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Eingaben zum Handlungsfeld "Gesundheit und Pflege"

Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Gesundheit und Pflege". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.

Maßnahmenvorschlag 01

Zugang zum Suchthilfesystem für Menschen mit Behinderung:

  • Ausbau der suchtspezifischen Angebote für Menschen mit Behinderungen
  • Bereitstellung von Informationsmaterial in Leichter Sprache
  • Fortbildung von Fachkräften
  • Initiierung eines kontinuierlichen Austausches im Sinne einer stabilen Vernetzung

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 01

Die Inanspruchnahme des Suchthilfesystems durch behinderte Menschen erfordert eine enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen der Behindertenhilfe und dem Suchthilfesystem. Hierzu bedarf es der Schulung von Fachkräften in den beteiligten Professionen. Außerdem braucht es die Anpassung bestehender Programme und die Entwicklung neuer Programme (in den Bereichen Suchtprävention, -beratung, -behandlung) für den Personenkreis, ihre Erprobung und die Weitergabe von Materialien und Konzepten zwischen den Hilfesystemen.

Maßnahmenvorschlag 02

Selbstverständliche Barrierefreiheit durch Schriftdolmetschung auch für lautsprachig orientierte Hörgeschädigte bei Ärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen!

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 02

Bisher lehnen KK meist Anträge auf Über-nahme der Dolmetschkosten z.B. für die Psychotherapie ab, weil Grundlage der Psychotherapie ein vertrauliches Gespräch unter vier Augen bleiben müsse. Dabei muss jedoch eine sichere, unmißverständliche Kommunikation auch für gebärden- und lautsprachig Orientierte möglich sein, ansonsten kann es nicht zum erwünschten/ erforderlichen Therapieerfolg kommen!
Lösungsvorschlag könnte sein: Onlinedolmetschung, insbesondere in Schrift ist faktisch anonym möglich, der Schriftdolmetschdienst arbeitet im Auftrag Ärzte/Ärzt*innen oder der KK, so dass der Schriftdolmetsch-dienst nicht erfährt, wer der Patient oder die Patientin ist!
Bei der Gebärdensprache ist diese Anonymität nicht möglich! Es sei denn, der Patient oder die Patientin ist damit einverstanden, dass die persönlichen Daten dem Dolmetsch-dienst mitgeteilt werden. Allerdings, sollte grundsätzlich ansonsten nach weiteren technischen Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität gesucht werden. Zum Beispiel gibt es mittlerweile APPs, die eine automatische Dolmetschung ermöglichen. Das ist denkbar und könnte mal getestet werden.

Maßnahmenvorschlag 03

Übergeordnetes Ziel: Einbindung von Genesungsbegleiter*innen (EX-IN´ler) in der Senatspressestelle und in den Ressorts für Kultur, für Soziales, Jugend, Integration und Sport, für Kinder und Bildung, für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Maßnahmen:

  • Schaffung von zwei übergreifenden Teilzeit-Erwerbsarbeitsplätzen (je 2 Tage/Woche, je 8 Std. tgl. à 15 €/Std.) in der Senatspressestelle und in den Ressorts für Kultur, für Soziales, Jugend, Integration und Sport, für Kinder und Bildung und für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (doppelt besetzt, da auf mehreren Ansprechstellen unterwegs)
  • Bewusstseinsbildende Sichtweisen von Krisen-Erfahrenen in Pressetexte/ Öffentlichkeitsarbeit einbauen
  • Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Empowerment von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen, inkl. Stärkung der SH-Organisationen
  • Weiterführung und Bekanntmachen von verabschiedeten, zielgerichtet-positiven Maßnahmen („affirmative action“), die speziell für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen konzipiert sind (sind da schon welche? Oder noch zu entwickeln?)
  • Ausarbeiten von zukunftsfähigen Strukturen, wie konkret die Stärkung der Autonomie von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Partizipation an öffentlichen Entscheidungsprozessen aktiv gefördert werden kann
  • Ausarbeiten, wie konkret unterstützte Entscheidungsfindung mit welchen äußeren zukunftsfähigen strukturellen Bedingungen umgesetzt werden kann
  • Schulung von gesellschaftlichen Verantwortungsträgern (Anfragen aus Ämtern, aus Bildungsstätten wie Kitas, Schulen, Universität, VHS etc.)

Maßnahmenvorschlag 04

Einbindung von EX-IN´lern in Nachbarschaftsheimen und Bürgerhäusern
Maßnahmen:

  • Schaffung von zwei Teilzeit-Erwerbsarbeitsplätzen (je 20 Std./Woche) in Nachbarschaftsheimen und Bürgerhäusern, angedockt beim Träger? Senat? Wenn zentral angedockt für alle Bürgerhäuser => flexibler (Mitte, alle vier Himmelsrichtungen sowie BHV)
  • Bewusstseinsbildende Sichtweisen in den Alltag einbauen
  • Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Empowerment von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen, a) Beratung, b) Stärkung der SH-Organisationen, c) Partizipation an öffentlichen Entscheidungsprozessen aktiv fördern zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen
  • Verabschiedung zielgerichteter positiver Maßnahmen („affirmative action“), die speziell für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen konzipiert sind (sind da schon welche? Oder noch zu entwickeln?)
  • Unterstützte Entscheidungsfindung umsetzen
  • Schulung von gesellschaftlichen Verantwortungsträgern (Anfragen aus Ämtern, aus Bildungsstätten wie Kitas, Schulen, Universität, VHS etc.

Maßnahmenvorschlag 05

Doppeldiagnose: In Bremen wird dringend Kompetenz benötigt um Menschen mit geistigen Einschränkungen und zusätzlichen psychischen Gesundheitsproblemen helfen zu können.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 05

Für Menschen mit dieser Doppeldiagnose "GB und psychische Erkrankung" gibt es in Bremen und Umland praktisch keine kompetente Hilfen. Weder bei Ärzten noch bei Kliniken oder Wohn- und inklusiven Lebensmöglichkeiten. Betroffene und in der Regel deren Angehörige müssen weite Wege nach Hamburg und Schleswig-Holstein in kauf nehmen. Es gibt in Bremen offiziell die Idee hie etwas zu entwickeln. Das muss aber dringend forciert werden. Auch hier muss es lebensfeldnahe Hilfen geben.

Maßnahmenvorschlag 06

Geburtsvorbereitende Kurse in Leichter Sprache

Maßnahmenvorschlag 07

Barrierefreie Frauenarzt-Praxen in allen Stadt-Teilen. Mehr Werbung/ Infos darüber.

Maßnahmenvorschlag 08

Schulungen für Ärzte, Diagnosen und Behandlungen einfach zu erklären.

Maßnahmenvorschlag 09

Zugänge zur gesundheitlichen Selbsthilfe (als wichtige Säule im Gesundheitssystem) schaffen – insbesondere für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung:

  • Initiierung und Förderung von Selbsthilfegruppen speziell für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung – so dass diese bei allen wichtigen Gesundheitsthemen die Wahl haben, neben der ambulanten und stationären Behandlung begleitend die Angebote der Selbsthilfe wahrzunehmen
  • Schulung von Engagierten sowie Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen, damit sie als Mittelspersonen Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung beim Aufbau und Aufrechterhalten einer Selbsthilfegruppe unterstützen können

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 09

Die gesundheitliche Selbsthilfe unterstützt mit ihren Angeboten und Aktivitäten die professionellen Angebote des Gesundheitswesens, schließt Versorgungslücken und ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Gesundheitslandschaft. Oft wird sie auch als die vierte Säule des Gesundheitssystems bezeichnet. Allein in Bremen gibt es rund 500 Gruppen zu gesundheitlichen Themen. Gesundheitliche Selbsthilfe ist die aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Erkrankung und dem eigenen Verhalten – und zwar im Austausch mit anderen Menschen, die selbst betroffen sind. Dabei kann es sich um psychische, körperliche, chronische Erkrankungen oder Suchtverhalten handeln. Die eigene Selbsthilfegruppe ist für die Betroffenen ein Schutzraum. Die Beteiligten wissen sich aufgehoben unter Gleichen und tauschen sich auf Augenhöhe aus - auf Wunsch auch anonym. Es wird über Ängste, Nöte und Einschränkungen gesprochen. Die Voraussetzung dafür ist eine vertrauensvolle, in sich geschlossene Atmosphäre. Für viele Teilnehmer*innen sind die regelmäßigen Treffen und der Austausch auf Augenhöhe eine große Stütze bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Gruppen geben emotionale Unterstützung und Zuversicht in schwierigen Lebenssituationen. Sie stärken das Selbstwertgefühl und beugen einer sozialen Isolation vor. Sie befähigen die Teilnehmenden zu einem besseren Umgang mit der Erkrankung oder Behinderung im Alltag. Ziel ist dabei eine Verbesserung und/oder Vermeidung einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands jedes/r Betroffenen. Als Patient*in in der ambulanten oder stationären Versorgung erleben sich die Betroffenen oft in einer passiven Rolle (beispielsweise durch Verordnungen in Bezug auf die Erkrankung). Durch den aktiven, gleichberechtigten Austausch stärken Selbsthilfegruppen die Selbstwirksamkeit und somit auch die Selbstbestimmung, weil sie den Teilnehmenden ermöglichen, selbst etwas zur Bewältigung ihrer Erkrankung und zur Besserung ihrer Lebenssituation beitragen zu können. Wir wünschen uns sehr, dass bei der Fortschreibung des Aktionsplans Maßnahmen aufgenommen werden, die Zugänge zur gesundheitlichen Selbsthilfe schaffen – insbesondere für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung können an jeder körperlichen oder psychischen Krankheit oder jeder Sucht leiden wie Menschen ohne kognitive Beeinträchtigung. In der Praxis gelingt es bislang jedoch nur vereinzelt, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in bestehende Selbsthilfegruppen zu integrieren. Diese Lücke gilt es zu schließen. Auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollte die gesundheitliche Selbsthilfe als wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems offenstehen. Aus unserer Sicht wichtige Maßnahmen sind die Initiierung und die Förderung von Selbsthilfegruppen speziell für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist für viele Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine vollkommen neue Erfahrung. Oft sahen und sehen sie sich in der Rolle derjenigen, die Information und Anleitung erhalten. Ein selbstbestimmter Austausch auf Augenhöhe und die aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten wird möglich, wenn die Gruppe strukturelle Unterstützung (nicht therapeutische oder pädagogische!) durch eine Mittelsperson ohne kognitive Beeinträchtigung erhält. Aus diesem Grund könnte eine weitere Maßnahme in der Schulung von Menschen (z.B. Selbsthilfe-Akteure oder Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen) bestehen, die beim Aufbau einer Gruppenstruktur und dem gleichberechtigten, selbstbestimmten Austausch unterstützen können. Wichtig ist hierbei, dass diese Mittler*innen ihre Rolle so erstehen, dass trotz ihrer Begleitung der Selbsthilfecharakter der Gruppe gewahrt bleibt.

Maßnahmenvorschlag 10

Versorgung behinderter Menschen im Krankenhaus - Herstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für die Versorgung von Querschnittgelähmten im Krankenhaus

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 10

Für die Versorgung von Querschnittgelähmten in Krankenhäusern sind Abteilungen mit entsprechender räumlicher, materieller und personeller Infrastruktur vorzuhalten. Eine bedarfsgerechte räumliche Infrastrukur besteht unter anderem darin, dass die barrierefrei eingerichteten Krankenzimmer (max. 2-Bettzimmer) über ein barrierefrei nutzbares Badezimmer verfügen; dazu gehört u.a. Dusch- Toilettenstühle auch als Selbstfahrer, Duschliegen, Personenlifter und Schienen unter der Decke, in denen mobile Aufrichter gleiten können. Letztere sind ebenfalls in Untersuchungsräumen anzubrigen, in den die Patienten zur Untersuchung auf spezielle Liegen gebettet werden; Röntgen, MRT usw. Aufenthaltsräume sind mit unterfahrbaren Tischen zu möblieren. Ärzte sind mit den speziellen Anforderungen an die Urologie und Orthopädie von Querschittgelähmten durch Schulungen vertieft vertraut zu machen. Das Pflegepersonal ist durch jährliche Schulung auf die allgemeinen und speziellen Anforderungen im Umgang mit Querschnittgelähmten im Krankenhaus vorzubereiten.

Maßnahmenvorschlag 11

Verbesserung der Versorgungsstrukutren für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in stationären Einrichtungnen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Hospize, ...) im Land Bremen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 11

In den letzten Jahren wurden bundesweit verschiedene Modellprojekte zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz im Krankenhaus durchgeführt. Diese Konzepte enthalten sinnvolle Anregungen und Praxisbeispiele, die auf die Situation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung übertragen werden können. Hier einige Beispiele:

  • Praxisleitfaden zum Aufbau demenzsensibler Krankenhäuser
    https://www.bosch-stiftung.de/de/publikation/praxisleitfaden-zum-aufbau-demenzsensibler-krankenhaeuser
  • Handreichung "Demenz und Krankenhaus"
    https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.6_Versorgungsformen/2.3.6.8._Demenz/BMFSFJ_LokaleAllianz_Demenz_und_Krankenhaus_Aufbau_demenzfreundlicher_Strukturen.pdf
  • Abschlussbericht "Menschen mit Demenz im Krankenhaus"
    https://www.demenz-saarland.de/fileadmin/user_upload/Download/Abschlussbericht_Demenz_im_Krankenhaus.pdf
  • Fortbildung zum Demenzbeauftragten
    https://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/dokumentationen/645-fortbildung-demenzbeauftragten17

Maßnahmenvorschlag 12

Ein wichtiges Element in der gesundheitlichen Versorgung ist das Krankenhaus. Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, stark seheingeschränkte, blinde und gehörlose Personen benötigen Barrierefreiheit und Orientierungssysteme im Krankenhaus. Wahrnehmbare Orientierungssysteme sind für alle behinderten Patient*innen wichtig. Behinderten Patient*innen ist psychosoziale Betreuung zu ermöglichen. Die erforderliche Assistenz ist sicherzustellen. Alle Informationen zu Erkrankungen und Diagnostik sind den behinderten Patient*innen in Leichter, verständlicher, in der Sprache mitzuteilen, die für sie zum Verständnis erforderlich ist.
Der Stand der Kenntnisse über die spezifischen Bedarfe und unterschiedlichen Anforderungen behinderter Menschen bei Krankenhausaufenthalten und die Haltung des Personals im Umgang mit behinderten Patient*innen ist durch Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen in den Krankenhäusern zu qualifizieren.
Die Krankenhäuser sollen Konzepte erarbeiten, die die Belange behinderter Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung umsetzbar machen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 12

Der Artikel 25 UN-BRK fordert eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Niveau wie sie auch nicht beeinträchtigten Menschen zur Verfügung steht. Er fordert die Vorhaltung von Gesundheitsleistungen, die von behinderten Menschen speziell wegen ihrer Beeinträchtigung benötigt werden.

Maßnahmenvorschlag 13

Das Medizinische Zentrum für erwachsene behinderte Menschen soll schnellstmöglich eingerichtet werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 13

Erwachsenen Menschen mit schweren körperlichen und /oder geistigen Beeinträchtigen soll eine Behandlung in einem multiprofessionellen Zentrum ermöglicht werden. Planungen für dieses Zentrum liegen bereits vor, Gespräche mit den zu beteiligenden Stellen haben schon stattgefunden. Die schnelle Umsetzung ist nunmehr erforderlich, um Artikel 25 nachzukommen.

Maßnahmenvorschlag 14

Die niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte und die Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten sollen nach wie vor durch die entsprechenden Kammern aufgefordert werden, ihre Praxen hinsichtlich der Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen für die Darstellung im Stadtführer Barrierefreies Bremen erheben zu lassen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 14

Viele Praxen sind für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen nicht oder nur mit fremder Hilfe zugänglich. Dies entspricht nicht dem Artikel 25 UN-BRK. Im besten Fall sollten die Praxen hinsichtlich der Barrierefreiheit verbessert werden, auf jeden Fall sollten die Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten die Zugänglichkeit im Stadtführer darstellen lassen, so dass die behinderten Menschen erkennen können, ob sie klarkommen.

Maßnahmenvorschlag 15

Leichtere Zugänglichkeit zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung: Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung von anschaulichem Informationsmaterial

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 15

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung finden nur sehr schwer einen ambulanten Psychotherapieplatz. Dem Personal in Einrichtungen und Beratungsstellen fehlen übersichtliche Informationen über Ansprechpartner*innen, an die sie weitervermitteln können. Für die betroffenen Menschen und ihre Umgebung wäre es hilfreich, wenn es anschauliches Material gäbe, das darüber informiert, was Psychotherapie ist, wie sie helfen kann, was organisatorisch beachtet werden muss etc. Wünschenswert für Beratungsstellen wäre ein Flyer zur Weitergabe an Klient*innen (mit den grundsätzlichen Informationen, Kontaktdaten der wichtigsten Anlaufstellen) sowie ausdifferenzierte Therapeutenlisten (Beispiel: Wer versteht sich auf Traumatherapie UND Behandlung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung?). Außerdem besteht generell Aufklärungsbedarf der allgemeinen Öffentlichkeit zu dem Thema.

Maßnahmenvorschlag 16

Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung durch Vermittlung zielgruppenspezifischer Kompetenzen im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeuten

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 16

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung finden nur sehr schwer einen ambulanten Psychotherapieplatz – hier besteht zurzeit noch eine Unterversorgung. Hilfreich wäre die Vermittlung von zielgruppenspezifischen Kompetenzen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Psychotherapeuten. Konkret:

  • regelmäßig angebotene Module, so dass jede*r diese im Rahmen der Ausbildung wahrnehmen kann (beispielsweise alle 2 Jahre)
  • Ermöglichung von berufspraktischen Erfahrungen im Rahmen der Ausbildung
  • Fort- und Weiterbildungsangebote für bereits praktizierende Psychotherapeuten (beispielsweise im Fortbildungsprogramm der Psychotherapeutenkammer, auch als sich regelmäßig wiederholendes Angebot

Außerdem stellt sich die Frage: Wenn sichergestellt ist, dass jede*r sich in diesem Bereich bilden/weiterbilden kann – worin könnten äußere Anreize bestehen, dies auch wahrzunehmen?

Maßnahmenvorschlag 17

Gesundheitsbezogene Selbsthilfe und Behindertenselbsthilfe gezielt für Menschen mit Zuwanderungs- und/oder Fluchthintergrund nachhaltig zugänglich gestalten

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 17

Aktuell werden in einem von den gesetzlichen Krankenkassen geförderten Projekt Wege zur Öffnung und interkulturellen Gestaltung der Selbsthilfe für Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund entwickelt. Langfristig ist absehbar, dass eine nachhaltige interkulturelle Selbsthilfearbeit nur Bestand haben wird, wenn alle Akteure (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsnutzer*innen, Kassen, Ärzte, Patienten- und Behindertenorganisationen) bei dieser interkulturellen Arbeit unterstützt werden. Über zeitlich befristete Projekte hinaus sollten das Land Bremen bzw. die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gemeinsam mit den Akteuren der Sebsthilfe erörtern, welche strukturellen Änderungen sich aus den zeitlich befristeten Projekten ergeben und welche nachhaltigen Instrumentarien für eine kultursensible Selbsthilfearbeit erforderlich sind.

Maßnahmenvorschlag 18

Gezielte Veranstaltungsreihe für junge Menschen zum Thema "Pränataldiagnostik".

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 18

Es Bedarf eine Veranstaltungsreihe für potenzielle Eltern. Bislang haben sich vor allem Fachleute Ü40 an der Diskussion beteiligt. Es sollte nicht rein um ethischen Fragen gehen, sondern eher darum, junge Menschen zu motivieren, sich im Vorfeld mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Veranstaltungsreihe bzw. Kampagne sollte durch junge Leute durchgeführt werden.

Weiteres Handlungsfeld

Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft

Maßnahmenvorschlag 19

Aufsuchende Beratung im Krankenhaus für Eltern, deren Kinder eine Behinderung erwerben bzw. gerade frisch erworben haben

Maßnahmenvorschlag 20

Aktionszettel / Hinweise für Patienten bei Arzt- und Entlassungsberichten. Gezielte einfache Info "Wie geht es weiter mit der Behandlung"

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 20

Entlassungsberichte von Krankenhäusern sind lang und schwer lesbar. Wichtige Anschlussbehandlungsinformationen gehen verloren. Krankenhaus ist ja immer Ausnahmesituation und man vergisst die mündlichen Infos schnell. Ich hätte gerne einen zusätzlichen einfach geschriebene Zettel in großer fetter Schrift für den Patienten, auf dem steht, wie es weitergehen soll! Einfach noch mal stumpf die Schritte aufgelistet. Als Extrazettel oder in einerm deutlich sichtbaren Kasten auf der ersten Seite des Berichts und nicht versteckt ganz hinten.

Maßnahmenvorschlag 21

Die Hospiz- und Paliativversorgung für die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung vorbereiten. Gemeinsam mit den Leistungserbringern die Versorgung des Personenkreis verstärkt in den Fokus nehmen. Veranstaltungen - Fortbildungsangebote - Studien

Maßnahmenvorschlag 22

Sicherstellung von geigneten Hygienmaßnahmen bei Krankentransporten/ Dialysefahrten und Krebsbehandlungen durch Taxis:
Bereitstellung von Masken und Desinfektionmittel für Dialysepatienten
Förderung von geeigneten Hygienmaßnahmen in Taxis, Trennung von Fahrer/Patient; Lüftung und Desinfektion
Verzicht auf Dokumentationspflichten für Dialyse/Krebsfahrten (wg Ansteckung durch Block und Stift)
Brauchen wir einen Dialysebeauftragtenn?
Recht auf telefonische Rezeptbestellung und zusendung statt Arztbesuch/Wartezimmer

Maßnahmenvorschlag 23

Ersthelfer und Behindert Was geht noch und was geht nicht. Überdenken des 1.Hilfe Kurses

Maßnahmenvorschlag 24

Aufnahme der Belange behinderter Menschen in das Landeskrankenhausgesetz nach dem Vorbild von § 20a Thüringisches Krankenhausgesetz:
(1) Den besonderen Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist bei der medizinischen Behandlung sowie im Rahmen der sonstigen Betreuung im Klinikalltag in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
(2) Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, Krankenhausleistungen unter Achtung ihrer Würde und Persönlichkeit in Anspruch zu nehmen. Das Krankenhaus koordiniert erforderliche Unterstützungsleistungen, insbesondere technische oder persönliche Hilfen. Es stimmt sich hierzu, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit Betreuern, Angehörigen oder Einrichtungen ab.
(3) Das Krankenhaus ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sein Personal über Ziele und Inhalte der in Absatz 1 genannten Vorgaben schulen zu lassen. Hierbei sollen Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden. Es erstellt einen Handlungsleitfaden, der wesentliche Grundprinzipien des Umgangs mit Menschen mit Behinderung im Krankenhaus enthält

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 24

Ergänzend sollten Maßnahmen des Übergangsmanagements verankert werden, die ermöglichen, dass behinderte Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt wieder in ihre eigene Häuslichkeit zurückkehren können oder ambulante Versorgungsstrukturen genutzt werden können (Konkretisierung von § 22 Abs. 4 BremKHG)

Maßnahmenvorschlag 25

Der Stand der Kenntnisse über die spezifischen Bedarfe und unterschiedlichen Anforderungen behinderter Menschen bei Krankenhausaufenthalten und die Haltung des Personals im Umgang mit behinderten Patient*innen ist durch Aus-, Fort-und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen in den Krankenhäusern zu verbessern. Hierfür können gut Genesungsbegleiter*innen als Dozent*innen wirken. Die Krankenhäuser sollen Konzepte erarbeiten, die Belange behinderter Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung umsetzbar machen. Für Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemen und psychiatrische Kliniken heißt das, dass mehr Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter in den normalen Alltagsbetrieb der Stationen (zwei Stellen pro Station) zu integrieren sind.

Maßnahmenvorschlag 26

Für Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemensind Alternativen zu entwickeln, damit auch in Krisensituationen Einweisungen in ein psychiatrischesKrankenhaus möglichst vermieden werden. Ziel muss es sein, eine regional ausgerichtete „Neue Psychiatrie“ aufzubauen, weg von einer „Bettenorientierten Klinikpsychiatrie“, hin zu einem weitestgehend ambulant orientierten „Zentrum für seelische Gesundheit“. Dies ist in enger Zusammenarbeit mit den Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden mit Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemen zu erarbeiten. In dieser Konzeption ist eine langfristige Lebensumfeld-nahe Behandlung und Begleitung für Menschen mit schweren psychosozialen Gesundheitsproblemenzu erfüllen. Diese Neuorientierung erfordert auch eine abgesicherte Genesungsbegleitung (mehr Genesungsbegleiterinnen/Genesungsbegleiter im Alltag, Genesungstelefon usw.) und Unterstützung in psychischen Krisen, auch die Gewährleistung von Rückzugsräumen.Vom Arbeitskreis „Neue Psychiatrie im Bremer Westen“ wurde auf Basis dieser Grundsätze bereits ein detailliertes Konzept unter dem Namen PARDON-entwickelt. PARDON steht für Konzept, Psychiatrie Ambulant: Recovery-und Dialog orientierte Netzwerkarbeit. Dieses Konzept soll schrittweise in allen Bremer Regionen umgesetzt werden und in den neuen Landespsychiatrieplan einfließen. Begleitend muss das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) entsprechend den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von 2018 und aktueller Entwicklung angepasst werden. Für einfachere Erreichbarkeit der bestehenden Krisendienste muss eine im Land Bremen zentrale einheitliche Rufnummer eingeführt werden. Für einfachere Erreichbarkeit der bestehenden Krisendienste muss eine im Land Bremen zentrale einheitliche Rufnummer eingeführt werden.

Maßnahmenvorschlag 27

Aufnahme eines Vertreters behinderter Menschen in die öffentlich-rechtliche Ethikkommission des Landes Bremen und alle anderen Ethikkommission der öffentlichen Hand

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 27

Der Umgang mit Corona hat z.B. in Bezug auf die Impfstrategie gezeigt, dass medizinisch-ethische Fragestellungen selten die Perspektive behinderter Menschen miteinbeziehen. Das ist durch eine bessere verfahrensmäßige Absicherung zu verändern.

Maßnahmenvorschlag 28

In Bremen wird die Stelle einer/eines Pflegebeauftragten geschaffen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 28

Der Pflegebevollmächtigte tritt für die Interessen der Pflegebedürftigen im politischen Raum ein und setzt sich dafür ein, dass ihre Belange im Mittelpunkt des Pflege- und Gesundheitssystems stehen.
Die Stelle ist Ansprechpartner für alle in der Pflege Beteiligten.
Die Senatsverwaltung beteiligt die/den Pflegebeauftragte/n bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben mit Pflegebezug.

Maßnahmenvorschlag 29

Medizinisches Personal muss noch weiter sensibilisiert werden für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 29

Im Krankenhaus wurden Spritzen gegeben, ohne mit dem Patienten darüber zu reden und zu erklären, wofür die Spritzen sind. Außerdem verwenden Ärtze komplizierte Fachausdrücke, ohne diese dem Patienten zu erklären. Ärtze oder anderes medizinisches Personal spricht häufig mit Unterstützer*innen und Assistent*innen, nicht aber mit dem behinderten Patienten selbst.

Maßnahmenvorschlag 30

Es sollte sowohl in der Klinik als auch ambulant die Möglichkeit von Netzwerkgesprächen gegeben sein. Sowohl zeitlich wie auch finanziell.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 30

Denkbar wäre ein Modul, welches vorgeschaltet werden kann, bevor umfangreiche Begutachtung für Betreutes Wohnen stattfindet.

Maßnahmenvorschlag 31

Nachsorgegruppen aus der Tagesklinik sollten langfristige professionelle Begleitung haben.

Maßnahmenvorschlag 32

Genesungsbegleiter*innen sollten eine ordentliche Eingruppierung haben, sie sollten auf allen Stationen und in der ambulanten Versorgung tätig sein und ihre besondere Rolle wahrnehmen können.

Maßnahmenvorschlag 33

Schulung des gesamten Personals in Deeskalation- und Konfliktbegleitung.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 33

Dies muss verbindlich und in einem störungsfreien Rahmen ermöglicht werden. Die Pflegekräfte dürfen nicht im Spannungsfeld stehen: Fortbildung oder Kolleg*in alleine auf Station lassen.

Maßnahmenvorschlag 34

Fixierungen sollten ganz verboten werden. Sollten sie unter ganz besonderen Gründen stattfinden, sollten Frauen nur von Frauen fixiert werden.

Weiteres Handlungsfeld

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Maßnahmenvorschlag 35

Schaffung von Rückzugsräumen in Stadtteilen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 35

Die Rückzugsräume müssen für alle Menschen mit allen Krankenkassen geöffnet sein. Durch diese Räume werden Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt.

Maßnahmenvorschlag 36

Auch in Katastophenfällen wie beispielsweise Corona muss Inklusion bestehen bleiben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 36

Besonders für behinderte Menschen und ältere Menschen bleibt der Inklusionsgedanke während der Corona-Pandemie auf der Strecke. Assistenzkräfte sind sehr in ihrer Arbeit eingeschränkt.

Maßnahmenvorschlag 37

Es wäre wünschenswert, dass selbstständige Genesungsbegleiter*innen nach einem EX-IN Kurs als qualifizierte Peers und persönliche Begleiter*innen über Institutionsgrenzen hinweg, Menschen über lange Zeiträume im Krankenhaus und in der Psychiatrie oder auch zuhause besuchen und dass deren Arbeit bezahlt wird.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 37

Die Ausbildung der EX-Inler*innen baut auf deren eigener Krisenerfahrung auf. Die Ausbildung der Peers könnte auch noch ausgeweitet werden, das Thema Suchterkrankungen ist bespielsweise noch nicht sehr präsent. Auch Menschen mit psychischer Krisenerfahrung und gleichzeitig körperlicher Einschränkung nehmen noch selten an Ex-IN-Qualifikationen teil.

Weiteres Handlungsfeld

Arbeit und Beschäftigung

Maßnahmenvorschlag 38

EX-Inler*innen sollten bei der Ausbildung von Polizei und Krankenpflegepersonal herangezognen werden, um das Verständnis für psychische Erkrankungen zu stärken.

Maßnahmenvorschlag 39

Es wäre sinnvoll, dass ausgebildete EX-Inler*innen in der Senatspressestelle in Teilzeitstellen angestellt werden und das Anliegen fortführen, sodass auch die verschiedenen betroffenen Ressorts beteiligt werden können.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 40

Es werden Beratungsstellen in Bürgernähe, beispielsweise in Bürgerhäusern gewünscht.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 40

Die Beratungsstellen wären telefonisch zu kontaktieren, würden über psychische Erkrankungen aufklären und gegen Diskriminierung und Stigmatisierung arbeiten.

Maßnahmenvorschlag 41

Auch im Krankenhaus muss die Arbeit der Assistenzkräfte sicher finanziert werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 41

Im Krankenhaus wird die Assistenz irgendwann nicht mehr bezahlt oder weniger bezahlt, sodass Besuche im Krankenhaus nicht mehr möglich sind. Hier braucht es eine bessere Finanzierung und Begleitung.

Maßnahmenvorschlag 42

Schaffung und Finanzierung von Beratungsstellen, die bei psychischen Erkrankungen besonders einen guten Erstkontakt ermöglichen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 42

In Bremen gibt es bereits das Team "BravO" als Erstkontakt zur Beratungsstellen. Häufig ist bei psychischen Erkrankungen aber besonders der Erstkontakt für die Betroffenen eine große Herausforderung. Daher braucht es noch mehr Stellen, an die sich Betroffene oder Angehörige wenden können.

Maßnahmenvorschlag 43

Das Thema "3. Geschlecht im Krankenhaus" muss noch mehr ins Bewusstsein gerückt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 43

Bislang findet das Thema "3. Geschlecht im Krankenhaus" noch zu wenig Aufmerksamkeit. Dabei ergeben sich in diesem Zusammenhang viele Fragen, die einer intentiven Diskussion bedürfen.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 44

Das Rückzugshaus in Bremen muss weiterhin als Anlaufsstelle erhalten bleiben.

Maßnahmenvorschlag 45

Die gesundheitliche Versorgung von geflüchteten Personen muss gesichert sein.

Querschnittsbereich

Migration/ Flucht und Behinderung

Maßnahmenvorschlag 46

Entwicklung eines Konzeptes, wie das Pflegepersonal in ambulanten und stationären Einrichtungen durch DGS-Kurse für die Bedürfnisse der gehörlosen Patienten sensibilisiert werden kann

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 46

Es gibt immer wieder große Kommunikationsprobleme mit dem ambulanten und stationären Pflegepersonal.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 47

In Krankenhäusern und bei den Rettungsdiensten sollten Geräte bereitgestellt werden, mit denen Gebärdensprachdolmetscher*innen per Video zugeschaltet werden können

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 47

In Notfallsituationen und bei der Einlieferung ins Krankenhaus entstehen lange Wartezeiten, weil Gebärdensprachdolmetscher*innen nicht sofort vor Ort sein können.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 48

Es werden mehr DGS-kompetente Psychotherapeuten gebraucht, damit nicht nur mittels Dolmetscher*innen die Sprachbarriere aufgehoben wird, sondern auch das kulturelle Hintergrundwissen über die Welt der Gehörlosen beim Therapeuten selbst vorhanden ist.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 48

Gehörlose haben häufig einen erschwerten Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 49

Die Notruf-Apps für Menschen mit Hörschädigung müssen so schnell wie möglich eingeführt werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 49

Die Situation fürs Absetzen eines Notrufs ist für Gehörlose sehr unübersichtlich, da es so unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Eine einheitliche Möglichkeit für alle Notsituationen über eine Notruf-App könnte die Unübersichtlichkeit aufheben.

Weiteres Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Maßnahmenvorschlag 50

Bei Fragen zur Barrierefreiheit muss enger mit der kassenärztlichen Vereinigung zusammengearbeitet werden, die dann Unterstützung und Beratung hinsichtlich Barrierefreiheit für Ärzte, Pflegedienste, Seniorenheime etc. anbieten und durchführen kann.

Maßnahmenvorschlag 51

Aufbau von Frauenstationen in psychiatrischen Krankenhäusern mit der Möglichkeit, Zimmer abzuschließen

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 51

Frauen fühlen sich häufig nicht ausreichend geschützt gegenüber möglichen Übergriffe.

Weiteres Handlungsfeld

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Maßnahmenvorschlag 52

Einstellung von mehr Personal in psychiatrischen Krankenhäusern, das regelmäßig Fortbildungen erhält und an Supervisionen teilnimmt.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 52

Patient*innen in der Psychiatrie sind oft unzufrieden mit der Gesamtsituation: die Stationen sind überbelegt, das Personal überlastet, sodass kein Gefühl von Wertschätzung und Mitgefühl erlebt wird.

Maßnahmenvorschlag 53

Die finanziellen Mittel für das Gesundheitssystem müssen aufgestockt werden.

Maßnahmenvorschlag 54

Es wird eine fachkundige Betreuung im Krankenhaus, die sich mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung auskennt, und umfangreichere Therapien gebraucht.

Maßnahmenvorschlag 55

Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus kurz vor dem Wochenende muss sichergestellt werden, dass ausreichend Medikamente vorhanden sind.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 55

Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus wird Freitag nachmittags nicht ausreichend darauf geachtet, dass die Medikamentenversorgung über das Wochenende gesichert ist.

Maßnahmenvorschlag 56

Angebote wie beispielsweise Gapsy (Gesellschaft für ambulante psychiatrische Dienste GmbH) müssen noch bekannter gemacht werden.

Maßnahmenvorschlag 57

Anlaufstellen für Suchterkrankte oder ehemals Suchtkranke und psychisch kranke Menschen muss es in ganz Bremen geben.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 57

Momentan ist besonders in Bremen-Nord die Versorgung dahingehend nicht ausreichend.

Maßnahmenvorschlag 58

Bei der Berechnung des Behindertengrades sollte auch alle möglichen Krankheitsbilder berücksichtigt werden, sodass eine genaue Berechnung möglich ist.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 58

Einige Krankheitsbilder werden bei der Berechnung des Behindertengrades noch zu wenig berücksichtig, beispielsweise das Krankheitsbild Fibromyalgie.

Maßnahmenvorschlag 59

Es werden mehr Psychotherapeuten gebraucht.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 59

Psychisch kranke Menschen müssen häufig lange warten (6-12 Monate), bis sie einen Therapieplatz bekommen. Das ist viel zu lange. Auch der Weg bis zu einem Therapieplatz ist mit zu vielen Absagen und bürokratischen Hürden verbunden, die ein psychisch kranker Menschen nur schwer zu bewältigen sind.

Maßnahmenvorschlag 60

Der psychiatrische Notdienst muss wieder rund um die Uhr besetzt sein.

Maßnahmenvorschlag 61

In der medizinischen Versorgung darf der Patient nicht auf eine Alkoholerkrankung reduziert werden.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 61

Viele Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt und stigmatisiert in Arztpraxen oder im Krankenhaus. Medizinische Diagnosen werden häufig nur auf die Alkoholerkrankung reduziert.

Maßnahmenvorschlag 62

In der psychiatrischen Klinik sollte ein Gespräch mit dem Arzt häufiger möglich sein.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 62

Ein Gespräch nur einmal pro Woche ist zu wenig.

Maßnahmenvorschlag 63

Die Terminvergabe in Arztpraxen und besonders in Facharztpraxen muss verbessert werden, damit die Wartezeiten kürzer sind.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 63

Termine bei Fachärzt*innen sind sehr schwierig zu bekommen und die Ärzt*innen haben oft zu wenig Zeit.

Maßnahmenvorschlag 64

In Krisenfällen, wie beispielsweise jetzt der Corona-Pandemie, müssen Wohnheime wie der Adelenstift ausreichend mitgedacht werden und es muss klar sein, wie sie einzuordnen sind.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 64

In einem Wohnheim wie dem Adelenstift besteht durch die vielen Begegnungen zwischen Menschen und den Vorerkrankungen einiger Bewohner*innen (besonders Alkoholerkrankungen) ein erhöhtes Risiko. Dem muss Rechnung getragen werden.

Maßnahmenvorschlag 65

Weiterqualifizierung von Dolmetschenden (die bei den bestehenden Pools wie Sprinter oder Förderwerk bereits tätig sind und andere) für den Bereich Gesundheit, auch psychische Gesundheit / Fortbildung für vorurteilsbewußte Pflege

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 65

Die Zielgruppe ist besonders schutzbedürftig. Beeinträchtigung / Behinderung von Erwachsenen und Kindern in Kombination mit Migration, Traumatisierung oder anderen seelischen Krankheiten und fehlenden Sprachkenntnissen (die auch wg. der seelischen bzw. körperlichen Behinderung nicht schnell erworben werden können) sind ein komplexes Feld, für das es noch viel zu wenig qualifizierte Unterstützung gibt. Die bestehenden Angebote können wg. der o. g. Fakten bislang noch nicht in ausreichendem Maße genutzt werden.

Maßnahmenvorschlag 66

Es muss noch mehr Aufklärung und Unterstützungsmöglichkeiten geben für behinderte Menschen mit einer Krebserkrankung.

Maßnahmenvorschlag 67

Die Genderleitlinien müssen vollumfassend in der Psychiatrie Anwendung finden.

Maßnahmenvorschlag 68

Die Tagesklinik Mitte muss nach Mitte.

Maßnahmenvorschlag 69

Es braucht dringend mehr Anlaufstellen, die wohnunglosen Menschen die Möglichkeit zur Hygiene und Körperpflege bieten. Diese müssen barrierefrei sein.

Maßnahmenvorschlag 70

Das Projekt „Duschmobil für Wohnungslose“ in Bremen muss unterstützt werden und die Finanzierung muss gesichert sein, damit das Projekt nicht von Spenden abhängig ist. Auf die Barrierefreiheit sollte geachtet werden.

Maßnahmenvorschlag 71

Schaffung von mehr Schutzräumen für wohnungslose Menschen. Diese müssen barrierefrei sein.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 72

Die ständige Anspannung und Unsicherheit, die das Leben auf der Straße mit sich bringen, schlagen sowohl auf die körperliche als auch auf die psychische Gesundheit.

Maßnahmenvorschlag 72

Die gesundheitliche und medizinische Versorgung von obdachlosen Menschen muss sichergestellt werden. Es gibt aktuell zu wenig Möglichkeiten, sich medizinisch, vor allem auch ohne Krankenversicherung, behandeln zu lassen.

Maßnahmenvorschlag 73

Pflege wohnungsloser Menschen (mit Behinderung):
das Pflegesystem und die Wohnungslosenhilfe müssen sich füreinander öffnen und gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten besser nutzen.

Erläuterung des Maßnahmenvorschlags 73

"Menschen mit Behinderungen in Wohnungslosigkeit werden vom Aktionsplan in keiner Weise berücksichtigt, das heißt diese Gruppe und ihre Lebenssituation wird weder im Plan thematisiert noch gibt es Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wohnungslosigkeit. Der Bundesteilhabebericht von 2016 hat in einem Schwerpunktkapitel „Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit“ bisherige Erkenntnisse zu dem Thema zusammengeführt und aufgezeigt, dass sehr viele Menschen mit Beeinträchtigungen unter den Wohnungslosen sind.
Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016b), S. 498 ff.
Der Verein zur Förderung der medizinischen Versorgung Obdachloser im Land Bremen e. V. – schließt, durch ein Team von sieben Ärztinnen und Ärzten an drei Standorten in Bremen zwar die Lücke der medizinischen Notversorgung der wohnungslosen Menschen in Bremen - was noch nicht hinreichend gelöst zu sein scheint ist die Pflege wohnungsloser Menschen (mit Behinderung) - auch das Pflegesystem und die Wohnungslosenhilfe müssen sich füreinander öffnen und gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten besser nutzen.

Maßnahmenvorschlag 74

In allen Prozessen ist die Beteiligung von Betroffenen wichtig und unterstützenswert. Betroffene, die sich ehrenamtlich beteiligen, sollten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung bekommen.