informiert werden, dass es einen Landesaktionsplan gibt. Dass die Beteiligung in Arbeitsgruppen sowie das Einreichen von Vorschlägen möglich und erwünscht sind, muss bekannter gemacht werden.

Maßnahmenvorschlag 15

Warum sollten hier bei den Maßnahmenvorschlägen - laut Aussage eines Sprechers der heutigen Auftaktveranstaltung im Kwadrat - nicht konkrete Vorschläge gemacht werden wie z.B. die Absenkung eines bestimmten Bürgersteiges? Probleme wie diese stellen die tatsächlichen Hürden und Hindernisse, die behindern, im Alltag dar!
Es wäre wünschenswert, eine Plattform zu schaffen, mit der auf die tatsächlichen Hindernisse aufmerksam gemacht werden könnte - und zwar von denen, die diese Hindernisse täglich erleben! Nur so sind konkrete Ziele zu erreichen und umzusetzen. Das abgehobene theoretische Gerede der Nichtbehinderten geht mindestens teilweise an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbei.

Maßnahmenvorschlag 16

Das gesamte Landesrecht sowie das Ortsrecht der Stadtgemeinde Bremen werden daraufhin überprüft, ob sie mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar sind und deren Ziele befördern.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 16

Die Erfahrung seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 zeigt, dass die Frage, ob und inwieweit auch Belange behinderter Menschen durch eine Maßnahme, die vom Senat geplant wird, betroffen sind, noch nicht in jedem Fall geprüft werden.
Zur Begründung des Maßnahmevorschlags wird auf Art. 4 Abs. 1 Behindertenrechtskonvention verwiesen. Dort heißt es unter anderem:
"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

  • a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen
  • b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen
  • c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen".

Maßnahmenvorschlag 17

In allen Deputations-und Senatsvorlagen wird ein Passus aufgenommen, aus dem sich ergibt, ob und inwieweit die jeweils vorgeschlagene Maßnahme mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar ist und deren Ziele befördert.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 17

Die Erfahrung seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 zeigt, dass die Frage, ob und inwieweit auch Belange behinderter Menschen durch eine Maßnahme, die vom Senat geplant wird, betroffen sind, noch nicht in jedem Fall geprüft werden.
Zur Begründung des Maßnahmevorschlags wird auf Art. 4 Abs. 1 Behindertenrechtskonvention verwiesen, siehe oben.

Maßnahmenvorschlag 18

Die Vorgaben des BremBGG sollen in Zuwendungsbescheiden und ihren Nebenbestimmungen durchgehend berücksichtigt werden. Dies ist möglicherweise nicht auf einen Schlag realisierbar und sollte deshalb umgehend begonnen und dann sukzessive umgesetzt werden. Denn öffentliche Gelder sollen Angebote unterstützen, die tatsächlich allen Mitgliedern der Gemeinschaft ohne Diskriminierung offen stehen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 18

In § 4 der am 20.12.2018 in Kraft getretenen Fassung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) finden sich folgende Formulierungen: "Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen (…), so sollen sie durch Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung darauf hinwirken, dass die institutionellen Zuwendungsempfänger die Ziele dieses Gesetzes berücksichtigen (…) Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind." Soweit ich weiß, sind Empfänger öffentlicher Gelder im Land Bremen bisher in den Zuwendungsbeschieden und ihren Nebenbestimmung nicht darauf hingewiesen worden, dass sie die Ziele des BremBGG einzuhalten haben und was dies konkret und ggf. auch im Detail bedeutet.Ziel des BremBGG ist es, Chancengleichheit zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen herzustellen, bestehende Benachteiligungen abzubauen und zukünftige Benachteiligungen zu verhindern. Barrierefreiheit ist eines der dafür notwendigen Prinzipien und eines der Ziele des BremBGG. Je nach Zuwendungsempfänger kann unterschiedliches nötig sein, um die Ziele des BremBGG zu berücksichtigen. Wenn in Zukunft konsequent in den Zuwendungsbescheiden und ihren Nebenbestimmungen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen darauf hingewiesen würde, was der jeweilige Zuwendungsempfänger zur Berücksichtigung der Ziele des BremBGG einzuhalten hat, könnte dies zu großen und dauerhaften Verbesserungen in Hinsicht auf Abbau von Diskriminierungen und Benachteiligungen für behinderte Menschen führen.Wie die Einhaltung der Nebenbestimmungen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen überprüft werden soll, ist ebenfalls zu klären.

Maßnahmenvorschlag 19

Vielen Dank für die inklusiven Veranstaltungen. Das muss gelernt sein. Alle in der Verwaltung müssen wissen, wie Veranstaltungen barrierefrei organisiert werden. Nicht nur, dass man im Rollstuhl hinkommen kann, sondern, dass auch alles gut und verständlich erklärt wird und man auch mitmachen kann.

Maßnahmenvorschlag 20

Teilnahme des Behindertenbeauftragten an der Staatsräterunde.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 20

Richtigerweise nimmt die Landes-Frauenbeauftragte an den wöchtlichen Sitzungen der Staatsräte teil. Dies sollte auch der Behindertenbeauftragte. Seitens der Behindertenverbände wurde dies bereits vor einigen Jahren gefordert

Maßnahmenvorschlag 21

Einmal jährliche eine Telefonumfrage zur Situation behinderter Menschen im Land Bremen. Das Schwerpunktthema sollte durch den Landesbeirat vorgegeben werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 21

Repräsentative Umfrage zur Situation behinderter Menschen. In manchen Bundesländern erfolgt bereits eine solche Umfrage.

Maßnahmenvorschlag 22

Repräsentative Studien nach Vorbild der britischen Life Opportunities Survey zur Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen durchführen, wobei die Expertise behinderter Expert*innen im Sinne einer „partizipativen Forschung“ in den Forschungsprozess bzw. bereits im Forschungsdesign mit einzubeziehen sind

Maßnahmenvorschlag 23

Behindertenverbände gezielt stärken und in eine digitale Zukunft mit Nachwuchskräften führen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 23

Mit dem Ruhestandseintritt der Babyboomer gibt es einen riesigen Knick in der Landschaft der Verbände und der Selbsthilfe

Maßnahmenvorschlag 24

Barrieren in den Köpfen abbauen! Umsetzung des eigenständigem Leben Queerer Menschen mit Behinderung in allen Bereichen!

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 24

Noch immer werden Behinderte wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Der Behinderte fühlt sich diskrimminiert allein durch Ansprache und Beteiligung in seinem Leben. Er kann nicht mal angetrunken in der Nacht nach Hause kommen. Die Pflegefirmen und Einrichtungen lassen es nicht zu. Auch ist der Mobilitätsservice der öffentlichen Verkehrmittel nicht rund um die Uhr erhaltbar. Doppelt diskrimminiert wird der Behinderte wenn er zugleich noch queer ist. Sensibilisierung im Pflegeheim mit queeren Männer (Menschen) fehlt zu 100%

Maßnahmenvorschlag 25

Überarbeitung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in Hinblick auf die menschenrechtlichen Anforderungen aus der UN-BRK zur Barrierefreiheit

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 25

Das Gesetz regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und hat bereits heute zum Ziel, menschenrechtliche Standards zu verwirklichen (ILO als Referenzrahmen, Berücksichtigung sozialer Kriterien, Umweltverträglichkeitsprüfung)
Angelehnt an die Vorschrift in § 19 zur Umweltverträglichkeit der Beschaffung sollte die Barrierefreiheit der Beschaffung unter Inbezugnahme der Definition von Barrierefreiheit aus dem BremBGG geregelt werden. Hierdurch würde nicht zuletzt eine Forderung des UN-Fachausschusses in Genf umgesetzt:
Quelle: CRPD/C/GC/2 vom 22.05.2014:
32. Im Rahmen ihrer Überprüfung der Gesetze zur Zugänglichkeit müssen die Vertragsstaaten auch ihre Gesetze über öffentliche Vergaben berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre öffentlichen Vergabeverfahren Zugänglichkeitsanforderungen enthalten. Es ist nicht akzeptabel, öffentliche Mittel einzusetzen, um die Ungleichbehandlung, die zwangsläufig aus nicht zugänglichen Dienstleistungen und Ein richtungen resultiert, zu erzeugen oder fortzusetzen. Öffentliche Vergabeverfahren sollten verwendet werden, um gezielte Fördermaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Übereinkommens umzusetzen, um die Zugänglichkeit und die de facto Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Hinweis

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 26

Öffnungsklausel in den Plan integrieren

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 26

Öffnungsklauseln ermöglichen es, neue Erkenntnisse und Entwicklungen im laufenden Aktionsplan noch vor seiner Fortschreibung zu berücksichtigen. So können etwa die Abschließenden Bemerkungen oder die Allgemeinen Bemerkungen des UN-Fachausschusses, Ergebnisse von Individualbeschwerdeverfahren oder Erkenntnisse aus gerichtlichen Verfahrne für die Umsetzungsprozesse genutzt werden, aber auch Erkenntnisse, die sich aus den Entwicklungen im jeweiligen Bundesland ergeben. Dadurch wird es möglich, schon während der Umsetzung auf relevante Veränderungen zu reagieren und die Ressourcen in die richtigen Kanäle zu lenken. Die Länder können mit einer Öffnungsklausel sicherstellen, dass der Aktionsplan kontinuierlich fortentwickelt und ergänzt wird und dringliche Themen auf der Agenda bleiben. Diese Klausel sollte durch offene Finanzmittel zur freien Verwendung aktueller Veränderungen getragen werden.

Maßnahmenvorschlag 27

Der Geltungsbereich des BremBGG wird erweitert auf öffentliche Stellen nach der Legaldefinition in § 12 BremBGG

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 27

Beeinträchtigungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen bekanntermaßen von privaten Personen und Organisationen ausgehen. Im Vergleich zu anderen Menschenrechtsverträgen ist die Pflicht der Vertragsstaaten, bei der Verwirklichung menschenrechtlicher Gewährleistungen auch den Privatsektor mit einzubeziehen, im Vertragstext auffallend deutlich verankert. So verpflichtet Art. 4 Abs. 1 lit. e UN-BRK ausdrücklich dazu,„alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen.
Ein erster Schritt könnte sein, hierbei jedenfalls diejenigen privaten Akteure an die Verpflichtungen des BremBGG zu binden, die öffentlich beherrscht sind oder unter öffentlicher Aufsicht stehen. Nur wenn zukünftig auch in diesen Bereichen Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zur Norm wird, kann Bremen eine nachhaltige Entwicklung nehmen.

Maßnahmenvorschlag 28

Rechtsmittelfonds einrichten, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen und durch Verbände Unterstützung erhalten können, da sie strukturell schwereren Zugang zu gerichtlichen Verfahren haben, insbesondere gegenüber privaten Rechtsträgern, von denen sie benachteiligt werden

Maßnahmenvorschlag 29

Bürgerschaftswahlen.
Fördermaßnahmen für Behinderte, die kandidieren, Wahlkampfhilfen.
Gemeinsames soldiarisches Konzept bei Kandidatenaufstellung fürBehinderte der Parteien.
Überparteiliche Synergieeffekte durch behinderte Bürgerschaftsabgeordnete.

Maßnahmenvorschlag 30

So wie es einen Frauenraum gibt, sollte es auch einen Männerraum geben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 20

Es gibt zu wenig genderspezifische Angebote.

Weiteres Handlungsfeld

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Maßnahmenvorschlag 31

Die Genderleitlinien müssen vollumfassend in der Psychiatrie Anwendung finden.

Weiteres Handlungsfeld 31

Gesundheit und Pflege

Maßnahmenvorschlag 32

Die Tagesklinik Mitte muss nach Mitte.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität/ Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 33

Die Mitarbeiter*innen im Frauenhaus sollten verpflichtend an Gebärdensprachkursen teilnehmen und Schulungen erhalten, um für die besonderen Bedürfnisse gehörloser Frauen sesibilisiert zu werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 33

Es gibt keine barrierefreien Frauenhäuser für gehörlose Frauen in Bremen.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 34

Der Landesverband der Gehörlosen in Bremen muss beim Umgang mit gehörlosen und schwerhörigen Flüchtlingen und Migranten stärker einbezogen werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 34

Gehörlose oder schwerhörige Flüchtlinge und Migranten müssen oft lange warten, bis entsprechende gebärdensprachliche Beratungsangebote für sie zugänglich werden.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 35

Schaffung eines Budgets, um gehörlose Senioren mobiler zu machen und ihnen die Möglichkeit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 35

Ältere gehörlose Menschen sind häufig sehr isoliert und ihnen muss sytematisch aus ihrer Isolation herausgeholfen werden.

Weiteres Handlungsfeld

Mobilität/ Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

Maßnahmenvorschlag 36

In Behörden, Firmen und anderen Diensleistungseinrichtungen können die Mitarbeiter*innen keine oder kaum Gebärdensprache. Im Sinne der Inklusion wäre es zu begrüßen, wenn auch die Mitarbeiter*innen selbst ein wenig Gebärdensprache erlernen könnten, um auch mit den gehörlosen Kunden direkt kommunizieren zu können.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 37

Bei Einrichtungen, die regelmäßig mit Gehörlosen zu tun haben, sollten die Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer Gebärdensprachkompetenz geprüft werden und eine entsprechende Fortbildung gefördert werden.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 38

Die Schnittstelle zwischen dem Behindertenparlament, dem Teilhabebeirat und der Bürgerschaft muss noch enger werden. Es müssen mehr Selbstvertreter*innen mit Behinderung in die Bürgerschaft in Bremen und auch in den Bundestag.

Maßnahmenvorschlag 39

Es muss noch mehr Aufklärung und Unterstützungsmöglichkeiten geben für behinderte Menschen mit einer Krebserkrankung.